Generalplanerleistung für das Projekt Zukunftsnetz Nordwest zur Realisierung eines Gasleitungssystems (Entwurfsplanung in Anlehnung an die HOAI) mit Option zur Beauftragung weiterer Planungsphasen in Anlehnung an die HOAI sowie mit Option der Beauftragung von Generalplanerleistungen der dazugehörigen Filter-, Gasdruckregel- und Messanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021004326
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vattenfall.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.henkel-pm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistung für das Projekt Zukunftsnetz Nordwest zur Realisierung eines Gasleitungssystems (Entwurfsplanung in Anlehnung an die HOAI) mit Option zur Beauftragung weiterer Planungsphasen in Anlehnung an die HOAI sowie mit Option der Beauftragung von Generalplanerleistungen der dazugehörigen Filter-, Gasdruckregel- und Messanlagen
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig die Klimaziele zu erreichen, sollen klimafreundliche Gase zum Berliner Heizkraftwerk Reuter/Reuter West (HKW Reuter/ Reuter West) der Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft transportiert werden. Hierfür ist die Errichtung einer leitungsgebundenen Verbindung zwischen dem überregionalen Fernleitungsnetz der ONTRAS in Brandenburg und dem HKW Reuter/ Reuter West in Berlin erforderlich. Perspektivisch muss es durch die Projektrealisierung möglich sein, für die Energieversorgung des Nordwestens Berlins bis zu 100 % Wasserstoff einzusetzen.
Die gleichzeitige Verlängerung der Verbindung bis zum NBB-Gelände in der Glockenturmstraße muss ermöglichen, erforderliche Gaskapazitäten in das Verteilnetz einzuspeisen. So können auch viele Gebäudeheizungen im Berliner Nordwesten von Öl auf Gas umgestellt werden. Darüber hinaus kann dem Allgemeinen Gasnetz der Stadt Berlin von diesem Standort aus bis zu 20 % Wasserstoff beigemischt werden.
Im Detail beinhaltet das Projekt die nachfolgenden Vorhaben:
- der Neubau einer Gasleitung (DN 600) zwischen dem überregionalen Fernleitungsnetz der ONTRAS und dem HKW Reuter West/Reuter zur Versorgung des Nordwestens Berlins und des geplanten neuen Heizkraftwerkes am Standort HKW Reuter West mit einer Länge zwischen 15 und 22 Kilometern
- der Neubau einer Gasleitung (DN 400) zwischen der NBB-Anlage in der Glockenturmstraße und dem Standort HKW Reuter West mit einer Länge zwischen 3 und 9 Kilometern.
Optional beinhaltet das Projekt den Neubau von Filter-, Gasdruckregel- und Messanlagen für die Versorgung des HKW Reuter West und für den Anschluss an das Gasverteilnetz.
Berlin und Brandenburg
Generalplanerleistung für das Projekt Zukunftsnetz Nordwest zur Realisierung eines Gasleitungssystems zur Versorgung des HKW Reuter West und für den Anschluss des NBB-Standortes in der Glockenturmstraße (Entwurfsplanung in Anlehnung an die HOAI)
• mit Option zur Beauftragung weiterer Planungsphasen in Anlehnung an die HOAI
- Option 1: Genehmigungsplanung und -management
- Option 2: Ausführungsplanung (Schritt 1)
- Option 3: Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen (Beschaffung von Material sowie Rohr- und Tiefbaumaßnahmen) und Begleitung der Vergabe
- Option 4: Ausführungsplanung (Schritt 2)
- Option 5: Bauüberwachung und Inbetriebsetzung/Abnahme
• mit weiterer Option der Generalplanerleistung für das Projekt Zukunftsnetz Nordwest zur Realisierung der dazugehörigen Filter-, Gasdruckregel- und Messanlagen zur Versorgung des HKW Reuter West und für den Anschluss an das Gasverteilnetz, u. a. inklusive der folgenden Planungsphasen in Anlehnung an die der HOAI:
- Option 6: Entwurfsplanung
- Option 7: Genehmigungsplanung und -management
- Option 8: Ausführungsplanung (Schritt 1)
- Option 9: Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen und Begleitung der Vergabe
- Option 10: Ausführungsplanung (Schritt 2)
- Option 11: Bauüberwachung/Inbetriebsetzung/Abnahme
• Generalplanungsleistungen für den Neubau der Gasleitungen zur Versorgung des HKW Reuter West und für den Anschluss des NBB-Standortes in der Glockenturmstraße
- Option 1: Genehmigungsplanung und -management
- Option 2: Ausführungsplanung (Schritt 1)
- Option 3: Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen (Beschaffung von Material sowie Rohr- und Tiefbaumaßnahmen) und Begleitung der Vergabe
- Option 4: Ausführungsplanung (Schritt 2)
- Option 5: Bauüberwachung und Inbetriebsetzung/Abnahme
• Generalplanungsleistungen für den Neubau von Filter-, Gasdruckregel- und Messanlagen zur Versorgung des HKW Reuter West und für den Anschluss an das Gasverteilnetz
- Option 6: Entwurfsplanung
- Option 7: Genehmigungsplanung
- Option 8: Ausführungsplanung (Schritt 1)
- Option 9: Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen und Begleitung der Vergabe
- Option 10: Ausführungsplanung (Schritt 2)
- Option 11: Bauüberwachung/Inbetriebsetzung/Abnahme
IPCEI Wasserstoff
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3).
