Verkehrsprognose 2035, Teil 2: Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035, geändert in Verkehrsprognose 2040 Referenznummer der Bekanntmachung: Z30/SeV/288.3/2020/G13

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.bund.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verkehrsprognose 2035, Teil 2: Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035, geändert in Verkehrsprognose 2040

Referenznummer der Bekanntmachung: Z30/SeV/288.3/2020/G13
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040“ (vorherige Bezeichnung:Verkehrsprognose 2035, Teil 2: Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035).

Diese setzt sich zusammen aus den Prognoseteilen Wirtschaftsprognose 2040, Seeverkehrsprognose 2040, Luftverkehrsprognose 2040 und Verkehrsentwicklungsprognose 2040.

Zudem umfasst der Auftrag das Projektmanagement zwischen den Fachteilen der Verkehrsprognose 2040.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Die Leistungen sind am Sitz des AN zu erbringen.

Arbeitstreffen, Präsentationen o.ä. mit/bei dem AG finden am Dienstsitz in Berlin oder Bonn statt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040“. Die Leistung setzt sich insbesondere aus den folgenden Arbeitspaketen (AP) zusammen:

AP 1: Wissenschaftliche Beratung des Auftraggebers; Abstimmung AN/AG

AP 2: Wissenschaftliche Beratung und Abstimmungen mit den Auftragnehmern der anderen Fachteile der Verkehrsprognose 2040

AP 3: Beratung mit einem Prognosebegleitenden Ausschuss

AP 4: Definition der Prognosefälle 2040 und Szenarien 2050

AP 5: Definition der Prämissen

AP 6: Verkehrszelleneinteilung

AP 7: Intermodales Netz

AP 8: Wirtschaftsprognose 2040

AP 9: Seeverkehrsprognose 2040

AP 10: Luftverkehrsprognose 2040

AP 11: Analysestand 2019 Teil Personenverkehr

AP 12: Analysestand 2019 Teil Güterverkehr

AP 13: Prognose 2040 Teil Personenverkehr

AP 14: Prognose 2040 Teil Güterverkehr

AP 15: Szenarien 2050 Teil Personenverkehr

AP 16: Szenarien 2050 Teil Güterverkehr

AP 17: Berechnung der Umweltwirkungen

AP 18: Dokumentation und Berichte

AP 19: Übergabe der aufbereiteten Ergebnisse als Datensätze

AP 20: Übergabe der aufbereiteten Ergebnisse als digitale Karten

AP 21: Zusammenarbeit mit einem externen Qualitätssicherer

AP 22: Präsentation der Ergebnisse beim Auftraggeber

AP 23: Präsentation der Ergebnisse bei Dritten

AP 24: Externe Datenbeschaffung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept Aufgabenverständnis/Methodische Vorgehensweise / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept Qualitätssicherung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 25
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Bedarfspositionen 1 und 2 werden im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit gem. § 15 des Vertrags

(1) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergü-tungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.

a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Grün-den nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (6) dieses Ver-trages.

b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertrags-schluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwar-teten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.

c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertrags-partnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepass-ten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.

d) Auf die Höhe der Pauschalfestpreise gem. § 10 Abs. (3) finden diese Regelungen keine Anwendung.

e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfor-dernis des § 17 Abs. (4) dieses Vertrages.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 149-365363
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z30/SeV/288.3/2020/G13
Bezeichnung des Auftrags:

Verkehrsprognose 2040, Teil 2: Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/09/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie aufdie Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über dasVergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/09/2021