Marketingleistungen im Rahmen der Sportmetropole Berlin Füchse Berlin
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin-partner.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Marketingleistungen im Rahmen der Sportmetropole Berlin Füchse Berlin
Marketingleistungen im Rahmen der Sportmetropole Berlin
- Status und Logonutzung „Premium Partner“
- Logopräsenz im Hallenheft „Fuchsbau“
- Mitglied im Business Club
- LED-Bandenwerbung bei allen Spielen (TV-On und TV-Off)
- Spot auf dem Videocube bei allen Spielen
- Anzeige im Hallenmagazin
- Logopräsenz auf Spielertrikots „Top Talente“ und Aufwärmshirts
- 2x Einsatz von 3-5 Spielern als Marken-Botschafter Berlins
- Online-Werbung (Banner) auf der Homepage plus Logopräsenz inkl. Verlinkung auf
der Homepage
- 15x Social-Media-Aktionen (Instagram, Facebook und Twitter)
- Werbeleistungen im Rahmen der Jugendmannschaften (Logopräsenz auf dem Trikot,
den und Aufwärmshirts der Jugendmannschaften, Werbepräsenz bei allen Heimspielen
der Jugendmannschaften, Werbebanner Homepage, Offizieller Partner des
Nachwuchses und dauerhafte Präsenz im NLZ der Füchse. Co-Presenter „Tag des
Kinderhandballs“ etc.)
Marketingleistungen im Rahmen der Sportmetropole Berlin
- Status und Logonutzung „Premium Partner“
- Logopräsenz im Hallenheft „Fuchsbau“
- Mitglied im Business Club
- LED-Bandenwerbung bei allen Spielen (TV-On und TV-Off)
- Spot auf dem Videocube bei allen Spielen
- Anzeige im Hallenmagazin
- Logopräsenz auf Spielertrikots „Top Talente“ und Aufwärmshirts
- 2x Einsatz von 3-5 Spielern als Marken-Botschafter Berlins
- Online-Werbung (Banner) auf der Homepage plus Logopräsenz inkl. Verlinkung auf
der Homepage
- 15x Social-Media-Aktionen (Instagram, Facebook und Twitter)
- Werbeleistungen im Rahmen der Jugendmannschaften (Logopräsenz auf dem Trikot,
den und Aufwärmshirts der Jugendmannschaften, Werbepräsenz bei allen Heimspielen
der Jugendmannschaften, Werbebanner Homepage, Offizieller Partner des
Nachwuchses und dauerhafte Präsenz im NLZ der Füchse. Co-Presenter „Tag des
Kinderhandballs“ etc.)
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, wegen des Schutzes von
ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Marketingleistungen im Rahmen der Sportmetropole Berlin Füchse Berlin
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der
Auftraggeberin zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar
sind, müssen bis spätestens bis zu der in der Bekanntmachung gesetzten Frist zur Bewerbung oder
Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen.
Setzt sich die Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem sie die
Informations- und Wartepflicht missachtet oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die
Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den
Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet
die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.