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen (jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.1) der Bekanntmachung vorzulegen):
Register A)
Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens und dessen vollständiger Konzernstruktur (inklusive Besitzverhältnisse)
Register B) [MINDESTBEDINGUNG]
Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer
entsprechenden Bescheinigung.
Register C) [MINDESTBEDINGUNG]
Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register D) [MINDESTBEDINGUNG];
Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register E) [MINDESTBEDINGUNG];
Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Register F) [MINDESTBEDINGUNG];
Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AEntG und § 19 MiLoG. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
Register G [MINDESTBEDINGUNG];
Erklärung des Bewerbers, dass er den Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten gelesen und verstanden hat. Der Kodex findet sich unter
„Unser Verhaltenskodex für Lieferanten“
http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/
Der Bewerber erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bewerber erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.
Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3). (Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.2) der Bekanntmachung vorzulegen.
Den Nachweis unter III.1.2), Register I und J,K ) der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.)
Register H) [MINDESTBEDINGUNG];
Nachweis über das Bestehen einer Architekten/Planer-Haftpflichtversicherung (Versicherungsfall: Schadensereignis), die die gesetzliche Haftpflicht des Auftragnehmers für Personen- und / oder Sachschaden Dritter mit einer Versicherungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Versicherungsfall (inkl. separate Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung von 5 Mio. EUR und Umwelthaftpflichtversicherung von 5 Mio. EUR sowie eine Umweltschadenversicherung von 3 Mio. EUR) und zweifach im Versicherungsjahr deckt.
Alternativ ist eine Eigenerklärung / Zusage zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfalle beizufügen.
Register I) [MINDESTBEDINGUNG];
Der Bewerber muss die finanzielle Leistungsfähigkeit unter anderem damit belegen, dass sein durchschnittlicher Jahresumsatz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mind. 5 Mio. EUR entspricht.
Register J) [MINDESTBEDINGUNG]
Bestätigung, dass der Bewerber im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, Bürgschaften
a) in Höhe von mindestens 10 % der Auftragssumme als Vertragserfüllungsbürgschaft
b) für sämtliche Vorauszahlungen
c) in Höhe von mindestens 5 % der Auftragssumme als Gewährleistungsbürgschaft
von einer Bank mit einem Minimum Rating mit einem stabilen Ausblick von BBB (Standard & Poor’s oder Fitch) oder Baa2 (Moody’s) beizubringen. Unter dem Begriff „Auftragssumme“ ist für die Zwecke der Eignungsprüfung die vollständige vereinbarte Netto-Vergütung des künftigen Auftragnehmers zu verstehen, ohne dass nachträgliche Vergütungsänderungen, die sich aus der Durchführung oder Änderung des Vertrages ergeben, zu berücksichtigen sind. Im Fall von mehreren Ratings gilt das niedrigste Rating.
Register K) [MINDESTBEDINGUNG]
Vorlage der vollständigen, konsolidierten Geschäftsberichte (oder vergleichbar) mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom Wirtschaftsprüfer einschließlich Lagebericht, Anhängen, Wirtschaftsprüferfreigaben und Kommentaren der letzten 3 Geschäftsjahre mit Informationen zur Gewinn und Verlustrechnung (insbesondere zum EBIT), zur Bilanz (insbesondere zum Eigenkapital) und zur Kapitalflussrechnung (Cash-Flow).
Auf der Grundlage der angeforderten Informationen führt die Vergabestelle eine Bonitätsprüfung durch, um die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers zu bestimmen. Der Bewerber gilt als finanziell geeignet, wenn die Bonitätsprüfung ergibt, dass das Bewerberunternehmen im Verhältnis zum Wert und der Laufzeit des Vertrages finanziell gesund und groß genug ist, um sämtliche Vertragsverpflichtungen zu erfüllen. Hierzu muss der Bewerber u.a. über angemessene Gewinnmargen und ausreichend starke operative Cashflows sowie eine angemessene Kapitalausstattung mit einem allgemein akzeptablem (geringem) Verschuldungsgrad verfügen. Darüber hinaus müssen die Größe und das finanzielle Profil des Bewerbers in einem angemessenen Verhältnis zum Vertragswert stehen und es muss der positive Ausblick bestehen, dass der Bewerber seine finanzielle Eignung während der Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten kann.
