Haus 10 - VgV Objektplanung LP 6-9 Referenznummer der Bekanntmachung: EK-Bau-2021-0010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdc-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Haus 10 - VgV Objektplanung LP 6-9
Vergabe von Objektplanungsleistungen gem. HOAI §34 - Neuordnung, Sanierung und Umbau Haus 10 des Max-Delbrück-Centrums für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft auf dem Campus Berlin-Buch (s. Ziff. II.2.4).
Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft
Robert-Rössle-Straße 10
13125 Berlin
Deutschland
Das 1969/1970 für die Deutsche Akademie der Wissenschaften der DDR errichtete Gebäude H10 besteht aus zwei Bauteilen, die über einen ca. 10 m langen Gang miteinander verbunden sind. Beide Gebäudeteile sind Industrietypenbauten des ehemaligen VE Bau-und Montagekombinats Erfurt. Es handelt sich um eingeschossige Hallenbauten mit Flachdächern, die gleich einem Pavillon eingebettet im Grünraum liegen. Charakteristisch für das Gebäude ist die vorgehängte Pfostenriegelkonstruktion aus Stahlprofilen mit farbigen Glasausfachungen (Wetterschale/Außenhaut der 2-schaligen Fassade) sowie das Raumfachwerk des Daches (Stabnetzwerk-Dachkonstruktion aus Stahlrohren, die auf Stützen lagert). Die Pavillon-Struktur von Haus 10.1 und Haus 10.2 mit technologisch anspruchsvoller Konstruktion ermöglicht einen sehr flexiblen Grundriss.
Ursprünglich beherbergte das Gebäude das Rechenzentrum (H10.1) und zugehörige Verwaltungseinheiten (H10.2). 1992 wurde das Gebäude saniert, 2003 die gesamte Gebäudehülle und 2010 die Kälteerzeugungsanlage für das Rechenzentrum erneuert. In dem von der Ausstattung und Struktur noch überwiegend im ursprünglichen Zustand erhaltenen Gebäudeteil H10.1 sind derzeit u.a. Serverräume, eine Kompaktregalanlage des Bibliotheksmagazins sowie Büros der Bibliothek und der IT verortet. Der Gebäudeteil H10.2 wurde 1992/95 zur Bibliothek mit Besucher- und Lesebereich umgebaut, nichttragende Wände weitgehend entfernt.
Da Bürofächen am Campus-Standort Buch knapp sind und die momentane Nutzung des Gebäudes mit einer klassischen Bibliothek mit Handapparat und Archiv nicht mehr zeitgemäß ist, sollen die Flächen modernisiert, optimiert und umgebaut werden.
Im Ergebnis der Baumaßnahmen sollen architektonisch ansprechende Gebäudeteile mit optimierter Flächenauslastung, eine moderne, ästhetisch ansprechende Arbeitswelt mit Flächen für Kommunikation, kreatives Miteinander sowie konzentrierte Einzelarbeit der Mitarbeiter sowie technisch optimale Anlagen zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen.
Die zu vergebenden Planungsleistungen betreffen im Einzelnen:
- Teilweiser Rückbau bestehender Nutzungen / Einbauten;
- Grundrissoptimierung / Umbau (insb. Einbau Sanitärbereich / Umbau Büros zu
modernen Büroflächen mit verschiedenen Nutzungseinheiten und
Kommunikationsflächen);
- Zusätzliche Fassadenöffnung (u.a. zur Erschließung eines geplanten "Grünen
Büros" im Umfeld).
Die Realisierung soll abschnittsweise erfolgen, zunächst Gebäudeteil H10.2 und dann Gebäudeteil H10.1 (ehem. Rechenzentrum).
Die geplante Maßnahme zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Art der Baumaßnahme: Bauen im Bestand (partieller Umbau); 2. Größenordnung (BGF): rd. 1.584 qm (Gebäudeteile 10.1 + 10.2 + Verbindungsgang); 3. geschätzte Bauwerkskosten netto als Kostenobergrenze (Summe KGr 300- 400 nach DIN 276): rd. 3,0 Mio. EUR netto (davon in KGr 400: rd. 0,92 Mio. EUR netto).
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Objektplanung gem. HOAI §34, LPh 6-9: Grundleistungen sowie ausgewählte Besondere Leistungen (soweit erforderlich). Darüber hinaus sollen begleitende Beratungsleistungen für die LPh 5 im Sinne einer Optimierung der nachfolgenden Leistungsphasen beauftragt werden.
