Konzeptionelle Beratung zu einer inter- und multimodalen Fahrgastinformation sowie einem integrierten Vertrieb im VBB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vbb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeptionelle Beratung zu einer inter- und multimodalen Fahrgastinformation sowie einem integrierten Vertrieb im VBB
Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Fahrgastinformations- und Vertriebssystemen
Die zu erbringenden Leistungen sind:
Zu den zentralen Aufgaben des VBB gehört es, den Nutzern in der Region Berlin-Brandenburg und darüber hinaus ein verbundweit einheitliches inter- und multimodales Fahrgastinformations- sowie integriertes Vertriebssystem anzubieten und weiter zu entwickeln. Dies erfolgt über eigene Informationsdienste im Internet (VBB.de), auf mobilen Informations- und Ticketing-Apps des VBB bzw. in Kooperation mit Verkehrsunternehmen und dritten Partnern. Die Entwicklung hin zu einer inter- und multimodalen Fahrgastinformation, der Aufbau bzw. der Betrieb einer multimodalen Mobilitätsplattform, die Konzeption und Einführung alternativer, digitaler Mobilitätsangebote sowie die Weiterentwicklung des Vertriebs im VBB und darüber hinaus spielen dabei eine besondere Rolle. Auch die künftige Nutzung von Informationen zu Abweichungen vom geplanten Angebot (Echtzeitinformationen aus betrieblichen Leitsystemen, Systemen zur Auslastungserfassung ebenso wie Störungsinformationen aus Redaktionssystemen) zur Fahrgastinformation und Anschlussüberwachung sowie für das betriebliche Management auf der Basis nationaler und Europäischer Schnittstellen und die Verknüpfung mit Systemen von regionalen, nationalen und inter-nationalen Partnern ist von besonderer Bedeutung. Für die weitere Umsetzung und Weiterentwicklung dieser Konzeption benötigt der VBB aufgaben-, anlass- und projektbezogen eine Unterstützung.
Die verbindliche Höchstmenge an Beratertagen für die gesamte Laufzeit wird auf 660 Tage festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Verpflichtung des Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft zur Angabe einer HRA/HRB-Nummer und des Registergerichts, bei dem er eingetragen ist (Bei Nichtvorhandensein der geforderten Angaben: Abgabe einer Erklärung, dass und aus welchem Grund (Bsp. Rechtsform, keine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register besteht); bei einer Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Anlage 2 des Angebotsschreibens auszufüllen
Zur Nachweisführung ist das Formular "Angebotsschreiben_RV FGI-Beratung" zu verwenden. Eigene Nachweise sind bei Bedarf als Anlagen zu diesem Angebotsschreiben beizufügen.
1) Bankauskunft mit Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers, dessen Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit, nicht älter als sechs Monate bei Ablauf der Angebotsfrist. Bei einer Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft diese Bankauskunft beizufügen.
2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungssumme je Schadensfall in Höhe von min. 2 Mio. € Höhe für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (zweifach maximiert je Versicherungsjahr): Die Eigenerklärung muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Alternativ dazu ist der Nachweis einer verbindlichen Erklärung eines Versicherers, den Bewerber im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten (z.B. ein Angebot mit den vorgesehenen Deckungssummen), ausreichend. Bei einer Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft diese Eigenerklärung beizufügen.
Zur Nachweisführung ist das Formular "Angebotsschreiben_RV FGI-Beratung " zu verwenden. Eigene Nachweise (z. B. Bankerklärung) sind bei Bedarf als Anlagen zum Teilnahmeantrag beizufügen.
1) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
2) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens.
Mindeststandard zu 1) Mindestens fünf Referenzen für Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Konzeption von Informations- und Managementsystemen für große Verkehrsunternehmen bzw. im Rahmen von Aufträgen dem VBB vergleichbare Verbünde oder ähnliche Auftraggeber (Aufgabenträgerorganisationen des SPNV bzw. Regiegesellschaften) auf dem Gebiet von rechnergestützten Betriebsleitsystemen, Fahrgastinformationssystemen sowie Fahrplanauskunftssystemen.
Mindestens drei Referenzen für Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Konzeption von integrierten Vertriebssystemen vergleichbarer Auftraggeber (VBB vergleichbare Verbünde oder ähnliche Auftraggeber (Aufgabenträgerorganisationen des SPNV bzw. Regiegesellschaften).
Mindestens fünf Referenzen über die Zusammenarbeit mit Lieferanten von relevanten Hard- und Softwarelösungen für Auskunfts-, Leit- und Informationssysteme für große Verkehrsunternehmen bzw. dem VBB vergleichbare Auftraggeber (VBB vergleichbare Verbünde oder ähnliche Auftraggeber (Aufgabenträgerorganisationen des SPNV bzw. Regiegesellschaften).
Mindestens drei Referenzen über die Zusammenarbeit mit Lieferanten von relevanten Hard- und Softwarelösungen für integrierte Vertriebssysteme für dem VBB vergleichbare oder ähnliche Auftraggeber (VBB vergleichbare Verbünde oder ähnliche Auftraggeber (Aufgabenträgerorganisationen des SPNV bzw. Regiegesellschaften).
Mindestens drei Referenzen über die Mitarbeit an der nationalen und europäischen Standardisierung von Schnittstellen und Verfahren auf dem Gebiet der Fahrgastinformation, Auslastungsinformation und der Anschlussüberwachung.
Mindestens fünf Referenzen über die Mitarbeit in namhaften themenspezifischen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf nationaler (z.B. FoPS, mFUND, Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme o.a.) und internationaler Ebene (z.B. HORIZON, INTERREG o.a).
Mindeststandard zu 2) Nachweis eines gültigen QM Zertifikats nach DIN EN ISO 9001:2015. Gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten werden anerkannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerber haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Für die Erklärung ist das Formular "Angebotsschreiben_RV FGI-Beratung“ zu verwenden.
2. Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss das Formular „Angebotsschreiben_RV FGI-Beratung“ ausfüllen und einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare in dem Umfang nachweisen, indem sich der Bewerber darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (III.1.1 der Auftragsbekanntmachung) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und §124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare individuell und vollständig nachweisen. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund (§ 123 GWB) vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund (§124 GWB) vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt.
3. Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerbergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber als auch Bewerbergemeinschaften gemeint. Im Angebotsschreiben haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formular „Angebotsschreiben_RV FGI-Beratung“ und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus §123 und § 124 GWB mit dem Formular „Angebotsschreiben_RV FGI-Beratung“ individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die Formulare für die Eignungsprüfung nur so weit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist zusätzlich das Formular „Unterauftragnehmer“ auszufüllen und einzureichen. Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.