Soweit der Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen Eignung von der Eignungsleihe (vgl. auch VI.3. A Ziffer 6 dieser Bekanntmachung) Gebrauch machen will, muss er zum einem den Dritten, auf den er sich berufen will, konkret benennen (z.B. bei Konzerngesellschaften die Muttergesellschaft) und zum anderen für diesen Dritten zusätzlich vorlegen:
(a) sämtliche Unterlagen gemäß III.1.1
(b) Unterlagen gemäß III.1.2. gemäß Register I und K
(c) Nachweis, dass der Dritte dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel im Auftragsfalle tatsächlich zur Verfügung stellt (Verpflichtungserklärung). Bei Konzerngesellschaften kann der Nachweis u.a. erbracht werden durch:
(aa) eine Erklärung des Dritten (z.B. der Muttergesellschaft), dass dieser im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, zusätzlich zu III.1.2.) Register J (welches nur vom Bewerber zu erbringen ist) eine Bürgschaft für den gesamten Leistungsumfang des Bewerbers zu übernehmen (Konzernbürgschaft) oder
(bb) den Nachweis eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der zusätzlichen Erklärung des herrschenden Unternehmens, dass es im Auftragsfalle:
(i) den Auftraggeber über eine bevorstehende Änderung oder Auflösung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vorab schriftlich informiert und
(ii) die Sicherheit gemäß § 303 Abs. 1 AktG automatisch erstellt, ohne dass es einer Meldung durch den Auftraggeber bedarf und
(iii) die Sicherheit gemäß § 303 Abs. 1 AktG entweder in Form einer Konzernbürgschaft bei ausreichender finanzieller Eignung der Muttergesellschaft, ansonsten in Form einer unbefristeten Bürgschaft einer Bank mit einem Minimum Rating von BBB mit stabilem Ausblick (Standard & Poor’s oder Fitch) oder Baa2 mit stabilem Ausblick (Moody’s), leisten wird.
Die Vergabestelle behält sich bei der Prüfung der finanziellen Eignung der Bewerber vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – zusätzliche Unterlagen/Informationen vom Bewerber (oder bei einer Eignungsleihe von dem Dritten) zu fordern und/oder Aufklärungsgespräche zu führen. Dies kann insbesondere – ohne hierauf beschränkt zu sein - dann der Fall sein, wenn der Vergabestelle vom Markt/allgemein zugänglichen Medien usw. Informationen über die Bonität des Bewerbers vorliegen, die im Widerspruch zu den vorgelegten Unterlagen stehen bzw. einer Aufklärung bedürfen.
Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3). (Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.2) der Bekanntmachung vorzulegen.
Den Nachweis unter III.1.3), Register L) der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.)
Register L) [MINDESTBEDINGUNG]
Nachweis über die Tätigkeit als Generalplaner im ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungsumfeld (vgl. Ziffer II.1.4 und II.2.4) durch Referenzen.
Mit den Referenzen hat der Bewerber seine Erfahrungen insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, in folgenden Themengebieten nachzuweisen:
Mindestreferenz 1:
Mindestens 1 vergleichbare Referenz über Generalplanerleistungen aus dem Bereich Neubau oder Sanierung einer Ferngasleitung (geplant und ausgeführt nach GasHDrLtgV oder Europäisches Äquivalent); Mindestbedingungen: Länge ≥ 10 km (zusammenhängende Gasleitungslänge - Aufaddieren der Leitungslängen ist nicht zulässig), Nennweite ≥ DN 300, Druckstufe > DP 16, (vergleichbarer Leistungsumfang: mind. LPH 2 – 5 nach HOAI für das Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke und Umweltplanung gem. HOAI oder mit den LPH 2 - 5 der HOAI vergleichbare Leistungen, wobei die Vergleichbarkeit durch den Bewerber nachzuweisen ist), Fertigstellung (Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2016 und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gem. Auftragsbekanntmachung gem. Punkt IV. 2.2).
