Verkehrsprognose 2035, Teil 4: Eisenbahnverkehrsprognose 2035 geändert in: Verkehrsprognose 2040, Teil 4 Eisenbahnverkehrsprognose 2040 Referenznummer der Bekanntmachung: Z30/SeV/288.3/2022/E13
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsprognose 2035, Teil 4: Eisenbahnverkehrsprognose 2035 geändert in: Verkehrsprognose 2040, Teil 4 Eisenbahnverkehrsprognose 2040
Gegenstand dieser Ausschreibung ist
die Erarbeitung der „Eisenbahnverkehrsprognose 2040“ mit dem Ziel der Ermittlung streckenabschnittsgenauer Verkehrsbelastungszahlen des Eisen-bahnnetzes sowohl für das Basisjahr 2019, den Prognosehorizont 2040 sowie den Szenarienhorizont 2050 (Los 1),
die Erarbeitung und Umsetzung der „Bezugsfallentwicklung“ auf Grundlage der Ergebnisse der Eisenbahnverkehrsprognose 2040 (Los 1) für die im jeweiligen Prognosezeitraum prognostizierten Verkehrsströme des Verkehrsträgers (Los 2)
Änderungen der Leistungen und Teilaufhebung Los 3:
Nach Prüfung der Ausführungen zum Verhandlungsbedarf im Erstangebot und aufgrund der Ergebnisse des im Februar 2021 durchgeführten Verhandlungsgesprächs ist der Auftraggeber zu der Auffassung gelangt, dass die Leistungsbeschreibung vom 03.11.2020 zur Erarbeitung des Zielfahrplans zwingend erforderliche Leistungen, die für die Vertragserfüllung wesentlich sind, bisher nicht berücksichtigt. Das betrifft vor allem die Leistungen im Arbeitspaket 3 (AP 3).
Der Auftraggeber hat gem. § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV entschieden, das Vergabeverfahren teilweise, beschränkt auf die mit Los 3 zu vergebenden Leistungen aufzuheben und diese im Rahmen eines gesonderten Vergabeverfahrens neu auszuschreiben.
Eisenbahnverkehrsprognose 2040
Die Leistungen sind am Sitz des AN zu erbringen.
Arbeitstreffen, Präsentationen o. ä. mit/bei dem AG finden am Dienstsitz in Berlin statt.
Grundlage der Bedarfsplanüberprüfung ist die Umlegung der Verkehrsnachfragen aus den Jahren 2019 und 2040 in streckenabschnittsspezifische Verkehrsaufkommen (Zuganzahl). Dazu ist eine netzweite Verkehrsumlegung für den Analysefall 2019 und die (Prognose-)Planfälle 2040 durchzuführen. Die Planfälle umfassen die für 2040 prognostizierten Verkehrsströme für den Verkehrsträger Schiene im Zielnetz des Bedarfsplans 2019.
Die Leistung setzt sich insbesondere aus den folgenden Arbeitspaketen (AP) zusammen:
AP 1: Wissenschaftliche Beratung des Auftraggebers; Abstimmung AN/AG
AP 2: Wissenschaftliche Beratung und Abstimmungen der AN der anderen Teile der Verkehrsprognose 2040
AP3 Aufbau Netzmodell Schiene für den Analysefall 2019
AP 4: Aufbau Netzmodell Schiene für den Prognosefall 2040
AP 5 Modellierung der Analysesituation 2019
AP 6: Modellierung und Verkehrsnachfrageberechnung der „Eisenbahnverkehrsprognose 2040“
AP 7: Vergleich der Eisenbahnverkehrsprognose 2040 mit dem Zielnetz des Bedarfsplans 2016
AP 8: Modellierung und Verkehrsnachfrageberechnung eines weiteren Planfalles der Eisenbahnverkehrsprognose 2040
AP 9: Modellierung und Verkehrsnachfrageberechnung der Eisenbahnverkehrsentwicklungsszenarien 2050
AP 10: Dokumentation und Berichte
AP 11: Übergabe der aufbereiteten Ergebnisse als Datensätze sowie als digitale Karten
AP 12: Präsentation der Ergebnisse
AP 13: Externe Datenbeschaffung
Bedarfsposition: Zusätzliche Treffen für Abstimmungen/Präsentationen mit/bei AG
Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Bedarfsposition wird im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht.