Grundlagen des weiteren Planungsprozesses bilden eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2019 mit Fortschreibung 2020 (Verf.: Therese Strohe Michael Ullrich Architekten PartG mbB; Berlin 11/2019 und 09/2020) sowie die Ergebnisse der Leistungen der Leistungsphasen 1-5 gemäß HOAI §34 (Verf.: Müller-Werther Finke Architekten GbR; Berlin), wobei zum Zeitpunkt der Beauftragung der hier ausgeschriebenen Leistungen die LPh 5 noch in Bearbeitung sein wird und von dem hier gesuchten Dienstleister beratend begleitet werden soll.
Die Vergabe erfolgt stufenweise (s.a. II.2.11). Optionale Leistungen: s. Ziffer II.2.11.
Folgende Unterlagen sind im Internet abrufbar (s. Ziff. I.3): Machbarkeitsstudie (Verf.: Therese Strohe Michael Ullrich Architekten PartG mbB; Berlin 11/2019); Planstand 08/2021 (Verf.: Müller-Werther Finke Architekten GbR; Berlin); Vertragsentwurf inkl. Anlagen (insb. projektspezifisches Leistungsbild). Eine Kenntnis ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung:12/2021; 2. Realisierung: Haus 10.2 bis II. Quartal 2022, Haus 10.1 bis II. Quartal 2023; 3. Projektabschluss: im Nachgang (Hinweis zu Ziffer II.2.7: Angaben ohne LPh 9 / Gewährleistungszeit, Verwendungsnachweis u.ä.).
Alle Projektverzögerungen, die zu Vertragsverlängerungen führen.
(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
(2) Die Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung gemachten Angaben, vorgelegten Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 480 Punkte (Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 20,83 %; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 79,17 %).
Wertung im Einzelnen (max. Punktzahl bei): 1.1 Nettojahresumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Objektplanung i.S. HOAI 2021 §34: ≥ 270.000 € netto; 2.1.1 Anzahl Architekten und Ingenieure im Leistungsbild Objektplanung gem. HOAI 2021 §34 im Mittel der letzten 3 Jahre: größer/gleich 4; 2.2.1-2.2.5 Referenzprojekte übergeordnet (Referenzprojekte 5.2.1-5.2.3: 2.2.1 öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103; 2.2.2 Bauwerkskosten (Summe KGr 300-400 nach DIN 276) Euro netto: größer 2,0 Mio. €; 2.2.3 Bruttogrundfläche BGF: größer/gleich 1.000 qm; 2.2.4 Bearbeitete Leistungsphasen im Sinne HOAI 2021 §34: LPh 5-9; 2.2.5 Honorarzone(n) im Sinne HOAI 2021 §35: größer/gleich 3; 2.2.6-2.2.8 Zusätzliche Angaben (je Leistung/Projektmerkmal geht max. ein Referenzprojekt positiv in die Wertung ein): 2.2.6 Realisierung Umbaumaßnahmen bei (teilweise) laufendem Betrieb: 2.2.7 Abschnittsweise Realisierung; 2.2.8 Realisierung unter Inanspruchnahme von öffentlichen Finanzmitteln.
Die detaillierten Angaben zur Bewertungsmatrix Stufe 1 können dem Anhang zum Teilnahmeantrag entnommen werden (Vergabeunterlagen: Dokument "Teilnahmeantrag").
(3)Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§75 [6] VgV).
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrages sollen die Leistungen der Leistungsphasen 6 bis 7 gem. HOAI §34 beauftragt werden, soweit nach Ziff. II.2.4 Bestandteil der beabsichtigten Beauftragung, sowie Beratungsleistungen für Leistungsphase 5.
Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind insb. die Einhaltung der Kosten und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen.
(2) Vergabe Besonderer Leistungen, sofern und soweit diese erforderlich werden, u.a. ggf. Fortschreibung der Ausführungspläne während der Objektausführung (im Einzelnen siehe Leistungsbild).
(3) In der 2. Stufe des Verfahrens werden den zur Teilnahme an der Stufe 2 des Verfahrens ausgewählten Unternehmen weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt, insb. Formblatt für Honorarangebote.
