Schienengebunden Baulogistik Sanierung von S-Bahn Stationen der Stammstrecke S-Bahn München Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53968
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Schienengebunden Baulogistik Sanierung von S-Bahn Stationen der Stammstrecke S-Bahn München
Schienengebundene Baulogistik zur Sanierung von S-Bahn Stationen der S-Bahn Stammstrecke in München (Bestandsstrecke), Gestellung von Triebfahrzeugen, Güterwagen sowie Logistikpersonal
Schienengebundene Baulogistik zur Sanierung von S-Bahn Stationen der Stammstrecke München
Für den Vertragszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023 inkl. des möglichen Verlängerungszeitraumes bis zum 31.12.2024 sind nachstehende Mengen (Schätzmengen und Höchstmengen) ermittelt worden:
Gesamtzusammenstellung Mengen:
Festleistungen:
Monatsleistungen (Koordinierung und Steuerung) Schätzmenge 21 Monate, Höchstmenge 34 Monate
Stückleistungen Arbeitszüge, Schätzmenge 58 Stück, Höchstmenge 95 Stück
Einsatz Bamowag Schätzmenge 32 Stunden, Höchstmenge 52 Stunden
Wochenleistungen Logistik Schätzmenge 80 Wochen, Höchstmenge 130 Wochen
Optionale Leistungen:
Stückleistungen Arbeitszüge, Schätzmenge 93 Stück, Höchstmenge 151 Stück
Wochenleistungen Anmietung und Betrieb Ladegleis, Schätzmenge 96 Wochen, Höchstmenge 156 Wochen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung oder alternativ Erklärungen die den Vorgaben der Bietereigenerklärung entsprechen mit folgenden Einzelangaben:
- Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren eröffnet, beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist;
- Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
- Erklärung, dass für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister verzeichnet ist;
- Erklärung, dass für das Unternehmen kein Verfahren anhängig ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister führen kann
Erklärung, dass für das Unternehmen kein Verfahren zu erwarten ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister führen kann;
- Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat;
- Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-,sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat;
- Erklärung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist;
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung früherer Auftrags- oder Konzessionsverträge der Deutschen Bahn keine Aufträge mangelhaft
ausgeführt hat,
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe gemäß §§ 123 f. GWB, oder § 122 GWB keine Täuschung und keine Auskünfte
zurückbehalten hat. Das Unternehmen war stets in der Lage die geforderten Nachweise zu übermitteln;
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG versucht hat die Entscheidungsfindung zu
beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten oder irreführende Informationen übermittelt hat;
- Erklärung, dass das Unternehmen keine schweren Verfehlungen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begannen hat;
- Erklärung, dass das Unternehmen keine Kenntnis davon hat, dass eine Person die dem Unternehmen zuzurechnen ist rechtskräftig wegen eines
Tatbestandes nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB verurteilt ist eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in
§ 123 Abs 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde
Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft, oder alternativ Auskünfte, die den Anforderungen der Lieferantenselbstauskunft entsprechen:
- Unternehmens- und Finanzdaten der letzten 3 Jahre (Jahresüberschuss v. Steuern, Gesamtumsatz lt. GuV),
- Anzahl Mitarbeiter im Gesamt-Unternehmen und im Bereich schienengebundene Transporte
Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß §§ 14 - 14d AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz). Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt insgesamt 20 Millionen Euro je Schadensereignis und muss für jede Versicherungsperiode mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
Nachweis der Genehmigung nach § 6 AEG, sowie Sicherheitsbescheinigung oder nationale Bescheinigung nach § 7a AEG (evtl. mit Übergangsregelung).
Angaben zu verfügbaren Ressourcen:
Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bieter anzugeben über welches Transportequipment (Triebfahrzeuge, Güterwagen, etc.) er verfügt.
Nachweis Entsorgungsfachbetrieb:
Der Bieter hat seine aktuelle Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nachzuweisen.
Während der Vertragslaufzeit können Abfälle zum Transport und zur Entsorgung unterschiedlicher Einstufungen gemäß Länderarbeitsgemeinschaft (LAGA), oder Deponieklassen (DK) anfallen.
Es kann sich entsprechend um „nichtgefährliche Abfälle“ und „gefährliche Abfälle“ handeln.
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor dem Transport und vor der Übergabe zur Entsorgung (Option) über die Einstufung des ausgebauten Materials.
Sofern eine Eignungsleihe im Bereich der Entsorgung erfolgt, muss die Entsorgungsleistung durch den Zertifikatsinhaber durchgeführt werden. Eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß § 47 Abs. 3 SektVO ist vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern der Bieter in Rahmen einer Bietergemeinschaft anbieten möchte, ist eine Erklärung, dass sämtliche Mitglieder dieser Bietergemeinschaft gemeinschaftlich haften anzufügen; zudem muss ein bevollmächtigter Vertreter für die Durchführung des Vergabeverfahrens und den Abschluss des Vertrages benannt werden
Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex
Erklärung, dass das Unternehmen den Beschäftigten oder eingesetzten Leiharbeitern bei der Ausführung der Leistung das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) oder sonstige geltende Regelungen sowie allgemein verbindlich geltende tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhält;
Erklärung, dass der Bieter die Verpflichtungen zum Entsendegesetz, Mindestlohngesetz etc. auf beauftragte Nachunternehmen überträgt
Verpflichtungserklärung des Drittunternehmers (nur notwendig, wenn Nachweis der Eignung gem. § 47 Abs. 3 SektVO durch Rückgriff auf fremde Kapazitäten erbracht werden soll). Aus dieser muss hervorgehen, dass der NU des Bewerbers sich verpflichtet während der gesamten Vertragslaufzeit die jeweils dem Bewerber übertragenen Eignung im Rahmen der Leistungsfähigkeit sicherzustellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.