Haftpflichtversicherungen ab 2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsr.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bsr.de/8248.html
Abschnitt II: Gegenstand
Haftpflichtversicherungen ab 2022
Gegenstand der Leistung sind die Leistungen der Haftpflichtversicherungen der BSR ab 2022. Es gelten dabei jeweils die entsprechenden einzelnen Lose.
Los 1: Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt-Haftpflicht- und Umwelt-Schadenversicherung BSR allgemein
Los 2: Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt-Haftpflicht- und Umwelt-Schadenversicherung BSR Sonderrisiken
Los 3: Erster Exzedent – Haftpflicht-Versicherung BSR Sonderrisiken
Los 4: Zweiter Exzedent – Haftpflicht-Versicherung BSR Sonderrisiken
Nebengebote sind nur unter Beachtung der verbindlichen Vorgaben gem. dem Pkt. 7 „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ (Teil A) zu unterbreiten.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Angebote sind für alle oder auch für einzelne Lose zulässig.
Los 1: Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt-Haftpflicht- und Umwelt-Schadenversicherung BSR allgemein
BSR Hauptverwaltung, Ringbahnstr.96, 12103 Berlin. Als Versicherungsort gelten alle im Besitz des Versicherungsnehmers u. der Mitversicherten befindlichen bzw. von diesem genutzten Betriebsgrundstücke
Nebengebote sind nur unter Beachtung der verbindlichen Vorgaben gem. dem Pkt. 7 „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ (Teil A) zu unterbreiten.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Vertrag wird aktuell durch die vom AG beauftragte Funk Versicherungsmakler GmbH betreut.
Der Versicherungsmakler wird durch den AG auf Honorarbasis vergütet. Die Ausschreibung erfolgt auf Brutto-Basis, d.h. die Versicherungsprämie inklusive der Versicherungssteuer. Der Vertrag wird „nettoisiert“ geschlossen, beinhaltet demzufolge keine Vermittlungsentgelte (Courtage).
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 31.12.2021 und endet am 31.12.2022, jeweils 0.00 Uhr.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Versicherungsjahr, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Eine prozentuale Beteiligung/ Zeichnung innerhalb der einzelnen Lose ist zugelassen. Führungsangebote sollen nicht unter einer Beteiligung/Zeichnung von 30 % liegen. Der Bieter erklärt sich bereit, auch eine Beteiligungsquote, statt einer Führungsquote zu zeichnen.
Los 2: Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt-Haftpflicht- und Umwelt-Schadenversicherung BSR Sonderrisiken
BSR Hauptverwaltung, Ringbahnstr.96, 12103 Berlin. Als Versicherungsort gelten alle im Besitz des Versicherungsnehmers u. der Mitversicherten befindlichen bzw. von diesem genutzten Betriebsgrundstücke
Nebengebote sind nur unter Beachtung der verbindlichen Vorgaben gem. dem Pkt. 7 „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ (Teil A) zu unterbreiten.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Vertrag wird aktuell durch die vom AG beauftragte Funk Versicherungsmakler GmbH betreut.
Der Versicherungsmakler wird durch den AG auf Honorarbasis vergütet. Die Ausschreibung erfolgt auf Brutto-Basis, d.h. die Versicherungsprämie inklusive der Versicherungssteuer. Der Vertrag wird „nettoisiert“ geschlossen, beinhaltet demzufolge keine Vermittlungsentgelte (Courtage).
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 31.12.2021 und endet am 31.12.2022, jeweils 0.00 Uhr.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Versicherungsjahr, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Eine prozentuale Beteiligung/ Zeichnung innerhalb der einzelnen Lose ist zugelassen. Führungsangebote sollen nicht unter einer Beteiligung/Zeichnung von 30 % liegen. Der Bieter erklärt sich bereit, auch eine Beteiligungsquote, statt einer Führungsquote zu zeichnen.
Los 3: Erster Exzedent – Haftpflicht-Versicherung BSR Sonderrisiken
BSR Hauptverwaltung, Ringbahnstr.96, 12103 Berlin. Als Versicherungsort gelten alle im Besitz des Versicherungsnehmers u. der Mitversicherten befindlichen bzw. von diesem genutzten Betriebsgrundstücke
Nebengebote sind nur unter Beachtung der verbindlichen Vorgaben gem. dem Pkt. 7 „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ (Teil A) zu unterbreiten.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Vertrag wird aktuell durch die vom AG beauftragte Funk Versicherungsmakler GmbH betreut.
Der Versicherungsmakler wird durch den AG auf Honorarbasis vergütet. Die Ausschreibung erfolgt auf Brutto-Basis, d.h. die Versicherungsprämie inklusive der Versicherungssteuer. Der Vertrag wird „nettoisiert“ geschlossen, beinhaltet demzufolge keine Vermittlungsentgelte (Courtage).
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 31.12.2021 und endet am 31.12.2022, jeweils 0.00 Uhr.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Versicherungsjahr, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Eine prozentuale Beteiligung/ Zeichnung innerhalb der einzelnen Lose ist zugelassen. Führungsangebote sollen nicht unter einer Beteiligung/Zeichnung von 30 % liegen. Der Bieter erklärt sich bereit, auch eine Beteiligungsquote, statt einer Führungsquote zu zeichnen.
