Bf. Senden, Umbau Verkehrsstation - Barrierefreier Ausbau Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50056
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf. Senden, Umbau Verkehrsstation - Barrierefreier Ausbau
Bf. Senden, Umbau Verkehrsstation - Barrierefreier Ausbau
Bahnhofstr. 3 in 89250 Senden
Bf. Senden, Umbau Verkehrsstation - Barrierefreier Ausbau
• Neubau Hausbahnsteig Gleis 1, 170m Bahnsteig mit Nennhöhe 55 cm
• Neubau Mittelbahnsteig Gl. 2+3. 201m Bahnsteig mit Nennhöhe 55 cm
• EÜ - ein Treppenturm mit drei Treppenanlagen mit drei Aufzugsanlagen in Richtung Neu- Ulm
• Versickerungs- und Entwässerungsanlagen für die Bahnsteige und EÜ
• Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen
• Ausstattungselemente Wegeleitsystem und 3 Wetterschutzhäusern
• Abbruchmassen: 1800 m³
• Aushubmassen: 1360 m³
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bf. Senden, Umbau Verkehrsstation - Barrierefreier Ausbau
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.