UPVA Stuttgart Hbf tief, Entrauchung Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39128
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
UPVA Stuttgart Hbf tief, Entrauchung
Stuttgart
UPVA Stuttgart Hbf tief, Entrauchung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
UPVA Stuttgart Hbf tief, Entrauchung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gerlingen
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70839
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.airforall.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
UPVA Stuttgart Hbf tief, Entrauchung
Ort: Gerlingen
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
LÄA 03: In der S-Bahn-Station Hbf (tief) waren Gerüstarbeiten des AN in den KW25-KW28/2020 geplant. In den KW26+27/2020 durfte auf dem Bahnsteig kein Gerüst aufgebaut werden. Somit haben sich terminliche Verschiebungen für den Gerüstbau ergeben. Material und Personal mussten vom NU des AN vorgehalten werden. Ein Wechsel des AN ist aus terminlichen Grünen nicht möglich. Die Leistung ist Bestandteil der Beauftragung des AN. Eine Kündigung und Neuausschreibung/Vergabe der Teilleistung wäre terminlich und wirtschaftlich unverhältnismäßig und nicht vertretbar.
Sofern ein anderer Auftragnehmer beauftragt wird, wäre die Terminschiene der im Zusammenhang stehenden Arbeiten im Projekt massiv gestört, es würden weitere Folgekosten entstehen.