Mindestreferenz 2:
Mindestens eine vergleichbare Referenz über Generalplanerleistungen aus dem Bereich Neubau oder Sanierung einer Ferngasleitung (geplant und ausgeführt nach GasHDrLtgV oder Europäisches Äquivalent); Mindestbedingungen: Länge ≥ 10 km (zusammenhängende Gasleitungslänge - Aufaddieren der Leitungslängen ist nicht zulässig), Nennweite ≥ DN 300, Druckstufe > DP 16, (vergleichbarer Leistungsumfang: mind. LPH 8 nach HOAI für das Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke oder mit der LPH 8 der HOAI vergleichbare Leistungen, wobei die Vergleichbarkeit durch den Bewerber nachzuweisen ist), Fertigstellung (Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2016 und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gem. Auftragsbekanntmachung gem. Punkt IV. 2.2).
Mindestreferenz 3:
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Generalplanerleistungen verschiedener unterirdischer Sonderbauwerke in geschlossener Bauweise (z.B. HDD, Mikrotunnel, Pressungen, Düker etc.) zur Querung von Gewässern, (U-Bahn-)Trassen, Naturschutzgebieten etc. aus dem Bereich Neubau oder Sanierung von Ferngasleitungen (geplant und ausgeführt nach GasHDrLtgV oder Europäisches Äquivalent); Mindestbedingungen: Länge der geschlossenen Querung ≥ 200 m (Aufaddieren der Querungslängen ist nicht zulässig), Nennweite der Gasleitungen ≥ DN 300, Druckstufe > DP 16, (vergleichbarer Leistungsumfang: mind. LPH 2 - 5 für Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. HOAI oder mit den LPH 2 - 5 der HOAI vergleichbare Leistungen, wobei die Vergleichbarkeit durch den Bewerber nachzuweisen ist), Fertigstellung (Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2016 und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gem. Auftragsbekanntmachung gem. Punkt IV. 2.2.
Mindestreferenz 4:
Mindestens eine vergleichbare Referenz über Generalplanerleistungen aus dem Bereich Erstellung eines Planfeststellungsantrages und Betreuung eines Planfeststellungsverfahrens für die Neuerrichtung oder Sanierung einer Ferngasleitung (geplant und ausgeführt nach GasHDrLtgV oder Europäisches Äquivalent);
Mindestbedingungen: Länge ≥ 10 km (zusammenhängende Gasleitungslänge - Aufaddieren der Leitungslängen ist nicht zulässig), ergangener Planfeststellungsbeschluss zwischen 01.01.2011 und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gem. Auftragsbekanntmachung gem. Punkt IV. 2.2.
Es ist sowohl die Betreuung eines Planfeststellungsverfahrens (§ 74 VwVfG) als auch eines vergleichbaren europäischen Genehmigungsverfahrens möglich, wobei die Vergleichbarkeit durch den Bewerber nachzuweisen ist.
Mindestreferenz 5:
Mindestens eine vergleichbare Referenz über Generalplanerleistungen aus dem Bereich Neubau oder Sanierung einer linearen unterirdischen Infrastruktur in dem Innenbereich gem. § 34 BauGB (oder Europäisches Äquivalent); Mindestbedingungen: Länge ≥ 5 km, (vergleichbarer Leistungsumfang: mind. LPH 3 - 5 für Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. HOAI oder mit den LPH 3 - 5 der HOAI vergleichbare Leistungen, wobei die Vergleichbarkeit durch den Bewerber nachzuweisen ist), Fertigstellung (Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2011 und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gem. Auftragsbekanntmachung gem. Punkt IV. 2.2.
Pro Referenz sind folgende Angaben zu tätigen:
Auftraggeber: ....
Datum Auftragsvergabe: ....
Auftrags- und Schlussrechnungswert: …
Darstellung der Projektgröße und -volumen: ....
Hauptleistungsinhalte: ....
Beginn und Ende der Leistungen: ....
Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers: ....
Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers und auf Seiten des Referenzauftraggebers:
Nennung der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers ....
Die Darstellung der Referenzen kann formlos erfolgen.
Zum Nachweis der vorstehend aufgeführten Mindestreferenzen ist eine Mehrfachnennung von Referenzen zulässig, soweit damit alle verlangten Leistungserfahrungen mit dem geforderten Inhalt in der geforderten Anzahl belegt werden können.
Register M) [MINDESTBEDINGUNG]
Der Bewerber hat einen HSE-Fragenkatalog zu beantworten, der sich auf die Anforderungen im Rahmen der Bauüberwachung (s. Option 5) bezieht. Der Fragenkatalog wird durch die Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1)) bereitgestellt. Der Bewerber muss dabei die HSE-Ausschlusskriterien (1. Tabellenblatt) als Mindestbedingungen vollumfänglich erfüllen. Die Vergabestelle wird zudem die Antworten in dem HSE-Fragenkatalog (2. Tabellenblatt) gemäß den Bestimmungen, welche im Fragenkatalog aufgeführt sind, bewerten. Jeder Bewerber muss dabei eine minimale Punktzahl von 16 Punkten (= 30 Prozent) erreichen, um zum weiteren Verfahren zugelassen zu werden. Die konkrete Verteilung der zu vergebenden Punkte ergibt sich aus dem Fragenkatalog (3. Tabellenblatt).
