Generalplaner Vorhaben Kohleausstieg Reuter West Referenznummer der Bekanntmachung: 2021004477
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vattenfall.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplaner Vorhaben Kohleausstieg Reuter West
Rahmenvertrag über Generalplanerleistungen zur Realisierung verschiedener Projekte der Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft im Rahmen des Kohleausstiegs am Standort Reuter West in Berlin über einen Zeitraum von mindestens 8 Jahren.
Standort Reuter West, Großer Spreering 5, 13599 Berlin
Die Vergabestelle beabsichtigt, im Rahmen des Kohleausstiegs den vorhandenen Anlagenpark, bestehend aus kohlebefeuerten Altanlagen, am Standort Reuter West, Großer Spreering 5, 13599 Berlin schrittweise in diversen Teilprojekten zu ersetzen. Notwendig sind hierzu auch begleitende Infrastrukturprojekte für die Integration der Neuanlagen in den Standort und die Anbindung an die externe Infrastruktur (u.a. Stromnetz & Energieverteilung; Erdgasnetz, Fernwärme; lokale und standortübergreifende Warte).
Ziel des Vorhabens ist die Modernisierung und Dekarbonisierung des Standortes sowie auch über 2030 hinaus den Weg hin zu einer klimaneutralen Strom- und Wärmeversorgung der Hauptstadt zu ebnen.
Nach derzeitigem Planungsstand beabsichtigt die Vergabestelle das Ziel durch nachfolgende Teilprojekte zu erreichen:
1. Teilprojekt: Hybrid Heat and Power
mehrlinige Gasturbinen-KWK-Anlage 480 MWth und 120 MWth Power to Heat (E-Boiler). Perspektivisch muss die Anlage Wasserstoff verarbeiten können.
2. Teilprojekt: Wärmepumpe mit 70 MWth:
Die Abwärme aus den benachbarten Anlagen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) soll durch die Errichtung einer Wärmepumpe für das Fernwärmenetz energetisch nutzbar gemacht werden.
3. Teilprojekt: MüVA Dampfturbinenanlage für 100 t/h Dampf
Der Dampf aus der benachbarten Müllverbrennungsanlage der Berliner Stadtreinigung (BSR) soll durch den Neubau einer Dampfturbinenanlage energetisch für das Fernwärmenetz nutzbar gemacht werden.
4. Teilprojekt: Site Coordination: Gesamtstandort- und Baustelleninfrastruktur
5. Teilprojekt: elektrische Anbindung an das 380/110 kV Netz sowie die Mittelspannungsschaltanlage
6. Teilprojekt: thermische Anbindung: neue Gesamthydraulik zur Anbindung des Standortes an das Fernwärmenetz
Die Teilprojekte sollen in einem übergeordneten Projekt: Reuter Portfolio Coordination entsprechend gesteuert und koordiniert werden.
Die konkreten Planungen für die unterschiedlichen Teilprojekte befinden sich in einem unterschiedlichen Planungs- und Reifegrad. Die Vergabestelle kann nicht ausschließen, dass weitere Teilprojekte hinzukommen oder bereits geplante Teilprojekte nicht realisiert werden.
Um die sehr komplexen, teilprojektübergreifenden Planungen der jeweiligen Teilprojekte zu koordinieren und mit so wenig wie möglich Schnittstellenverlusten umsetzen zu können, hält die Vergabestelle es sachlich und fachlich für erforderlich, dass die gesamten Planungsleistungen im Wesentlichen aus einer Hand erbracht werden. Das mit dieser Ausschreibung gesuchte Planungsbüro soll daher sowohl Planungsleistungen der übergreifenden Koordination als auch die Planungsleistungen der einzelnen Teilprojekte übernehmen.
