Sanierung Klassengebäude und Eingangszentrum der Grundschule am Standort Eenstock 15 - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VV 001-21 PP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Klassengebäude und Eingangszentrum der Grundschule am Standort Eenstock 15 - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit der Sanierung von Klassegebäude und Eingangszentrum der Grundschule am Standort Eenstock 15 in Hamburg beauftragt.
Weiteres siehe II. 2.4 der Bekanntmachung
Hamburg
Die vier Klassengebäude (Gebäude 04,05,06,08) und das Eingangszentrum (Gebäude 01) der Grundschule Eenstock wurden Ende der 60er errichtet. Die Schule wird als 3-zügige Grundschule mit rund 300 Schülern betrieben. Das EG des Klassengebäudes 06 wird an eine KiTa vermietet. An dem schulischen Standort wurden bislang zwei Gebäude (Gebäude 03, Sporthalle) saniert. Das mit der Sanierung der beiden Gebäude beauftragte Architekturbüro MRO, Hamburg, ist von dem vorliegenden Verfahren nicht ausgeschlossen.
Die Leistung umfasst die Objektplanung für die folgenden Maßnahmen am Standort:
- Sanierung, Klassengebäude 4; 475,80 m² Mietfläche; Fertigstellung bis 2022
- Sanierung, Klassengebäude 5; 475,80 m² Mietfläche; Fertigstellung bis 2022
- Sanierung, Klassengebäude 8; 475,80 m² Mietfläche; Fertigstellung bis 2022
- Sanierung, Eingangszentrum; 1.536,60 m² Mietfläche; Fertigstellung bis 2023
Optional umfasst die Leistung der Objektplanung die folgende Maßnahme am Standort:
- Sanierung, Klassengebäude 6; 475,70 m² Mietfläche; Fertigstellung bis 2022
Neben der Verbesserung brandschutzrelevanter Themen ist auch die energetische Optimierung der Gebäude geplant. Demnach stehen die Haustechnik (Heizung, Elektrik und Sanitär), die WC-Anlagen und vor dem Hintergrund des zu erreichenden KfW 70-Standards energetische Maßnahmen, wie die Dachsanierung, Fensteraustausch, Optimierung der Gebäudehülle und die Nachrüstung eines Sonnenschutzes im Fokus der Betrachtung. Die Realisierbarkeit eines Gründaches, einer Photovoltaikanlage etc. ist in der LPH 02 zu prüfen.
Die Gebäude sind in zwei Abschnitten (Abschnitt 1: Klassengebäude 4 und 5 und Abschnitt 2: Klassengebäude 8 und Eingangszentrum) im laufenden Betrieb zu sanieren; die Auslagerung erfolgt, wenn erforderlich, über mobile Klassenräume. Die oben beschriebene Abschnittsunterteilung muss bei der optionalen Sanierung der Klassengebäudes 06 angepasst werden. Für den Ablauf der Sanierungsmaßnahmen wird unter Berücksichtigung der schulischen Belange, baulicher Erfordernisse und der Einhaltung der fixierten Fertigstellungstermine ein belastbares Konzept entwickelt.
Das Projektbudget (KG 300) beträgt ca. 2.883.726,50 Mio. Euro brutto (berechnet auf Basis von 19 %).
Das Projektbudget (KG 400) beträgt ca. 1.331.319,00 00 Mio. Euro brutto (berechnet auf Basis von 19 %).
Das Projektbudget (KG 200-700) beträgt ca. 4.649.048,12 Mio. Euro brutto (berechnet auf Basis von 19 %).
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
Leistungsphase 2 Objektplanung gem. § 34 HOAI;
Leistungsphasen 3-9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
Optional umfasst die Leistung der Objektplanung die folgende Maßnahme am Standort:
- Sanierung, Klassengebäude 6; 475,70 m² Mietfläche; Fertigstellung bis 2022
Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Vertreter der Schule sowie Vertreter der externen Projektsteuerung nehmen ggf. in beratender Funktion bzw.in der Funktion von Sachverständigen an den Verhandlungen teil.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch konsalt Gesellschaft für Stadt- und Regionalanalysen und Projektentwicklung mbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
- Optional umfasst die Leistung die Sanierung, Klassengebäude 6; 475,70 m² Mietfläche; Fertigstellung bis 2022
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Klassengebäude und Eingangszentrum der Grundschule am Standort Eenstock 15 - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
Bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]