BMP Bf Konstanz Bahnsteige Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41481
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BMP Bf Konstanz Bahnsteige
Konstanz
BMP Bf Konstanz Bahnsteige
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BMP Bf Konstanz Bahnsteige
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95652
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Konstanz
BMP Bf Konstanz Bahnsteige
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Land: Deutschland
LÄA 17: Zusätzlich zu Nachtrag 05 „Mehrkosten TK und LST“ sind im Zuge der Baumaßnahme weitere TK und LST Arbeiten angefallen, die nicht im Hauptvertrag enthalten waren. Es handelt sich dabei um folgende Leistungen:
-Demontage der Überwachungskamera des Fußgängerüberweges von Bahnsteig 1b auf 2/3b
-Anfertigung einer passgenauen Uhrenhalterung auf Bstg. 1a, um eine Durchgangshöhe von 2,30 m zu gewährleisten
-Anfertigung einer passgenauen Uhrenhalterung auf Bstg. 1b, um eine Durchgangshöhe von 2,30 m zu gewährleisten
- Anfertigung einer passgenauen Uhrenhalterung auf Bstg. 2 und 3, um eine Durchgangshöhe von 2,30 m zu gewährleisten
Die Demontage der Kameras war notwendig für die Inbetriebnahme des Bstgs. Die Lieferung der Materialien für die Uhrenhalterung war bereits im Leistungsverzeichnis des AN enthalten. Die Durchgangshöhe von 2,30m war technisch zwingend für die Inbetriebnahme notwendig. Der Bauablauf und die Einhaltung von Sperrpausen wäre gefährdet gewesen. Die Koordination eines zusätzlichen Bau AN wären im engen Baufeld nicht möglich gewesen. Es ist keine weitere BE-Fläche vorhanden.