Marketingleistungen im Rahmen der Sportmetropole Berlin BR Volleys
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin-partner.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Marketingleistungen im Rahmen der Sportmetropole Berlin BR Volleys
Marketingleistungen im Rahmen der Sportmetropole Berlin
- Status und Logonutzung „Offizieller Partner“
- Logointegration auf Ticket, Team Poster, Autogrammkarten, Saisonkalender,
Sponsorenwände, Mediawände, Saisonmagazin, Webseite
- Logopräsenz auf allen Spielertrikots und Trainingsanzügen der BR Volleys
- LED-Bandenwerbung bei allen Spielen
- Spot auf dem Videocube bei allen Spielen
- Logo/Botschaft auf Netzmaschen
- Anzeige im Sponsorenheft
- Einsätze von Spielern als Marken-Botschafter Berlins
- Partner- und Logointegration in die BR Volleys App, Presenter des „Check In“ zu den
Heimspielen
- Banner Online-Werbung im Ticket-Newsletter
- 15x Social-Media-Aktionen (Instagram, Facebook und Twitter)
Marketingleistungen im Rahmen der Sportmetropole Berlin
- Status und Logonutzung „Offizieller Partner“
- Logointegration auf Ticket, Team Poster, Autogrammkarten, Saisonkalender,
Sponsorenwände, Mediawände, Saisonmagazin, Webseite
- Logopräsenz auf allen Spielertrikots und Trainingsanzügen der BR Volleys
- LED-Bandenwerbung bei allen Spielen
- Spot auf dem Videocube bei allen Spielen
- Logo/Botschaft auf Netzmaschen
- Anzeige im Sponsorenheft
- Einsätze von Spielern als Marken-Botschafter Berlins
- Partner- und Logointegration in die BR Volleys App, Presenter des „Check In“ zu den
Heimspielen
- Banner Online-Werbung im Ticket-Newsletter
- 15x Social-Media-Aktionen (Instagram, Facebook und Twitter)
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, wegen des Schutzes von
ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Marketingleistungen im Rahmen der Sportmetropole Berlin BR Volleys
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der
Auftraggeberin zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar
sind, müssen bis spätestens bis zu der in der Bekanntmachung gesetzten Frist zur Bewerbung oder
Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen.
Setzt sich die Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem sie die
Informations- und Wartepflicht missachtet oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die
Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den
Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet
die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.