Sicherungsleistungen für den Umbau Verkehrsstation Bf. Senden Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50544
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsleistungen für den Umbau Verkehrsstation Bf. Senden
Sicherungsleistungen für den Umbau Verkehrsstation Bf. Senden
Leistungen circa:
3500 h Sicherungsaufsicht
3500 h Sicherungsposten
200 m Feste Absperrung
35000 md Feste Absperrung vorhalten und betreiben
1500 m ATWS
34800 md ATWS vorhalten
4850 h TWS betreiben
6 St Schutzhaltsignal auf- und abbauen
1000 h Schutzhaltsignal vorhalten und betreiben
2 Satz Langsamfahrsignale auf- und abbauen
360 h Langsamfahrsingale vorhalten und betreiben
Senden
siehe Kapitel II.1.4) dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherungsleistungen für den Umbau Verkehrsstation Bf. Senden
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.