Managed File Transfer
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Managed File Transfer
Lieferung des Softwareprodukts Control-M Managed File Transfer Enterprise (Task) inklusive Pflege.
22305 Hamburg
Der Beschaffungsbedarf der TK besteht in einer Software für Managed File Transfer, welche sich in die bei der TK bereits vorhandene Software Control-M des Herstellers BMC ohne Schnittstellen integrieren lässt (Vollintegration). Der Beschaffungsgegenstand beinhaltet deshalb das Softwareprodukt Control-M Managed File Transfer Enterprise des Herstellers BMC inklusive Pflege für 48 Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Beschaffungsbedarf kann nur über die Leistungen bzw. das Produkt Control-M Managed File Transfer Enterprise Herstellers BMC gedeckt werden. Nur die Software Control-M Managed File Transfer Enterprise des Herstellers BMC erfüllt die fachlichen Anforderungen an die Leistung, wie sie sich aus dem Beschaffungsbedarf ergeben. Es handelt es sich um die einzige Managed File Transfer Software, welche sich ohne Schnittstellen in die Software Control-M des Herstellers BMC integrieren lässt. Die Software Control-M Managed File Transfer Enterprise und die benötigte Pflege können nur über die BMC Software Distribution B.V. direkt bezogen werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Managed File Transfer
Ort: Schipol-Rijk
NUTS-Code: NL329 Groot-Amsterdam
Land: Niederlande
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziffer II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und Ziffer V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt):
Von einer Veröffentlichung des Gesamtwert der Beschaffung und des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.