(4) Im Falle der Angebotsaufforderung/ Einladung zur Verhandlung sind neben einem Honorarangebot (unter Verwendung des Formblatts) und einem Konzept zu den nichtpreislichen Zuschlagskriterien weitere Unterlagen/Erklärungen vorzulegen (u.a. ggf. - soweit nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag erklärt - Erklärungen für Unterauftragnehmer).
Die unter Ziffer II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit ist als Zirka-Angabe zu verstehen.
Wahl des Verfahrens: Es wird ein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt, obwohl das Honorar für den hier zu vergebenden Auftrag den Schwellenwert für EU-Vergaben nicht erreichen/übersteigen wird. Dies liegt darin begründet, dass in dem bereits laufenden Planungsprozess eine Kostensteigerung (KGr 300 und KGr 400 nach DIN 276) erfolgte, sodass der Gesamtwert für die Leistungen der Objektplanung (LPh 1-9) den maßgeblichen Schwellenwert für EU-Vergaben nun übertrifft.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen des Bewerbers - bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/-abgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) - wird der Bewerber ausgeschlossen:
(1) Eigenerklärungen/Auflagen:
a) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers sowie Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
b) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2), dass er im Auftragsfall die Versicherung gemäß Ziff. III.1.2 für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §123 und §124 vorliegen (Eigenerklärung zur Eignung - Formular VHB 124 LD).
d) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 3) zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.
e) Eigenerklärung zur Beruflichen Befähigung (Teilnahmeantrag Punkt 6) gemäß Ziffer III.2.1.
f) Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer zu benennen (Teilnahmeantrag Punkt 1), die Verpflichtungserklärungen der betreffenden Nachunternehmer nach §47 (1) VgV (Formular VHB 236) sowie Erklärungen gemäß §§123 und 124 GWB über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe (Formular VHB 124 LD) für die betreffenden Nachunternehmer vorzulegen. Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen und Nachweise für Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft Formular VHB 234) abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- mit einer Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft sowie als Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters / einer Bietergemeinschaft, führen - wegen der damit verbundenen drohenden Verletzung des Geheimwettbewerbs -zum Ausschluss, sofern die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
(3) Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
(1) Umsatz: Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2021 §34 in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat [Ziff. III.1.1, Unterpunkt (1), (f), sind zu beachten].
(2) Geforderte Kautionen/Sicherheiten: Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache der Deckungssumme betragen. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (Teilnahmeantrag Pkt. 2).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu o.g. Bedingungen nachzuweisen.
keine
(1) Darstellung (Teilnahmeantrag Abschnitt 3.2) der Anzahl (Vollzeitäquivalent) der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018) jahresdurchschnittlich beschäftigten Architekten und/oder Ingenieure (Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss) im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2021 §34 insgesamt und mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers können nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden Leistungsanteil eingesetzt wurden.
(2) Darstellung (Teilnahmeantrag Punkt 1), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche gegebenenfalls durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung.
(3) Für das in Ziffer II.1.4 und II.2.4 aufgeführte Leistungsbild sind aus einer Referenzliste (Teilnahmeantrag Abschnitt 5.1) mindestens 2 und maximal 3 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte detailliert vorzustellen (Teilnahmeantrag Abschnitt 5.2), die anhand der Auswertungsmatrix bewertet werden.
Für die Wertungsfähigkeit müssen jeweils folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
- Bezeichnung und Ort/Land des Bauvorhabens;
- Auftraggeber (Name/Kontaktdaten; der Bauherr behält sich vor, Erkundigungen einzuholen);
- Auftragnehmer;
- Datum Abschluss Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2021 §34 (mindestens Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber);
- Bauwerkskosten (Summe KGr 300-400 nach DIN 276) in Euro netto;
- Bruttogrundfläche BGF in qm;
- Bearbeitete Leistungsphasen im Sinne HOAI 2021 §34;
- Schwierigkeitsgrad (Honorarzone im Sinne HOAI 2021 §35);
- Art der Baumaßnahme im Sinne HOAI 2021 §2 (Umbau- und/oder Modernisierungsmaßnahme / Andere).
Für die Bewertung der fachlichen Eignung können, sofern zutreffend, außerdem zusätzliche Angaben zu ausgewählten Leistungen/ Projektmerkmalen in den mind. 2 und max. 3 Referenzprojekten (siehe Teilnahmeantrag Pkt. 5.2.1 und 5.2.3) erfolgen (nicht zwingend in Bezug auf die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrags/der Referenzprojekte). Es geht je Leistung/Projektmerkmal maximal ein Projekt in die Wertung ein.