Da der Umfang und zeitliche Rahmen des Vorhabens zum heutigen Zeitpunkt noch nicht vollumfänglich und detailliert feststeht und sich im Laufe des Vorhabens fortlaufend verändern kann, beabsichtigt die Vergabestelle, einen flexiblen Rahmenvertrag abzuschließen, der die Basis für die abzuschließenden Einzelabrufe darstellt und auf dessen Grundlage während des gesamten Zeitraumes vom Abschluss des Vertrages bis zur Beendigung des Gesamtvorhabens Planungsleistungen abgerufen werden können. Abrufe sollen für alle vereinbarten Leistungsarten, sämtliche Teilprojekte sowie übergreifende Planungsaufgaben möglich sein.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Vorhaben „Kohleausstieg Reuter West bis 2029” um ein außerordentlich ambitioniertes, innovatives und zukunftweisendes Projekt handelt. Eine zuverlässige, höchsten fachlichen und organisatorischen Ansprüchen genügende, innovative und kreative Planung sowie die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und von ihm beauftragten Unternehmen ist daher von äußerster Wichtigkeit für die Zielerreichung.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang umfasst die Generalplanung und Gesamtkoordination für verschiedene Teilprojekte und Maßnahmen im Rahmen des Kohleausstiegs am Standort Reuter West (siehe II.1.4.). Dies beinhaltet sämtliche zur Realisierung des Vorhabens und der jeweiligen Teilprojekte erforderlichen und zweckmäßigen Planungs- und Fachplanungsleistungen, soweit diese nicht ausdrücklich vom Auftraggeber selbst oder durch einen von diesem separat beauftragten Dritten ausgeführt werden. Hierzu gehört neben der Gesamtkoordination/ und -steuerung auch die Steuerung aller Teilprojekte sowie der diese verbindenden Infrastruktureinrichtungen und Baustellenmaßnahmen über die Schnittstellen, den Gesamtterminplan und das Gesamtlayout, sowie der Baustellenphasenpläne.
Weiterhin erwartet die Vergabestelle die Begleitung und Überwachung des Engineerings während der Detailplanung (Engineering Review) der zukünftigen Auftragnehmer der jeweiligen Teilprojekte und Maßnahmen.
Im speziellen sind die folgenden Leistungsumfänge für das übergeordnete Reuter Portfolio Coordination Projekt vorgesehen:
• Übergreifende Projektkoordination und Steuerung der Teilprojekte
• Kostenplanung und -verfolgung
• Terminplanung
• Schnittstellenplanung und Koordination
• Übergreifende Anordnungsplanung
• Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung der Entwurfsplanung für standortübergreifende u.a. Einrichtungen und Systeme: zivile Infrastruktur, E-& Leittechnik-Konzept, Sicherheitskonzept unter KRITIS Anforderungen
• Bauphasenplanung
• Dokumentenmanagement
• Architektur-Konzept / architektonische Gestaltung
Die jeweiligen Projektphasen der oben genannten Teilprojekte sind im Folgenden dargestellt:
• Entwurfs- und Genehmigungsplanung
• Vorbereiten der Vergabe
• Mitwirken bei der Vergabe
• Genehmigungsplanung nach Vergabe für eine Änderungsgenehmigung
• Überwachung der Planungsleistung der Lieferanten
Die in den einzelnen Projektphasen ausgeschriebenen Leistungsumfänge sind im Folgenden, ohne hierauf beschränkt zu sein, aufgeführt
1. Entwurfs- und Genehmigungsplanung
• Gesamtanlagenplanung / Basic Design Package Erstellung
• Abgleich bestehender Planungen/ Anpassung der Vorplanungen auf Basis der Planungsänderungen
• Genehmigungsplanung (Erstellung und Bearbeitung der Genehmigungsdokumentation)
• Schnittstellenengineering
• Brandschutzplanung
• Bauplanung / Objektplanung
• Erarbeitung eines Montage- und Errichtungskonzepts
• Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
• Unterstützung des Auftraggebers und Mitwirken bei der Erstellung der Entwurfsplanung für Baustelleneinrichtungen und provisorische Zwischenlösungen
• Mitwirken bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für die spätere Wartung und Instandsetzung
2. Vorbereitung der Vergabe
• Mitwirken beim Aufstellen eines Vergabeterminplans
• Erstellung der Anfrageunterlagen (ITT) (technisch und vertraglich)
• Aufstellung /Definition der QM Anforderungen (z.B. ITPs)
• Kostenkontrolle durch Vergleich der vom AN bepreisten Leistungsverzeichnisse
• Zusammenstellen /Erstellung der technischen Vergabeunterlagen / Ausschreibungsunterlagen des jeweiligen Teilprojektes auf Basis der Entwurfsplanung BDP (Basic Design Package)
3. Mitwirkung bei der Vergabe
• Unterstützung von Einholen von Angeboten
• Mitwirken bei Prüfung und Bewertung der Angebote
• Vorbereitung und Begleitung von Bietergesprächen und Verhandlungen
• Unterstützung bei Überarbeitung der Unterlagen auf Basis der Angebote durch die Bieter
• Dokumentation der Vergabeverfahren
4. Genehmigungsplanung nach Vergabe für eine Änderungsgenehmigung
• Änderungsgenehmigung – Umsetzung / Begleitung der Genehmigungsplanung des Lieferanten
• Führung / Zusammenstellung der Genehmigungsunterlagen (ZÜS, BIMSCHG)
• Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen im Zuge des Genehmigungsverfahrens bzw. nach Erhalt der Genehmigung / Vorbescheide
• Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
5. Überwachung der Planungsleistung der Lieferanten
• Mitwirken beim Durchführen von Systemgesprächen (für die jeweiligen Lead-Disziplinen /Gewerke)
• Prüfung der Planungsunterlagen in technisch-konstruktiver Hinsicht auf Übereinstimmung mit der Gesamtplanung, dem Lieferanten-Vertrag und der Genehmigung,
• Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
• Unterstützung des Auftraggebers bei Vorbereitung und Koordination der Schnittstellen sowie bei der Steuerung und Überwachung der ausführenden Unternehmen
• Begleitung der Ausführungsplanungen
• Koordination und Zusammenführung von 3D-Modellen der Lieferanten einschließlich Prüfungen der Modelle auf Kollisionen / Konflikte.
zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr
zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3)
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen (jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat alle Unterlagen nach III.1.1) der Bekanntmachung vorzulegen):
Register A)
Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens und dessen vollständiger Konzernstruktur (inklusive Eigentumsverhältnisse) mit mind. folgenden Angaben:
- Unternehmens HRB Nr./Steuer-Nr.,
- Historie,
- Struktur,
- Leistungsportfolio,
- Zertifikate,
- Umsatz nach Geschäftsfeldern,
- Arbeitskräfteentwicklung der letzten 3 Jahre,
- Haupt-Ansprechpartner mit Kontaktdaten.
Register B) [MINDESTBEDINGUNG]
Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Register C) [MINDESTBEDINGUNG]
Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register D) [MINDESTBEDINGUNG];
Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register E) [MINDESTBEDINGUNG];
Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Register F) [MINDESTBEDINGUNG];
Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AEntG und § 19 MiLoG. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
Register G) [MINDESTBEDINGUNG];
Erklärung des Bieters, dass er den Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten gelesen und verstanden hat. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
Der Kodex findet sich unter
„Unser Verhaltenskodex für Lieferanten“
http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/
Der Bieter erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungserbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bieter erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.
Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3).
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat alle Unterlagen nach III.1.2, Register J der Bekanntmachung vorzulegen.
Die einzelnen Nachweise unter III.1.2), Register H und I der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Register H) [MINDESTBEDINGUNG ]
Nachweis über das Bestehen einer Architekten/ Planer- Haftpflichtversicherung (Versicherungsfall: Schadensereignis), die die gesetzliche Haftpflicht des Auftragnehmers für Personen- und / oder Sachschaden Dritter mit einer Versicherungssumme von mindestens 10 Mio. EUR je Versicherungsfall (inkl. separate Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung von 5 Mio. EUR und Umwelthaftpflichtversicherung von 5 Mio. EUR sowie eine Umweltschadenversicherung von 3 Mio. EUR) und zweifach im Versicherungsjahr deckt.
Alternativ ist eine Eigenerklärung / Zusage zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfalle beizufügen.
Register I) [MINDESTBEDINGUNG]
Der Bewerber (oder die Muttergesellschaft, wenn sich bei Konzerngesellschaften der Bewerber auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Muttergesellschaft berufen will) muss die finanzielle Leistungsfähigkeit unter anderem damit belegen, dass sein durchschnittlicher Jahresumsatz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 20 Mio. EUR entspricht.
Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz der Konsorten kumuliert betrachtet.
Register J) [MINDESTBEDINGUNG]
Bonitätsprüfung:
Auf der Grundlage der mit dieser Bekanntmachung angeforderten sowie öffentlich zugänglichen Informationen führt die Vergabestelle eine Bonitätsprüfung durch, um die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers zu bestimmen. Hierzu wird sich die Vergabestelle eines externen Dienstleisters, der Creditsafe Deutschland GmbH, bedienen und durch diesen eine sog. Scorecard für jeden Bewerber erstellen lassen. Die Scorecard dient dazu, das Insolvenzrisiko der Bewerberunternehmen anhand einer Reihe von eindeutigen Merkmalen vorherzusagen. In den Score fließen nachfolgende Faktoren ein: Finanzdaten, Insolvenzhistorie, Wirtschaftszweige, Geschäftsführung (u.a. Erfahrung, Wechsel, Insolvenzerfahrung), Trends (u.a. Liquidität, Verschuldensgrade) sowie Allgemeines (u.a. Alter, Veröffentlichungspflichten, Gruppenzugehörigkeiten usw.). Die Scorecards bestimmen einen Score zwischen 1 und 100, die Risikoklassen von „E“ bis „A“ sowie den lokalen Bonitätsindex. Diese drei Skalen bilden die Bereiche von einem extrem hohem bis zu einem ausgezeichneten Risikoprofil ab. Die Grundlage jeder einzelnen Skala basiert auf der berechneten Ausfallwahrscheinlichkeit. Die Ausfallwahrscheinlichkeit wird für jedes einzelne Unternehmen anhand der individuellen Kombination von Merkmalen berechnet (sog. PD).
Näheres über das Scorecard-Modell und die Bewertungsmethoden können die Bewerber unter der Internet-Seite der Creditsafe-Deutschland GmbH erfahren: https://www.creditsafe.com/de/de/wirtschaftsauskunft/ueber-creditsafe/scoring-modelle-und-kreditlimit.html
Der Bewerber gilt als finanziell geeignet, wenn seine individuell ermittelte PD 2 % nicht übersteigt.
Soweit der Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen Eignung von der Eignungsleihe (vgl. auch VI.3. A Ziffer 6 dieser Bekanntmachung) Gebrauch machen will, muss er zum einem den Dritten, auf den er sich berufen will, konkret benennen (z.B. bei Konzerngesellschaften die Muttergesellschaft) und zum anderen für diesen Dritten zusätzlich vorlegen/bzw. nachweisen:
(a) sämtliche Unterlagen gemäß III.1.1
(b) Angaben nach Register I.
(c) Register J: Die Vergabestelle wird auch für den Dritten wie zuvor beschrieben eine individuelle PD ermitteln lassen. Die individuell für den Dritten ermittelte PD darf 2 % nicht übersteigen.
(d) Nachweis, dass der Dritte dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel im Auftragsfalle tatsächlich zur Verfügung stellt (Verpflichtungserklärung). Bei Konzerngesellschaften kann der Nachweis u.a. erbracht werden durch:
(aa) eine Erklärung des Dritten (z.B. der Muttergesellschaft), dass dieser im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, im Zuschlagsfalle zusätzlich zu den vom Auftragnehmer beizubringenden Bürgschaften (siehe III.1.6.) eine Bürgschaft für den gesamten Leistungsumfang des Bewerbers zu übernehmen (Konzernbürgschaft) oder
(bb) den Nachweis eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der zusätzlichen Erklärung des herrschenden Unternehmens, dass es im Auftragsfalle:
den Auftraggeber über eine bevorstehende Änderung oder Auflösung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vorab schriftlich informiert und
die Sicherheit gemäß § 303 Abs. 1 AktG automatisch erstellt, ohne dass es einer Meldung durch den Auftraggeber bedarf und
die Sicherheit gemäß § 303 Abs. 1 AktG entweder in Form einer Konzernbürgschaft bei ausreichender finanzieller Eignung der Muttergesellschaft, ansonsten in Form einer unbefristeten Bürgschaft einer Bank mit einem Minimum Rating von BBB mit stabilem Ausblick (Standard & Poor’s oder Fitch) oder Baa2 mit stabilem Ausblick (Moody’s), leisten wird.
Die Vergabestelle behält sich bei der Prüfung der finanziellen Eignung der Bewerber vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – zusätzliche Unterlagen/Informationen vom Bewerber (oder bei einer Eignungsleihe von dem Dritten) zu fordern und/oder Aufklärungsgespräche zu führen. Dies kann insbesondere – ohne hierauf beschränkt zu sein - dann der Fall sein, wenn der Vergabestelle vom Markt/allgemein zugänglichen Medien usw. Informationen über die Bonität des Bewerbers vorliegen, die im Widerspruch zu den vorgelegten Unterlagen stehen bzw. einer Aufklärung bedürfen.
Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3).
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.2, Register N, O der Bekanntmachung vorzulegen
Die einzelnen Nachweise unter III.1.3), Register K, L und M der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Register K) [MINDESTBEDINGUNG]
Referenzen
Nachweis über die Tätigkeit als Generalplaner im ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungsumfeld (vgl. Ziffer II.1.4 und II.2.4) durch Referenzen.
Mit den Referenzen hat der Bewerber seine Erfahrungen insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, in folgenden Themengebieten nachzuweisen:
1. Mindestreferenz
Mindestens 1 Referenz nicht älter als 10 Jahre als Generalplaner einer KWK-Anlage (Gas- und Dampfturbinenanlagen) mit einer Mindestleistung von >80 MWth (mindestens Entwurfs- und/oder Ausführungsplanung)
2. Mindestreferenz
Mindestens 1 Referenz nicht älter als 15 Jahre für Generalplanungsleistungen in Bezug auf Hydraulik und Leittechnik in Fernwärmenetzen
3. Mindestreferenz
Mindestens 1 Referenz nicht älter als 5 Jahre für Generalplanungsleistungen zur Anbindung von Erzeugern/Verbrauchern in Hoch- und Höchstspannungsnetzen (110 kV, 380 kV) sowie der Transformation zwischen diesen Spannungsebenen
4. Mindestreferenz
Mindestens 1 Referenz nicht älter als 10 Jahre für Bauplanungsleistung (vergleichbare Industriebauten), .