Register N)
Angabe der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Gewerken/ Aufgabenfeldern, z.B.
- Geschäftsleitung/Management
- Projektleiter*innen
- Fachingenieur*innen (gegliedert nach Tätigkeitsfeldern, wie z.B. Bautechnik, Maschinen-/ Rohrleitungstechnik, Umwelt- und Genehmigungsplanung)
- Andere Abteilungen/Bereiche
Register O) [MINDESTBEDINGUNG]
Bestätigungen des Bewerbers durch Eigenerklärung darüber, dass er im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist,
a) die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen.
b) Projektleiter und Arbeitsverantwortliche, welche verhandlungssicher Deutsch sprechen (mind. C1), in zur Auftragsabwicklung ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen.
Vom späteren Auftragnehmer wird die Anwendung der einschlägigen Regelwerke (Energiewirtschaftsgesetz, Gashochdruckleitungsverordnung, DVGW-Regelwerk, DIN VDE, Betriebssicherheitsverordnung und Berufsgenossenschaften) verpflichtend erwartet.
siehe Vertragsunterlagen.
siehe Vertragsunterlagen.
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i.S.v. § 1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist nur bis zum Ende des Teilnahmewettbewerbs möglich.
Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung
1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen.
Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bewerber und Bieter der Vattenfall-Projekte kostenfrei.
Teilnahmeanträge können dort abgegeben werden.
Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
2. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt "Eigene Anlagen") und bezeichnendem Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen sollten mit „Reg_“ (Reg_ = jeweiliges Register) beginnen, Abkürzungen zum Inhalt und Firma enthalten, eine Länge von 60 Zeichen und eine Größe von 20 MB nicht übersteigen.
(Beispiel: „Reg_A_UN-Praesent_Fa_XXXXXXXXXX_2021_XX_XX“).
Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 12 Monate, gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Bescheinigungen/Unterlagen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register/Bescheinigung/Dokument von Dritten nicht geführt wird bzw. aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht erforderlich ist bzw. nicht erstellt wird. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern. Der Bewerber hat in diesem Fall die zur Prüfung des fraglichen Registers (III.1.1. bis III.1.3.) erforderlichen Informationen durch Vorlage anderweitiger Unterlagen bzw. Eigenerklärungen zur Verfügung zu stellen. Der Vergabestelle steht es frei – ohne hierzu verpflichtet zu sein – zur Aufklärung ergänzende Unterlagen und Informationen zu fordern. Dies gilt auch bei Mindestbedingungen.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen: .
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.1.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.1.1. bis III.1.3. der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Bewerber hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm der Nachunternehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (z.B. durch Verpflichtungserklärung).
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.1.1. bis III.1.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein - nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter:
„CSR Risikoländer“
http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/
Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.
11. Fragen sind ausschließlich über das Fragen-und-Antworten-Tool der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
12. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden.
13. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – ist verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1. der Bekanntmachung) bereitgestellte Formular zu nutzen.
B. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).
2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.
4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.
5. Da das Beschaffungsvorhaben insgesamt von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist, und die vollständige Veröffentlichung der Unterlagen Rückschlüsse auf die Funktionsweise von Anlagen der kritischen Infrastruktur erlauben würde, beruft sich der Auftraggeber im Rahmen der EU-Bekanntmachung auf §§ 5 Abs.3, 41 Abs.4 SektVO zur Wahrung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung, und wird ausschließlich denjenigen Bietern im Angebotsverfahren weitere Informationen des Vorhabens zur Verfügung stellen, die in dem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nachgewiesen haben, dass sie in der Lage sind, die geforderten Leistungen zu erbringen (Eignungsprüfung).
6. Die Vergabestelle behält sich vor, in den Verdingungsunterlagen weitere Optionen bekannt zu geben.
C. Einkaufsgemeinschaft
Die Vergabestelle beabsichtigt, im Zuge des Ausschreibungsverfahrens eine Einkaufsgemeinschaft i.S.v. § 4 SektVO zu bilden, die aus folgenden Unternehmen besteht:
• Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft
• ONTRAS Gastransport GmbH
• Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG
Diese Einkaufsgemeinschaft wäre dann der relevante Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB).
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).