Ganztagsausbau Grundschule und Erweiterung Kita Oberneuland (Bremen) - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: IMBJ200055

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.immobilien.bremen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ganztagsausbau Grundschule und Erweiterung Kita Oberneuland (Bremen) - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI

Referenznummer der Bekanntmachung: IMBJ200055
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Grundschule Oberneuland soll von einer drei- auf eine vierzügige gebundene Ganztagsschule einschließlich der Umsetzung eines W&E-Standortes sowie des Bildungsplans 0-10 ausgebaut werden. Der Kindergarten Elefanten-Kinderkreis soll um zwei U-3-Gruppen erweitert und über die neue Schulküche mit Mittagessen versorgt werden.

Im Weiteren siehe Ziffer 2.4.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Grundschule Oberneuland soll von einer drei- auf eine vierzügige gebundene Ganztagsschule einschließlich der Umsetzung eines W&E-Standortes sowie des Bildungsplans 0-10 ausgebaut werden. Der Kindergarten Elefanten-Kinderkreis soll um zwei U-3-Gruppen erweitert und über die neue Schulküche mit Mittagessen versorgt werden.

2019/2020 hat hierzu die sogenannte Phase Null stattgefunden. In verschiedenen Workshops wurden unter Beteiligung von Schule, Kita, SKB (Senatorin für Kinder und Bildung), Stadtteilvertretern (Ortsbeirat), IB AöR sowie Vertretern von SKUMS (Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau) die unterschiedlichen Bedarfe auf der Liegenschaft festgestellt. Es liegen eine Machbarkeitsstudie sowie Stellungnahmen zum Baumbestand und Artenvorkommen vor. Die Ergebnisse aus der Phase Null sollen als Grundlage für die weitere Planung dienen.

Die neu zu schaffende BGF für die Schule beträgt ca. 2.262m². Möglich ist die Unterbringung von zwei gesamten Klassenzügen im neu zu planenden Neubau.

Die neu zu schaffende BGF für die Kita beträgt ca. 674m². Im zu planenden Neubau für die Kita sind zwei U-3-Gruppen, eine Ü-3-Gruppe sowie eine Zubereitungsküche mit Mensa für die Kinder der Schule und der Kita zu planen. Vier Ü-3-Gruppen verbleiben im Bestandsgebäude.

In den Bestandsgebäuden sind Anpassungen vorzunehmen.

Die existierenden "Adressen" (Haupteingänge) der Grundschule und der Kita sollen durch die Erweiterungen nicht in Frage gestellt, sondern gestärkt werden.

Bei einer Überbauung des Multifunktionsplatzes ist in jedem Fall eine Ersatzfläche zu planen.

Aufgrund seiner besonderen Lage und Bedeutung im Stadtteil ist für den Standort ein städtebauliches und architektonisch überzeugendes Konzept erforderlich. Die städtebauliche Einbindung des Neubaus / der Neubauten in die Umgebung, insbesondere im Hinblick auf die im unmittelbaren Umfeld befindlichen Gebäude (Schule, Kirche, Ortsamt, Feuerwehr) und der damit verbundenen Sichtachsen sowie des vorhandenen Parks sind dabei zu berücksichtigen.

Eine vertiefte Variantenprüfung der Neubau-Positionierung auf der Liegenschaft wird in der Leistungsphase 2 abgefragt. Es werden darin Lösungsansätze erwartet, die sowohl den Interessen der Schule und Kita, des Ortsbeirates, Stadtplanung und Denkmalpflege als auch den von SKB gestellten Anforderungen an Funktionalität und Wirtschaftlichkeit entsprechen.

Als Kosten für das neue Schulgebäude und das Mensagebäude inkl. zwei neuer Kita-Gruppen werden ca. 4,2 Mio. EUR brutto für KG 300 angenommen und ca. 1,7 Mio. EUR brutto für KG 400. Die Baumaßnahmen sollen bis zu Beginn des Schuljahres 2025/26 abgeschlossen werden. Der Schul- und Kitabetrieb läuft während der Baumaßnahme weiter.

Im Rahmen des Verfahrens soll eine Auseinandersetzung mit der vorliegenden Machbarkeitsstudie der Architektengruppe Rosengart + Partner BDA, der Studie des Architekturbüros Dorkowski, Tülp und Partner sowie der dort teils konträren Planungsansätze erfolgen und hierzu eine Positionierung vorgenommen werden. Die Planungsbüros, die für die vorgenannte Leistungserbringung beauftragt waren, sind von der Teilnahme an diesem Verfahren nicht ausgeschlossen. Die erarbeiteten Planunterlagen werden allen Bietern im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.

Die Herangehensweise an die planerische Umsetzung der vorliegenden Ergebnisse aus der Phase Null soll dargestellt werden.

Erwartet wird außerdem eine stadtplanerische und gestalterische Auseinandersetzung mit den Begebenheiten vor Ort, betreffend die ortstypische und -prägende Nachbarschaft, die verkehrlichen Anbindungen sowie die Möglichkeit der Entwicklung einer neuen Ortsmitte (Bereich Ortsamt, Polizei und Feuerwehr).

Vertreter aus behördlichem Kontext und Vertreter der Schule und Kita werden neben dem Auswahlgremium der Vergabestelle in beratender Funktion an den Bietergesprächen teilnehmen.

Die insgesamt zu vergebenden Leistungen umfassen:

- Leistungsphasen 1-2 Objektplanung gem. § 34 HOAI (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);

- Leistungsphasen 3-9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);

- Vertiefte Preisprüfung im Rahmen der Mitwirkung bei der Vergabe, die Vergütung erfolgt mit Fertigstellung der Lph. 7 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).

- Führen eines Bautagebuches nach der Maßgabe RLBau über die vertraglich geschuldete Dokumentation des Bauablaufes hinaus als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).

- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).

Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachlicher Wert / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Kommunikation und Verfügbarkeit / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

- Leistungsphasen 3-9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);

- Vertiefte Preisprüfung im Rahmen der Mitwirkung bei der Vergabe, die Vergütung erfolgt mit Fertigstellung der Lph. 7 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).

- Führen eines Bautagebuches nach der Maßgabe RLBau über die vertraglich geschuldete Dokumentation des Bauablaufes hinaus als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).

- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und dieser mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 012-025164
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/09/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Achim
NUTS-Code: DE93B Verden
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.

Fragen zum Verfahren, zu den bereitgestellten Unterlagen usw. sind ausschließlich über die bekanntgegebene Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die telefonisch oder per Mail eingehen, können bei der Beantwortung keine Berücksichtigung finden.

Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase werden nur in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht.

Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht.

Während der Angebotsphase werden Fragen und Antworten nur in anonymisierter Form über die bekanntgegebene Vergabeplattform übermittelt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote gem. § 17 (11) VgV zu erteilen. Sollte die Aufforderung zur Finalen Angebotsabgabe notwendig sein, so erfolgt diese ebenfalls über die bekanntgegebene Vergabeplattform.

Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne persönlichen Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 (11) VgV).

Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens (vorbehaltlich einer Änderung aus wichtigem Grund):

Versand der Angebotsaufforderung in der 11. KW 2021; Einreichung der Honorarangebote in der 15. KW 2021, Verhandlungsgespräche in der 16. KW 2021.

Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweisen sind zwingend zu beachten und bindend.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VRCRC

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bauumwelt.bremen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/09/2021