Projektträgerschaft "Digitaler Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung" Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 098-258294
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmbf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft "Digitaler Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung"
Auftragsgegenstand ist es, den Auftraggeber fachlich und administrativ bei Maßnahmen zum Digitalen Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung zu unterstützen. Dabei werden u. a. Aktivitäten zum Monitoring der Landschaft, zur Konzeptionierung, zur Projektförderung und Vergabe sowie zum Transfer fokussiert. Zudem sind laufende Verfahren und Projekte zu übernehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Projektträgerschaft „Digitaler Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung“
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Auftragsgegenstand ist es, den Auftraggeber fachlich und administrativ bei Maßnahmen zum Digitalen Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung zu unterstützen. Dabei werden u. a. Aktivitäten zum Monitoring der Landschaft, zur Konzeptionierung, zur Projektförderung und Vergabe sowie zum Transfer fokussiert. Zudem sind laufende Verfahren und Projekte zu übernehmen.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Erweiterung des Auftrages aufgrund der Übernahme von zusätzlichen erforderlichen Aufgaben im Zeitraum vom 01.08.2021 bis 31.12.2021
Es sind zusätzliche Leistungen für das Crisis Science Project (CRISP) erforderlich geworden, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits vergebenden Leistungen stehen und zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht absehbar waren. Eine Neuausschreibung der zusätzlichen Leistungen kommt aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht.