Rahmenvertrag über Steuerberatungsleistungen (1321) Referenznummer der Bekanntmachung: 1321-CS-Steuerberatung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Steuerberatungsleistungen (1321)
Vergabegegenstand ist die Durchführung von steuerlichen Beratungsleistungen für alle Steuerarten (im Wesentlichen Steuererklärungen, Registrierungen, Bewertungsthemen) für den Auftraggeber sowohl im Inland, als auch im Ausland ab dem Veranlagungszeitraum 2022. Es wird der Abschluss einer (1) Rahmenvereinbarung mit einem (1) Vertragspartner vergeben.
Überwiegend in München und Bonn, sowie ggf. weitere Standorte in der Bundesrepublik Deutschland sowie internationale Orte
Vergabegegenstand ist die Durchführung von steuerlichen Beratungsleistungen für alle Steuerarten (im Wesentlichen Steuererklärungen, Registrierungen, Bewertungsthemen) für den Auftraggeber sowohl im Inland, als auch im Ausland ab dem Veranlagungszeitraum 2022. Es wird der Abschluss einer (1) Rahmenvereinbarung mit einem (1) Vertragspartner vergeben.
Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des vorgenannten Abrufvolumens vorzunehmen. Somit ergibt sich eine maximale Obergrenze von 3.600.000,00 € (in Worten: drei Millionen sechshunderttausend Euro)
2x12 Monate Verlängerungsoption
2x12 Monate Verlängerungsoption
Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auf-traggebers ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des vorgenannten Abrufvolumens vorzunehmen. Somit ergibt sich eine maximale Obergrenze von 3.600.000,00 € (in Worten: drei Millionen sechshunderttausend Euro)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-178c53448f8-737fecda33f22acf
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-178c53448f8-737fecda33f22acf
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-178c53448f8-737fecda33f22acf
Zulassung als Steuerberatungsgesellschaft
Der Bieter sichert zu, dass er zur Erbringung von Steuerberatungsleistungen gem. § 3 StBG befähigt und bei der Kammer zugelassen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1