.KING / Generalplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VV-118-2021-0086
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auswaertiges-amt.de
Abschnitt II: Gegenstand
.KING / Generalplanungsleistungen
Generalplanungsleistungen
Berlin (Deutschland) und Kingston (Jamaika)
Generalplanungsleistung zur Beseitigung festgestellter Mängel an der bundeseigenen Kanzlei in Kingston hinsichtlich der materiellen Sicherheit, des Brandschutzes und der Klimatechnik. Desweiteren Modernisierung und notwendige Erweiterung der bundeseigenen Residenz sowie Anpassungen bezüglich der Erdbebenertüchtigung, materiellen Sicherheit, Brandschutz,
Gebäudetechnik und einer generellen Erneuerung der Oberflächen und Sanitärräume.
Es sind vorwiegend interdisziplinäre Planungsleistungen im Bereich Objektplanung und Technische Ausrüstung für Umbau-/Sanierungs- und Neubaumaßnahmen zu vergeben, die ca. 977qm für die Kanzlei, sowie 348qm für die Residenz Nettogrundfläche umfassen.
Nach derzeitigem Stand sollen für die Kanzlei die Genehmigung Bauunterlage im August 2022 erfolgen und die Umbaumaßnahmen im Dezember 2022 beginnen und im Juni 2023 fertiggestellt werden.
Für die Residenz soll die Genehmigung der Bauunterlage im August 2022 erfolgen und die Umbaumaßnahmen im Dezember 2022 beginnen und im Oktober 2023 fertiggestellt werden.
Hinweis: Eine Beschreibung der Beschaffung im Einzelnen ist dem Vertragsentwurf und der Objektbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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KANZLEI IN KINGSTON:
Der Maßnahmenkatalog beinhaltet für das Kanzleigebäude insbesondere folgende
Hauptmaßnahmen:
1. Teilweise oder vollständige Erneuerung der Klimatisierung und Belüftung (u.a. Teilklima- und Lüftungsgeräte, Luftverteilung Kanalsystem und Rohrnetz, Gebläsekonvektoren und Splitgeräte.
2. Installation von zwei Notausgängen und Fluchttreppen im Obergeschoss, Schaffung eines Notausgangs im Erdgeschoss.
3. Im Bereich Materielle Sicherheit u.a. Ertüchtigung der Außenwache, Errichtung einer Kfz-Schleuse, Prüfung der Einrichtung eines gesicherten Bereichs (Schutzraum), Sicherung von Türen und Fenstern, Ergänzung Übersteigschutz, Erneuerung der Videoüberwachungsanlage und Prüfung/Ergänzung der Beleuchtung und Überfallmeldeanlage.
4. Herrichtung eines vorhandenen Visa-Schalters zum Diskretionsschalter
5. Oberflächen im Innenbereich erneuern (Bodenbeläge, Wand- und Deckenflächen).
6. Erneuerung (1.OG) bzw. Erweiterung (EG) des motorbetriebenen, außenliegenden Sonnenschutzes
7. Erneuerung der Teeküchen (EG und 1.OG)
Die unter 1. bis 7. aufgeführten Hauptmaßnahmen basieren auf dem bisher festgestellten Bedarf, sind aber im Rahmen einer ersten Reise vor Ort im Rahmen der Bestandsaufnahme (GP-Vertrag § 6 Ziffer 6.6.1) zu verifizieren.
Festlegungen, welche aus der Bestandsaufnahme folgen, können in weiteren Nebenmaßnahmen resultieren, die in die weitere Planung zu integrieren sind.
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RESIDENZ IN KINGSTON:
Der Maßnahmenkatalog beinhaltet für das Residenzgebäude insbesondere folgende Hauptmaßnahmen:
1. Das Ergebnis der Evaluierung zur Erdbebensicherheit ergab, dass die Residenz als erdbebengefährdet einzustufen ist. Zur Erzielung des angestrebten Schutzniveaus soll die bestehende Dachkonstruktion verstärkt und eine neue Deckenscheibe eingezogen werden.
2. Weitgehende Erneuerung der veralteten Wasser-und Abwasser-, raumlufttechnischen und elektrotechnischen Anlagen. Der Zustand der kompletten klimatechnischen Anlagen ist im Rahmen einer Bestandsaufnahme zu prüfen. Anpassung an die neuen energetischen Standards in sinngemäßer Anwendung der aktuellen Vorgaben für die Liegenschaften des Bundes. Hierzu sind bisher eine Photovoltaikanlage und eine Brauchwassererwärmung über Solarkollektoren vorgesehen.
3. Im Bereich Materielle Sicherheit: u.a. Ertüchtigung bzw. Erneuerung der Einfriedung, Sicherung und Ertüchtigung der Türen und Fenster, Erweiterung der technischen Überwachung, Alarmierung und Beleuchtung, Härtung und Aufrüstung von Außenwache und Kfz-Tor sowie Herstellen eines Refugiums im PTR
4. Herstellen eines zweiten baulichen Rettungswegs (neue Außentreppe UG-OG), Installation von Rauchmeldern
5. Erneuerung der Oberflächen und Bäder
6. Fassadenanstrich
7. Herrichtung mind. eines barrierefreien WCs im ATR (Erdgeschoss) sowie Herstellen einer Rampenanlage im Erdgeschoss
8. Erweiterung Erdgeschosses um Empfangsräume inkl. Herrichten einer AT-Küche gemäß Musterplanung
9. Erweiterung Obergeschoß um Wohn- und Essbereich inkl. Pantry-Küche und Terrasse
10. Erweiterung der sanitären Anlagen im separaten Poolhaus
Die unter 1. bis 10. aufgeführten Hauptmaßnahmen basieren auf dem bisher festgestellten Bedarf, sind aber im Rahmen einer ersten Reise vor Ort im Rahmen der Bestandsaufnahme (GP-Vertrag § 6 Ziffer 6.6.1) zu verifizieren.
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Die Generalplanungsleistungen beziehen sich auf das komplette Leistungsbild nach HOAI, d.h. auf Leistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und Technische Ausrüstung. Vorgesehen ist eine Beauftragung folgender Leistungsstufen:
Leistungsstufe 1 - LP 1-4
Leistungsstufe 2 -LP 5
Leistungsstufe 3 -LP 6-7
Leistungsstufe 4 -LP 8
Besondere Leistungen und Aufwände für das Bauen im Ausland sollen gemäß GP- Vertrag § 5 Ziffer 5.7 beauftragt werden.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst auf Vollständigkeit aller geforderten Angaben und Einhaltung der formalen Kriterien überprüft. Im Rahmen der formalen Prüfung nicht ausgeschlossene Bewerbungen werden anhand bestimmter Kriterien bewertet.
Hinweis: Die Kriterien werden unter III.1.2) und III.1.3) erläutert.
Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Vergabeverfahrens nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit Abschnitt 6 der Vergabeverordnung (VgV). Das Vergabeverfahren ist gemäß § 74 VgV in zwei Stufen unterteilt. In der Stufe 1 (Teilnahmewettbewerb) wird ausschließlich die Eignung der Bewerber geprüft. Die am besten geeigneten Bewerber (bis zu 5) werden in Stufe 2 (Verhandlungsverfahren) zur Abgabe konkreter Angebote aufgefordert. Nähere Informationen zum Ablauf des Vergabeverfahren können den Bewerbungs- / Teilnahmebedingungen entnommen werden, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Generalplanende teilnahmeberechtigt sind in den EWR sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die, am Tage der Bekanntmachung, nach den am Tage der Bekanntmachung geltenden Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates, zur Führung der Berufsbezeichnung "Architektin" bzw. "Architekt" berechtigt und freiberuflich tätig sind.
Zur Bewerbung hat der Generalplanende (Architekt/in) ein Team mit einer/einem Fachingenieuren/innen für Technische Ausrüstung für die geforderten Leistungen und für Tragwerksplanung zu benennen, die jeweils, am Tage der Bekanntmachung, nach den am Tage der Bekanntmachung geltenden Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates, zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" berechtigt und selbständig, freiberuflich tätig sind.
Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist.
Fachplaner müssen mind. über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem fachspezifischen Ingenieurstudiengang entsprechend der erforderlichen Fachdisziplinen verfügen und berechtigt sein entsprechend "Leistungen bei der Technischen Ausrüstung" gemäß HOAI § 53 der einzelnen Anlagengruppen, bzw. "Leistungen bei der Tragwerksplanung" gemäß HOAI § 49 zu erbringen.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen, welche die Anforderungen erfüllen, die an einzelne natürliche Personen als Teilnehmende gestellt werden. Die beabsichtigte Form des Zusammenschlusses ist im Teilnahmeantrag zu benennen.
Juristische Personen sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischen Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und für die Wettbewerbsteilnahme eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in zu benennen, die bzw. der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Die zur Vertretung bevollmächtigte Person sowie die/der verantwortliche(n) Urheberin/Urheber der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürlichen Personen als Teilnehmende gestellt werden.
