Hard- und Softwareerweiterung Verkehrsrechnerzentrale Hessen Projektsteuerung (inkl. IT-Beratung) Referenznummer der Bekanntmachung: 2016/S 269-116320
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de/die-autobahn
Abschnitt II: Gegenstand
Hard- und Softwareerweiterung Verkehrsrechnerzentrale Hessen Projektsteuerung (inkl. IT-Beratung)
Hard- und Softwareerweiterung Verkehrsrechnerzentrale Hessen Projektsteuerung (inkl. IT-Beratung)
Frankfurt a.M.
Die Verkehrszentrale Hessen (VZH) als organisatorische Einheit mit der integrierten Verkehrsrechnerzentrale (VRZ) erfasst, analysiert und steuert zentral den Verkehr in Hessen.
Der technische Betrieb der VRZ basiert auf umfassenden Kernprozessen von der Verkehrsdatenerfassung über die kollektive Verkehrsbeeinflussung und das Baustellenmanagement bis hin zur länder-/betreiberübergreifenden Lenkung des Verkehrs im Zuge der Netzbeeinflussung. Dabei unterstützt Hessen Mobil über den eigenen Hoheitsbereich hinaus die Erbringung von Verkehrsmanangementdiensten im Verbund mit Partnern wie z.B. den Verkehrszentralen anderer Bundesländer und im internationalen Kontext. Um den ständig wachsenden Ansprüchen an eine VRZ gerecht zu werden, wurde die bereits seit 25 Jahren bestehende VRZ um die Jahrtausendwende auf eine neue Soft- und Hardwareplattform gestellt, die in den letzten Jahren funktional und systemtechnisch im Rahmen verschiedener Landesinitiativen sowie nationaler und europäischer Forschungs- und Implementierungsprojekte weiterentwickelt wurde. Vor diesem Hintergrund ist eine systemtechnische Konsolidierung und Erweiterung der VRZ geboten, damit in Reaktion auf die prognostizierte stetig zunehmende Verkehrsbelastung die Wirksamkeit, Effizienz und Qualität der Kernprozesse der VRZ gewährleistet werden kann. Im Wesentlichen betrifft diese Erweiterung zwei Aspekte; zum einen Maßnahmen auf der Systemseite über eine Anpassung der Softwarearchitektur und Laufzeitumgebung und zum anderen Maßnahmen auf der Anwendungsseite über eine Anpassung und Erweiterung der Anwendungsfunktionalität der VRZ. Dabei müssen auch neue Anforderungen berücksichtigt werden, die sich beispielsweise aus der Einführung kooperativer Systeme in Deutschland ergeben. Eine Zielarchitektur für die VRZ sowie die dafür notwendigen technischen Maßnahmen wurden definiert. Die Umsetzung zur Soft- und Hardwareerweiterung der VRZ soll in naher Zukunft begonnen werden. Da es sich um umfangreiche, vielschichtige Anpassungen und Neuerungen in der Systemwelt der VRZ handelt, wurde zunächst ein Projektstrukturplan entwickelt, der definiert, wie an die beschriebene Erweiterung organisatorisch und strukturell herangetreten werden soll.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hard- und Softwareerweiterung Verkehrsrechnerzentrale Hessen Projektsteuerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Nach Ablauf der Fist ist der Antrag unzulässig.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt a.M.
Ergänzender Hinweis: Zum 1.1. 2021 ist die Autobahn GmbH des Bundes (AdB) durch gesetzliche Anordnung in sämtliche mit dem ursprünglichen Auftrag zusammenhängenden Rechtspositionen des ursprünglichen Auftraggebers Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Standort Frankfurt- Rödelheim. eingetreten (§ 10 Abs. 2 Fernstraßen-Überleitungsgesetz – FernstrÜG). Im Übrigen wird verwiesen auf II.2.4.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 52066
Land: Deutschland
Der Projektsteuerungsvertrag zum Projekt E21X (Hard- und Softwareerweiterung der Verkehrsrechnerzentrale Hessen) wurde im Jahr [Betrag gelöscht] europaweit ausgeschrieben. Die Laufzeit des Projektsteuerungsvertrages wurde entsprechend der ursprünglich geplanten Projektlaufzeit auf sechs Jahre festgesetzt. Das Vergabeverfahren zur initialen Erstellungsleistung (Basissystem E21X), auf dessen Lieferergebnis sämtliche weiteren Teilgewerke im Projekt E21X aufbauen, wurde 2018 nach 9-monatigem Vergabeverfahren (ursprünglich geplant: 6 Monate) aufgrund des Mangels an vergabefähigen Angeboten aufgehoben. Die schlussendliche Vergabe der Leistung konnte nach erneuter Markterkundung, Anpassung der Vergabeunterlagen und erneuter Ausschreibung 15 Monate hinter dem ursprünglichen Zeitplan vergeben werden. Eine parallele Ausführung der Gewerke, wie in der dem Projekt zugrunde gelegten Zeitplanung angenommen, konnte aufgrund der veränderten Leistung des Basissystems nicht durchgehend verfolgt werden. Insbesondere die Spezifikation der Hardware mit anschließender Vergabe wurde 2020 sequenziell mit einem erheblichen zeitlichen Verzug durchgeführt. Sich weiterentwickelnde Anforderungen an Anwendungen und Systeme führten insgesamt zu komplexeren Erstellungsprozessen, als bei der Planung des Projekts ursprünglich unterstellt. Schließlich führte der Übergang von Hessen Mobil zur Autobahn GmbH zum 01.01.2021 aufgrund der internen Vorbereitungs- und Restrukturierungsmaßnahmen zu intensiver Personalbindung. Die Laufzeit des Projektsteuerungsvertrages muss daher um 21 Monate verlängert werden, um der eingetretenen Verzögerung bei der Realisierung Rechnung zu tragen. Die Erweiterung der Laufzeit um 21 Monate war nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen. Ein Wechsel des Projektsteuerers in diesem komplexen Beschaffungsprojekt kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.
Die Einarbeitung eines neuen Projektsteuerers in die bestehende Projektstruktur bei verhältnismäßig kurzer Restlaufzeit (21 Monate) wäre unwirtschaftlich und würde zusätzliches Fehlerpotenzial generieren. Die Umstellung auf ein neues Projektmanagement-Tool wäre zu einem so späten Zeitpunkt im Projekt systemkritisch, sehr arbeitsaufwändig und würde eine gesonderte Migration der laufenden Teilprojekte erfordern. Die Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers wäre überdies nur gemeinsam mit dem bisherigen Projektsteuerer zu realisieren. Der Auftraggeber müsste insoweit doppelten Aufwand tragen. .