HIBB: Microsoft 365 Education für den Einsatz an berufsbildenden Schulen in Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: OV-HIBB-214/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hibb.hamburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HIBB: Microsoft 365 Education für den Einsatz an berufsbildenden Schulen in Hamburg
Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung ("HIBB") besteht seit dem 1. Januar 2007 als eigenständiger Landesbetrieb der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) in Hamburg. Es umfasst die 31 staatlichen berufsbildenden Schulen und die Zentrale. Aufgaben der HIBB-Zentrale sind die Steuerung, Beratung und Unterstützung der Schulen sowie die Weiterentwicklung der beruflichen Bildung und die Schulaufsicht.
Mit diesem Vergabeverfahren beabsichtigt das HIBB die Beschaffung von Microsoft 365 Education, A3, für den Einsatz an den berufsbildenden Schulen in der Freien und Hansestadt Hamburg zur Vor- sowie Nachbereitung sowie zur Durchführung des (digitalen) Unterrichts und zur verwaltungstechnischen Umsetzung der Schulorganisation zum August 2021.
Das HIBB hat eine Schwellenwertanalyse anfertigen lassen. Diese konnten die Interessenten nach Übersendung einer Vertraulichkeitserklärung über die e-Vergabeplattform anfordern.
Lizenzen der Software "Microsoft 365 Education, A3" für 3.000 Mitarbeitende
Betroffen sind 33 Organisationseinheiten des HIBB im gesamten Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.
Gegenstand von Los 1 ist die Beschaffung von schulweiten Lizenzen für Microsoft 365 Education, A3 an berufsbildenden Schulen, d. h. 3.000 Lizenzen für Lehrpersonen und Mitarbeitende in 33 Organisationseinheiten mit insgesamt ca. 50.000 Schülerinnen und Schülern. Weitere Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Der Erwerb weiter Lizenzen durch das HIBB bleibt vorbehalten. Das HIBB behält sich die Beschaffung weiterer Lizenzen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV vor. Zur Verlängerungsoption siehe Ziff. II.2.7 der Auftragsbekanntmachung.
Projektplanung und Durchführung/Supportleistungen von Microsoft 365 Education, A3
Betroffen sind 33 Organisationseinheiten des HIBB im gesamten Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.
Gegenstand von Los 2 ist die Projektplanung und -durchführung von Microsoft 365 Education, A3 an berufsbildenden Schulen inkl. der Erstellung der (notwendigen) Fachkonzepte, des Consultings und der Rolloutplanung. Die Supportleistungen beinhalten den Betrieb/Support (vornehmlich per Remote), die Administration und Konfiguration sowie den Service und die Pflege der (gesamten) Microsoft 365 Education, A3-Tenants an den berufsbildenden Schulen (33 Single-Tenants). Weitere Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Die Einbindung weiterer Lizenzen in die Leistungen durch das HIBB bleibt vorbehalten. Das HIBB behält sich die Beschaffung weiterer Lizenzen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV vor. Zur Verlängerungsoption siehe Ziff. II.2.7 der Auftragsbekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Das HIBB muss im Zuge der nicht absehbaren weiteren Entwicklung möglichst umgehend die Verfügbarkeit einer datenschutzkonformen Technik für die Schulen bis zum Beginn des neuen Schuljahres gewährleisten. Gleichzeitig soll aber der Wettbewerb gewährleistet werden. Daher hat sich das HIBB für eine europaweite Ausschreibung mit verkürzten Fristen gemäß § 15 Abs. 3 VgV entschieden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HIBB: Microsoft 365 Education für den Einsatz an berufsbildenden Schulen in Hamburg
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04158
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HIBB: Microsoft 365 Education für den Einsatz an berufsbildenden Schulen in Hamburg
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04158
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. II.1.7 und den Ziff. V.2.4: Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR wurde unter Zugrundelegung des Gesamtwerts aller Lose erreicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGRCR6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.