5. Mindestreferenz
Mindestens 1 Referenz nicht älter als 10 Jahre als Generalplaner und Gesamtprojektsteuerer für ein system- und projekteübergreifendes, komplexes Infrastrukturprojekt im Brownfield
6. Referenzen für Planungsleistungen im Zusammenhang mit Rauchgaskondensationsanlagen (>10MWth) (Hinweis der Vergabestelle: die Referenz Nr. 6 ist im Gegensatz zu den Referenzen 1-5 nicht Mindestbedingung)
Mit den vorstehenden Referenzen muss der Bewerber zugleich nachweisen, dass er Erfahrung in der Planung unter besonderer Berücksichtigung der VGB Standards, insbesondere der Normen VDE und DVG (oder vergleichbare europäische Äquivalente, wobei der Bewerber die Gleichwertigkeit nachzuweisen hat) hat. Der Nachweis ist erbracht, wenn mindestens zwei der vorstehenden Referenzen Erfahrungen mit den vorstehenden Standards/Normen belegen.
Zum Nachweis der vorstehend aufgeführten Mindestreferenzen ist eine Mehrfachnennung von Referenzen zulässig, soweit damit alle verlangten Leistungserfahrungen mit dem geforderten Inhalt in der geforderten Anzahl belegt werden können.
Pro Referenz sind folgende Angaben zu tätigen:
• Auftraggeber: ....
• Budget
• Darstellung der Projektgröße und -volumen: ....
• Hauptleistungsinhalte: ....
• Beginn und Ende der Leistungen: ....
• Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers: ....
• Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers und auf Seiten des Referenzauftraggebers:
• Nennung der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers
Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.
Register L)
Nachweis über Erfahrungen mit durchgeführte Planerleistungen und/oder Know-How im Zusammenhang mit Wasserstoff fördernder oder verarbeitender Anlagentechnik. Nachweis kann über Referenzen, Fortbildungsnachweise, Veröffentlichungen etc. erfolgen.
Register M)
Nachweis, dass der Bewerber in der Lage ist die nötige Projektorganisation aufzubauen. Der Nachweis erfolgt durch Darstellung der verfügbaren Planungskapazitäten, der internen Planungsabteilungen sowie des vorhandenen Know-Hows.
Register N)
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.
Register O) [MINDESTBEDINGUNG]
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist
a) die Vertragsabwicklung in deutscher Sprache durchzuführen. (Hinweis der Vergabestelle: Vertragssprache ist Deutsch, Zwischenstände technischer Dokumente/Planungsdokumente können alternativ auch in englischer Sprache geliefert werden, sämtliche finalen Dokumente sowie die Genehmigungsunterlagen müssen jedoch in deutscher Sprache erstellt werden)
b) Projektleiter und vor Ort eingesetztem Fachpersonal (z.B. Interface-Manager, Scheduler, Lead-Engineer), welche verhandlungssicher Deutsch (mind. C1) sprechen, in zur Auftragsabwicklung ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen.
• Vertragserfüllungsbürgschaften und
• Gewährleistungsbürgschaften
von einer Bank mit einem Minimum Rating mit einem stabilen Ausblick von BBB (Standard & Poor’s oder Fitch) oder Baa2 (Moody’s).
Die Höhe der Bürgschaften wird in den Vertragsunterlagen geregelt.
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i.S.v. § 1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss unter sich im Teilnahmewettbewerb qualifizierten Bietern ist bis zur ersten Angebotsabgabe möglich.
Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen.
Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aufgrund des Umfangs, der Komplexität, der langen Vertragslaufzeit sowie zur Förderung des Mittelstandes der Zusammenschluss mehrerer Bewerbern zu einer Bietergemeinschaft ausdrücklich erwünscht ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund der Zeichenanzahl-Beschränkung in diesem Textfeld sind die ausführlichen Beschreibungen zu den zusätzlichen Angaben in einem separaten pdf-Dokument "VI.3 Zusätzliche Angabe" unter https://root.deutsche-evergabe.de/portal zu dieser EU-Veröffentlichung aufgeführt.
In dem genannten Dokument sind die formalen Vorgaben an die Bewerbung (A) und das Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe (B) beschrieben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB).
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).