1. Angaben zum Umsatz gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV für Planungsleistungen Eigenerklärung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden oder Bereitschaftserklärung eines Versicherers, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung zur Verfügung zu stellen (siehe unter 1.4 im Teilnahmeantrag).
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Verhandlungsverfahrens, über die Eigenerklärung des Bewerbers bzw. die Eigenerklärungen der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft hinausgehende Nachweiseins besondere der Zahlungsfähigkeit, Steuerzahlung und Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu verlangen
2. Anhand der Angaben unter 1.4 wird der durchschnittliche Jahresumsatz für die Geschäftsjahre 2018-2020 für die Leistungen gem. § 33 ff HOAI Leistungsphasen 1-8 bewertet.
1. Anhand des Teilnahmeantrags wird unter Punkt 1.5 die berufliche Leistungsfähigkeit bewertet. Angabe des Jahres der Bürogründung, der Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter, des Jahres der Berufszulassung der/des Inhaber/s oder der Partner des sich bewerbenden Büros bei Bewerbergemeinschaften der Bewerbergemeinschaftsmitglieder für die Bereiche Objektplanung und technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 1-10).
2. Anhand der Angaben unter Punkt 2.1.1-2.1.6 des Teilnahmeantrags und der eingereichten Referenzprojekte (Anlagen-Nr. 5-10) wird die technische sowie die planerisch gestalterische Leistungsfähigkeit bewertet, die jeweils mit 50% der Gesamtbewertung gewichtet werden. Zu den sechs Referenzprojekten sind jeweils Illustrationen und textliche Erläuterungen auf je einem DIN A3 Blatt einseitig bedruckt im Querformat im Original sowie digital im Dateiformat JPG oder PDF mit einer Auflösung von mind. 200 dpi einzureichen. Dargestellt werden sollen ein oder mehrere Motive (z.B. Fotos, Renderings, Grundrisse, Ansichten, Schnitte) und textliche Erläuterungen mit Bezug zu den Kriterien der planerisch gestalterischen Leistungsfähigkeit.
3. Anhand der Anlagen-Nr. 1-4 und 11-14 werden folgende Eigenerklärungen geprüft:
3.1 Eigenerklärung des Bewerbers bzw. aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB vorliegen. Anlagen-Nr. 1
3.2 Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt. Anlagen-Nr. 11
3.3 Im Fall von Bewerber- / Bietergemeinschaften und Nachunternehmer müssen Angaben gemacht werden, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen bzw. ob oder auf welche Weise sie auf das VgV Verfahren bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten. Anlagen-Nr. 12-13
3.4 Ist es beabsichtigt, Unteraufträge zu vergeben, müssen die Unterauftragnehmer benannt und die Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unterauftragnehmers, rechtsverbindlich unterzeichnet vom Unterauftragnehmer, eingereicht werden. Die Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern, die Planungsleistungen der Tragwerksplanung oder Brandschutz erbringen, müssen nicht mit der Bewerbung, sondern erst mit dem Angebot vorgelegt werden. Anlagen-Nr. 14
3.5 Erklärung des Bewerbers, dass kein Interessenkonflikt gem. § 6 VgV besteht. Unter Punkt 4. wird die der Teilnahmeberechtigung und Eigenerklärung zur beruflichen Qualifikation des Bewerbers bzw. der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft geprüft (Kopien der Eintragungsurkunde bzw. Bescheinigung einer Listeneintragung in einer Architektenkammer oder, gem. EU-Berufsqualifikationsrichtlinie, entsprechende Studiennachweise inkl. einer eventuell notwendigen, beglaubigten Übersetzungen oder sonstiger Nachweise). Bei Fachingenieuren als Bewerbergemeinschaftsmitgliedern ist ein Nachweis der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer oder Studiennachweis vorzulegen. Im Fall von juristischen Personen ist der Nachweis für den bevollmächtigten Vertreter des Unternehmens zu erbringen.
Hinweis: Erläuterungen zu den Einzelkriterien sind dem Teilnahmeantrag und der Bewertungsmatrix Stufe 1 in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ein plausibles Konzept für die lokale Präsenz sowie der Nachweis für die örtlich erforderliche Berechtigung zur Einreichung der Genehmigungsplanung ist im Rahmen der Verhandlungen zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nähere Informationen zu den Bewertungskriterien im Teilnahmewettbewerb (Eignungsprüfung der Bewerber) und Wertungskriterien im Verhandlungsverfahren (Wertung der Angebote) können den Vergabeunterlagen entnommen werden, die über die eVergabe-Plattform des Bundes unter http://www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt werden. Bewerberfragen werden fortlaufend beantwortet. Die Antworten werden ebenfalls über die eVergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).