Fuhrparkmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: VSG-Log 2021_01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fuhrparkmanagement
1. Abschluss eines Rahmenvertrags für das Fuhrparkmanagement und die Einholung von Leasing-Angeboten laut Leistungsverzeichnis mit einer Laufzeit von 4 Jahren.
2. Stellung eine Onlinesystems und unterstützende Tätigkeiten durch den Auftragnehmer im Fuhrparkmanagement laut Leistungsbeschreibung.
Vivantes Netzwerk f. Gesundheit GmbH Aroser Allee 72 - 76 13407 Berlin
1. Abschluss eines Rahmenvertrags für das Fuhrparkmanagement und die Einholung von Leasing-Angeboten laut Leistungsverzeichnis mit einer Laufzeit von 4 Jahren.
2. Stellung eine Onlinesystems und unterstützende Tätigkeiten durch den Auftragnehmer im Fuhrparkmanagement laut Leistungsbeschreibung..
Eine Verlängerungsoptionen um 12 Monate, sofern nicht bis 3 Monate vor Vertragsende eine Partei den Vertrag kündigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fuhrparkmanagement
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67RCY3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.