2021-10141 Lieferung von 3-achsigen LKW
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-10141 Lieferung von 3-achsigen LKW
Im Rahmen der Bewirtschaftung, der Instandhaltung und des Ausbaus der bundesdeutschen Autobahnen werden Nutzfahrzeuge verschiedenster Art benötigt, um alle anfallenden Aufgaben termingerecht erfüllen zu können. Die Lieferung der genannten Fahrzeuge ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Details sind den jeweiligen Leistungsverzeichnissen zu entnehmen.
Die zu liefernde Gesamtanzahl an 3-achsigen LKW beläuft sich auf insgesamt 190.
Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber und endet am 31.12.2022 (Mindestvertragslaufzeit). Bis zum 30.10.2022 hat der Auftraggeber das Recht, die Mindestvertragslaufzeit um einmalig weitere 12 Monate zu verlängern. Im Falle dieser Verlängerungsoption endet der Vertrag am 31.12.2023.
3-achsige LKW (Konfig 101) (6x4) - m. WS-SP
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von einem Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 26.000 kg (6x4 Antrieb und 2. HA lift- lenkbar) und mechanischem Wechselsystem incl. der beschriebenen Aufbauten sowie Zusatzaustattungen, zum Betrieb am Bestimmungsort einer Autobahnmeisterei kurz: " 3-Achs-LKW BAB ".
einmalige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate
3-achsige LKW (Konfig 102) (6x4) - m. WS
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von einem Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 26.000 kg (6x4 Antrieb und 2. HA lift- lenkbar) und mechanischem Wechselsystem incl. der beschriebenen Aufbauten sowie Zusatzaustattungen, zum Betrieb am Bestimmungsort einer Autobahnmeisterei kurz: " 3-Achs-LKW BAB ".
einmalige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate
3-achsige LKW (Konfig 103) (6x6) - m. WS-SP
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von einem Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 26.000 kg (6x6 Antrieb) und mechanischem Wechselsystem incl . der beschriebenen Aufbauten sowie Zusatzaustattungen, zum Betrieb am Bestimmungsort einer Autobahnmeisterei kurz: " 3-Achs-LKW BAB ".
einmalige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate
3-achsige LKW (Konfig 105) (6x4) - AK-SP
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von einem Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 26.000 kg (6x4 Antrieb und 2. HA lift- lenkbar) und Abrollkippersystem incl. der beschriebenen Aufbauten sowie Zusatzaustattungen, zum Betrieb am Bestimmungsort einer Autobahnmeisterei kurz: " 3-Achs-LKW BAB ".
einmalige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate
3-achsige LKW (Konfig 106) (6x4) - AK
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von einem Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 26.000 kg (6x4 Antrieb und 2. HA lift- lenkbar) und Abrollkippersystem incl. der beschriebenen Aufbauten sowie Zusatzaustattungen , zum Betrieb am Bestimmungsort einer Autobahnmeisterei kurz: " 3-Achs-LKW BAB ".
einmalige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1-„Erklärung zum Unternehmen “(Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter /Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
2.1 Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber/Bietergemeinschaft), der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
-Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
-Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
-Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
3.1: Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherung Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1).
Ggf. Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn
zu 3.1.: Die Betriebshaftpflicht-Versicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio € je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
zu 4.1 Liste der (ggf. anonymisierten) Referenzen des Bieters der letzten 5 Jahre, die Erfahrungen bei komplexen Projekten in den Bereich Belieferung mit Nutzfahrzeugen haben Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.1):
- mindestens Branche und Stellung im Markt: Hersteller / Händler / sonstiges
- Angabe, ob es sich um öffentlichen Auftraggeber handelt
- Leistungszeitraum (Jahr)
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
zu 4.1: Es sind mindestens drei Referenzprojekte nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung de rVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)