Die Referenzen müssen auf je maximal 2 DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend dargestellt werden. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
Die Angaben zu den Referenzprojekten (Teilnahmeantrag Pkt. 5) sind von der Bewerbergemeinschaft (inklusive Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen.
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen:
1) Referenzprojekte: Mindestanforderungen, damit die Eignung zuerkannt werden kann: Gewertet werden nur Referenzprojekte (mindestens 2 und maximal 3), welche die folgenden Bedingungen erfüllen:
1. Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2021 §34 (mindestens Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber) im Zeitraum 09/2015 bis 08/2021;
2. Bauwerkskosten (Summe KGr 300-400 nach DIN 276) mind. 1,0 Mio. Euro netto pro Projekt;
3. Umbau- und/oder Modernisierungsmaßnahme im Sinne HOAI 2021 §2;
4. Grundleistungen Leistungsphasen 6 bis 8 im Sinne HOAI 2021 §34 durch den Bewerber / ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. durch einen der benannten Nachunternehmer (Abschnitt 1 des Teilnahmeantrags) durchgängig erbracht.
Mit diesen Referenzprojekten (mindestens 2 und maximal 3) sind zusätzlich folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
a) mindestens 1 Referenzprojekt mit der Zuordnung "Öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103";
b) mindestens 1 Referenzprojekt mit Bauwerkskosten (Summe KGr 300-400 nach DIN 276) größer/gleich 2,0 Mio. Euro netto;
c) mindestens ein Referenzprojekt mit Honorarzone im Sinne HOAI 2021 §35 größer/gleich 3.
Alle Mindestanforderungen müssen in einem oder mehreren Referenzprojekten (maximal 3) erfüllt sein, die Kombination dabei ist beliebig.
VgV §75 (1-3) in Verbindung mit VgV §44: Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Ingenieure:
(1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt und/oder Ingenieur tätig zu werden.
(2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
(3) Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche und/oder juristische Personen gestellt werden.
Eine Eigenerklärung gemäß vorstehenden Festlegungen erfolgt im Teilnahmeantrag (s. Pkt. 6).
(1) Örtliche Präsenz während der Planungs- und Bauzeit in engen Intervallen gemäß Erfordernis; personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort.
(2) Gesetze/Verordnungen/Verwaltungsvorschriften sowie ergänzende Vorschriften und Regeln des Bundes und des Landes Berlin (u.a. RBBau, LHO / VV-BHO, RZBau, VHB, BauO Bln).
(3) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
(4) Vertrag inkl. Anlagen.
(5) Im Falle der Einladung zur Verhandlung vorzulegende Erklärungen siehe Ziffer II.2.11.
(6) Berufshaftpflichtversicherung gem. Ziffer III.1.2.
(7) Einschätzung AG bzgl. Honorarzone (HOAI §35): HZ III Basissatz; Umbauzuschlag gem. HOAI §36: max. 33%; Stundensätze größer 120/80/65 € (AN/Mitarbeiter/techn. MA) bedürfen einer Begründung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die insb. in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag [interaktive PDF-Datei] sowie Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [Formular VHB 124 LD] sowie - sofern zutreffend - Bewerbergemeinschaftserklärung [VHB 234], Erklärungen für Nachunternehmer [VHB 236]) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.
Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Name des Unternehmens ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus.
Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Abschnitt 5.1 des Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(2) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
(3) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [s.o.] inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1 sowie Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2 und die in Ziff. II.2.4 aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
(4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (VgV § 20 [3], Unterabsatz 1). Die Kommunikation erfolgt nur über die Internetplattform (siehe I.3).
(5) Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Es können insg. maximal 240 Punkte erreicht werden.
Bewertung Honorarangebote: Die einzelnen Honorarangebote werden jeweils mit max. 5 Punkten bewertet. 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 - Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 - niedrigster Preis).
(6) Der Bauherr beabsichtigt, i.R. der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß VgV §17 (11) auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
(7) Mit Teilnahme an dem Vergabeverfahren erklärt sich der Bewerber einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, vom Bewerber zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Er erklärt ferner, dass die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz bitte an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle wenden.
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Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
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Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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