Rahmenvertrag SiGeKo
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sprinkenhof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag SiGeKo
Die AG ist die gewerbliche Immobiliengesellschaft der Freien und Hansestadt Hamburg und sichert als Asset-Manager die nach- und werthaltige Entwicklung der eigenen und übertragenen Immobilien. Als Projektmanager agiert die AG bei Neubau- und Sanierungsvorhaben als Generalübernehmer, Investor oder Baubetreuer für städtische Vorhaben. Zu den wesentlichen Aufgaben der Gesellschaft zählen die Bewirtschaftung und Verwaltung von Grundstücken mit überwiegend gewerblicher Nutzung sowie die Projektentwicklung und Realisierung von Neubau- und Sa-nierungsvorhaben.
Daraus folgt, dass die AG als Bauherrin die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf den Baustellen im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes zu regeln hat. Diese Aufgaben sollen an den Bieter als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gemäß § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) für die Bauvorhaben im Wege des jeweiligen Einzelabrufs übertragen werden.
Die AG beabsichtigt zu diesem Zweck zwei befristete Rahmenvereinbarung (4 Jahre) mit mehreren Vertragspartnern abzuschließen.
Das Auftragsvolumen (Honorar) wird insgesamt für alle an den Verträgen beteiligten Vertragspartner während der gesamten Laufzeit auf maximal:
Los 1: [Betrag gelöscht] EUR netto, bei ca. insgesamt max. 50 Einzelabrufen,
Los 2: [Betrag gelöscht] EUR netto, bei ca. insgesamt max. 20 Einzelabrufen geschätzt.
Grundlage dieser Schätzung ist das Auftragsvolumen der vergangenen Jahre und der derzeit absehbaren Bauvorhaben für die in Rede stehenden SiGeKo-Leistungen. Bei diesen Maximalwerten wurde von einem vollständigen Leistungs-abruf (Stufe 1 und Stufe 2) ausgegangen. Durch diese Angabe entsteht kein Anspruch auf eine etwaige Einzelbeauftragung oder Abruf einer bestimmten Menge. I.Ü. vgl. Vergabeunterlagen
SiGeKo-Leistungen in Projekten mit anrechenbare Kosten (KGR 200-500) bis EUR 5 Mio.
Hamburg
Mit Los 1 soll ein Rahmenvertrag mit bis zu 6 Markteilnehmern für den möglichen Einzelabruf von SiGeKo-Leistungen in Projekten mit anrechenbare Kosten (KGR 200-500) bis EUR 5 Mio. abgeschlossen werden. Zum möglichen Auftragsvolumen vgl. unter Ziff. II 1.4. und in den Vergabeunterlagen.
Zu den Zuschlagskriterien vlg. im Übrigen (insbesondere zur Preisbewertung) die Zuschlagsmtrix Los 1.
SiGeKo-Leistungen in Projekten mit anrechenbare Kosten (KGR 200-500) über EUR 5 Mio.
Hamburg
Mit Los 2 soll ein Rahmenvertrag mit bis zu 4 Markteilnehmern für den möglichen Einzelabruf von SiGeKo-Leistungen in Projekten mit anrechenbare Kosten (KGR 200-500) ab EUR 5 Mio. abgeschlossen werden. Zum möglichen Auftragsvolumen vgl. unter Ziff. II 1.4. und in den Vergabeunterlagen.
Zu den Zuschlagskriterien vlg. im Übrigen (insbesondere zur Preisbewertung) die Zuschlagsmtrix Los 2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu IV 1.3: Los 1 max. 6 Teilnehmer, Los 2 max. 4 Teilnehmer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Das vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.