Lieferung von Spundbohlen BE-Schild Referenznummer der Bekanntmachung: 256259
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Spundbohlen BE-Schild
Lieferung von Spundbohlen zum Lagerplatz (LOH Ohlsdorf) der Hamburger Hochbahn AG in Hamburg Hamburg, Bereich Stadtteil Winterhude/Ohlsdorf. Die Zufahrtshöhe ist 3,80 m.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Lieferung von Spundbohle nach Art und Güte der Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis und den Bestimmungen der Zusätzlichen technischen Bedingungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise,
Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
1. Kopie Auszug Berufsregister oder Handelsregister, (Ausschlusskriterium);
2. Kopie Auszug Gewerbezentralregister, nicht älter als 12 Monate (Ausschlusskriterium);
3. Bescheinigungen (jeweils nicht älter als 12 Monate) des Finanzamtes, der Krankenkasse und der
Berufsgenossenschaft als Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben, (Ausschlusskriterium);
4. Eigenerklärung, das gegen das Unternehmen kein Verfahren gemäß § 123-124 GWB (Insolvenzverfahren, Liquidation) beantragt, eröffnet oder eingeleitet worden ist, (Ausschlusskriterium);
5. Eigenerklärung, dass keine geschäftsführende Person gem. § 123-124 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist. (Ausschlusskriterium);
6. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio EUR
pro Schadensfall (Ausschlusskriterium).
zu 6) Kopie der Haftpflichtversicherung
7. Lieferdatum der Spundbohlen bis zum Mitte März 2022 (Ausschlusskriterium)
8. Eigenerklärung, dass die geforderten Mindestkriterien der zu liefernden Spundbohlen und Schweißarbeiten aus dem beigefügten Leistungsverzeichnis und den zusätzlich Technischen Bedingungen (vgl. Kap. 1 & 2) durch den Bieter erfüllt werden können. Kann die Eigenerklärung nicht zu den Mindestkriterien erfüllt werden, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. (Ausschlusskriterium)
zu 7) Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird.
zu 8) Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird.
Im Verhandlungsverfahren werden nur Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die im Teilnahmewettbewerb ihre Eignung nachgewiesen haben. Der Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber: siehe Pkt.IV.2.2.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3REUN
Ein Verweis z. B. auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Die Angaben und Nachweise entsprechend den Punkten III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt.
Die Angaben und Nachweise entsprechend den Punkten III1.1), III.1.2) und III.1.3) sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
Gemäß Verdingungsunterlagen.
Gemäß Verdingungsunterlagen.
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet.
Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnorm verpflichtet.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind, sind in den zusätzlichen technischen Bedingungen aufgeführt (Schweißaufsichtsperson, geprüfte Schweißer)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3REUN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote
(+++ § 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]