Los 4: Zweiter Exzedent – Haftpflicht-Versicherung BSR Sonderrisiken
BSR Hauptverwaltung, Ringbahnstr.96, 12103 Berlin. Als Versicherungsort gelten alle im Besitz des Versicherungsnehmers u. der Mitversicherten befindlichen bzw. von diesem genutzten Betriebsgrundstücke
Nebengebote sind nur unter Beachtung der verbindlichen Vorgaben gem. dem Pkt. 7 „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ (Teil A) zu unterbreiten.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Vertrag wird aktuell durch die vom AG beauftragte Funk Versicherungsmakler GmbH betreut.
Der Versicherungsmakler wird durch den AG auf Honorarbasis vergütet. Die Ausschreibung erfolgt auf Brutto-Basis, d.h. die Versicherungsprämie inklusive der Versicherungssteuer. Der Vertrag wird „nettoisiert“ geschlossen, beinhaltet demzufolge keine Vermittlungsentgelte (Courtage).
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 31.12.2021 und endet am 31.12.2022, jeweils 0.00 Uhr.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Versicherungsjahr, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Eine prozentuale Beteiligung/ Zeichnung innerhalb der einzelnen Lose ist zugelassen. Führungsangebote sollen nicht unter einer Beteiligung/Zeichnung von 30 % liegen. Der Bieter erklärt sich bereit, auch eine Beteiligungsquote, statt einer Führungsquote zu zeichnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-- Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass er/sie über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügt. Der AG behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis der Befähigung zum Geschäftsbetrieb (Kopie der Erlaubnis) zu fordern.
-- Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1)
-- ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1)
-- Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
-- Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4)
-- Erklärung Bietergemeinschaft (Teil A Anlage A5)
-- Nachweis (über entsprechenden Beleg) zum Vorliegen der in den Vertragsbedingungen (Teil B) geforderten Versicherungen mit entsprechendem Deckungsumfang
-- Darstellung des Gesamtumsatzes sowie des spezifischen Umsatzes für die ausgeschriebenen Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (über Teil A, Anlage A2)
-- Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass er/sie über hinreichend Erfahrung hin-sichtlich der haftpflichtseitigen Betreuung öffentlicher Auftraggeber verfügen und in den letzten drei Jahren mindestens drei Haftpflicht-Versicherungsverträge öffentlicher Auftraggeber gezeichnet haben (ggf. Teil A, Anlage A3). Die Forderung nach Offenlegung der Referenzgeber mit Namen und Anschrift behält sich der AG zum Zwecke der Eignungsprüfung, insbesondere in Zwei-felsfällen vor. Bei Bietern, die sich als gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft bewerben, müssen die Referenzen mindestens bei dem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, das später auch entsprechende Leistungen erbringt.
-- Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass er/sie über hinreichend Erfahrung hin-sichtlich der haftpflichtseitigen Betreuung im Bereich Straßenreinigung und Abfallwirtschaft verfügen und bereits mindestens drei Haftpflicht-Versicherungsverträge im Bereich Straßenreinigung und Abfallwirtschaft gezeichnet haben (ggf. Teil A, Anlage A3). Die Forderung nach Offenlegung der Referenzgeber mit Namen und Anschrift behält sich der AG zum Zwecke der Eignungsprüfung, insbesondere in Zweifelsfällen vor. Bei Bietern, die sich als gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft bewerben, müssen die Referenzen mindestens bei dem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, das später auch entsprechende Leistungen erbringt.
-- Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass ihm/uns ein Netzwerk von Schadenregulierern für Großschäden und im allgemeinen Schadenbereich zur Verfügung steht.
-- Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass er/sie über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement für die Schadenbearbeitung verfügt.
-- Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass er/sie dem Datenschutzkodex (Code of Conduct (CoC)) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beigetreten ist. Der AG behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis hierüber zu fordern.
-- Schadenservice- und Schadenverhütungskonzept (nur für Führungsangebote), hierzu ist auf gesonderter Anlage mit dem Angebot eine ausführliche und überzeugende Darstellung folgender Punkte vorzunehmen: - Erreichbarkeit nach Schadenfällen, // - Schadenregulierung durch eigene Beschäftigte des Bieters, // - zügige Schadenregulierung, // - Ortsnähe (Berlin) von Schadensachverständigen, // - Auswertung von Schadendaten und Erstellung von Schadenstatistiken, // - Analyse auffälliger Schadenbilder und Schwachstellenanalyse.
-- Benennung und Referenzen von zwei festen, verantwortlichen, qualifizierten, entscheidungsbefugten Ansprechpartner/innen für die Schadenbearbeitung (nur für Führungsangebote), für die jeweils Angaben und Nachweise zur Qualifikation zu übermitteln sind. Diese sollen mindestens die nachstehenden Informationen enthalten: - Name ... // - Berufserfahrung // - Bildungsabschluss, Weiterbildung usw.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Vergabeunterlagen für die Einreichung des Angebotes sind im Lieferantenportal der BSR hinterlegt. Das Angebot muss vollständig sein. (Es wird auf Anlage A0 Angebotsschreiben verwiesen). Für den weiteren Ablauf in diesem EU-Verfahren bitten wir Sie, falls noch nicht geschehen, sich unbedingt über das Internet unter http://www.bsr.de/8248.html als Lieferant zu registrieren. Im Lieferantenportal erhalten Sie zu dieser Ausschreibung die erforderlichen Angebotsunterlagen zum Download und können dort im Bedarfsfall Bieterfragen zur Beantwortung einstellen sowie deren Beantwortung verfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: (a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.