Beschaffung von Elektro-Kleintransportern Referenznummer der Bekanntmachung: FEM5-0086-2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Elektro-Kleintransportern

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM5-0086-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144900 Elektrofahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung von Elektro-Kleintransportern

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

BO-F3

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) benötigen vollelektrisch betriebene Kleintransporter (BEV) für den innerstädtischen Betrieb. Die Fahrzeuge werden für Dienstfahrten im Großraum Berlin genutzt. Die Fahrzeuge müssen den geltenden Normen und der CE-Kennzeichnung vollständig genügen sowie für den Berliner Stadtverkehr und Umgebung geeignet sein. Der Einsatz der Fahrzeuge erfolgt ganzjährig und unabhängig der Witterung. Die Fahrzeuge müssen bei der Auslieferung den geltenden Vorschriften und Gesetzen, insbesondere der StVZO, FZV, sowie den aktuellen EU-Richtlinien entsprechen, damit sie zum Zeitpunkt der Übergabe in Deutschland zugelassen werden können. Bei der Planung, Konstruktion, Ausrüstung und Fertigung ist der jeweilige Stand der Technik als Maßstab zu nehmen und einzuhalten. Die Fahrzeuge sind übersichtlich, wartungsfreundlich, leicht zugänglich, umweltfreundlich, insbesondere geräusch- und verbrauchsarm zu konzipieren. Für das technische Angebot ist die vom AG zur Verfügung gestellte Bestätigungsmatrix zu verwenden. Jede Lastenheftforderung ist in dieser Bestätigungsmatrix in der vorgegebenen Spalte "Erfüllt Ja/Nein" eindeutig mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten. In der Spalte "Beschreibung der Umsetzung" ist genau zu beschreiben, wie die Lastenheftforderungen umgesetzt werden. Im Fall einer Abweichung ist diese unter dem genannten Punkt darzustellen. Der Fahrzeughersteller ist verpflichtet, die im Lastenheft aufgestellten Forderungen der BVG auf Konformität mit dem geltenden Recht, insbesondere auf Konformität mit den in Bezug genommenen Vorschriften/Normen/DIN-Normen etc. zu überprüfen. Im Falle der Unvereinbarkeit der Forderungen der BVG mit den Vorschriften, hat der Fahrzeughersteller die BVG vor Ablauf der Angebotsfrist darüber aufzuklären und dieser einen vorschriftenkonformen Vorschlag zu unterbreiten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bewertungsmatrix max. 500 Punkte

- Gesamtpreis unter Berücksichtigung von Fördermitteln 50% (250 Punkte)

- Liefertermin 40% (200 Punkte)

Abstufung der Punkteverteilung

(Lieferung von 31 eKleintransportern bis 30.10.2021, 200 Punkte,

Lieferung von 31 eKleintransportern bis 30.11.2021, 150 Punkte,

Lieferung von 31 eKleintransportern bis 30.12.2021, 100 Punkte

Lieferung von 31 eKleintransportern nach 30.12.2021, 50 Punkte)

- Sonderausstattung (Extras) 10% (50 Punkte)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 062-158307
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Elektro-Kleintransportern

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
31/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/09/2021