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit gem. § 16 des Vertrags
(1) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (6) dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
d) Auf die Höhe der Pauschalfestpreise gem. § 10 Abs. (3) finden diese Regelungen keine Anwendung.
e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 17 Abs. (4) dieses Vertrages.
Bezugsfallentwicklung
Die Leistungen sind am Sitz des AN zu erbringen.
Arbeitstreffen, Präsentationen o. ä. mit/bei dem AG finden am Dienstsitz in Berlin statt.
Für die im Nachgang zur Bedarfsplanüberprüfung erforderlichen Bewertungen von Aus- und Neubau-Vorhaben im Bereich der Bundesschienenwege ist die Erarbeitung eines Bezugsfalls 2035 erforderlich, der die Ergebnisse der Verkehrsprognose 2035 (Los 1) berücksichtigt. Für die Bewertung werden ein Bezugsfall 2035 (Ohne-Fall) und der Projekt-Planfall 2035 (Mit-Fall) verglichen. Bezugsfall und Projekt-Planfall unterscheiden sich durch die Berücksichtigung der Effekte des jeweiligen zu betrachtenden Infrastrukturprojekts.
Die Leistung setzt sich insbesondere aus den folgenden Arbeitspaketen (AP) zusammen:
-AP 1 Wissenschaftliche Beratung des Auftraggebers; Abstimmung AN/AG
AP 2 Erstellung eines Katalogs der Schieneninfrastruktur für den Bezugsfall auf Basis der Verkehrsverflechtung der Eisenbahnverkehrsprognose 2040
AP 3: Einpflegen des geänderten Infrastrukturkatalogs in das Bezugsfallnetzmodell
AP 4: Anpassung des Verkehrsangebots des Arbeitsszenarios (Nahverkehr und Fernverkehr) auf das geänderte Infrastrukturangebot im Bezugsfall
AP 5: Routing des Verkehrsangebots auf dem geänderten Bezugsfallmodell
AP 6: Berechnung der aktualisierten Nachfragematrix für den Bezugsfall
AP 7: Umlegung der Bezugsfallnachfrage
AP 8: Engpassanalyse und -aufbereitung
AP 9 Berichte und Präsentation
Anpassung des Zielfahrplans Deutschlandtakt
Die Leistungen sind am Sitz des AN zu erbringen.
Arbeitstreffen, Präsentationen o. ä. mit/bei dem AG finden am Dienstsitz in Berlin statt.
Anhand der Umlegungsergebnisse ist der aktuelle Zielfahrplan Deutschlandtakt als Grundlage für die Ermittlung des Infrastrukturbedarfs zu überprüfen und ggf. anzupassen. Dazu ist in Abstimmung mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), den Aufgabenträgern im SPNV, für den SGV maßgeblichen Logistik-Unternehmen und dem AG jeweils ein Netzzustand für den Bezugsfall und die Planfälle der Prognose zu erstellen. Dabei sollten für jeden Netzzustand mindestens drei Iterationsschleifen kalkuliert werden.
Die Leistung setzt sich insbesondere aus den folgenden Arbeitspaketen (AP) zusammen:
- AP 1: Überprüfung des Zielfahrplans im SPV
- AP 2: Überprüfung des Zielfahrplans im SGV
- AP 3: Erarbeitung des Zielfahrplans
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Eisenbahnverkehrsprognose 2040
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81673
Land: Deutschland
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezugsfallentwicklung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81673
Land: Deutschland
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anpassung des Zielfahrplans Deutschlandtakt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.