Projektträgerschaft für das „Luftfahrtforschungsprogramm des Bundes“ Referenznummer der Bekanntmachung: 13005/008-12#031
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft für das „Luftfahrtforschungsprogramm des Bundes“
Projektträgerschaft "Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU"
Im Rahmen der ausgeschriebenen Projektträgerschaft "Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU" sind zwei Modulbereiche zu betreuen.
Modul 1 umfasst die Förderung von Investitionen in konkret zu benennende digitale Technologien (i. d. R. Drittleistungen) und damit verbundene Prozesse und Implementierungen.
Modul 2 umfasst die Förderung von Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien.
Die Projektträgerschaft dient zur Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks sowie von freien Berufen bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse und dem wachsenden Online-Vertrieb sowie der Erhöhung des Sicherheitsbedarf bei steigender digitaler Vernetzung.
Die Projektträgerschaft dient zur Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks sowie von freien Berufen bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse und dem wachsenden Online-Vertrieb sowie der Erhöhung des Sicherheitsbedarf bei steigender digitaler Vernetzung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Projektträgerschaft "Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU"
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwi.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
1. Auftragsänderung: Aufstockung
Es handelt sich um eine Aufstockung des Leistungsumfangs durch Erhöhung des Fördervolumens. Der Wert der Auftragsänderung beträgt [Betrag gelöscht] EUR ohne MwSt..
Die Anpassung des Auftrags ist erforderlich, da die Erhöhung des Fördervolumens nicht vorhersehbar war. Durch diese Erhöhung sind im gesamten Vertragszeitraum deutlich mehr Förderprojekte zu administrieren.