Rahmenvertrag zur Beratung des VBB, insbesondere der Kompetenzstelle Bahnhof und Vernetzungsstelle B+R im Land Brandenburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vbb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Beratung des VBB, insbesondere der Kompetenzstelle Bahnhof und Vernetzungsstelle B+R im Land Brandenburg
Die Leistung umfasst im Wesentlichen Beratungsleistungen bzgl. der Revitalisierung von Bahnhofsempfangsgebäuden und des Baus von Bike-and-Ride- und Park-and-Ride-Anlagen in Bahnhofsumfeldern
Berlin und Brandenburg
Seit Juni 2018 unterstützt die Kompetenzstelle Bahnhof die Reaktivierung von Bahnhofsgebäuden – als Teil unseres historischen Kulturgutes –und soll für ungenutzte Bahnhofsgebäude an betriebenen SPNV-Stationen eine Nachnutzung initiieren. Die wesentlichen Aufgaben der Kompetenzstelle sind:
• Kontaktvermittlung zu potenziellen Beteiligten (z.B. Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Eigentümer, Verwertungsgesellschaften, Eisenbahnbundesamt, Planungsbüros, Kommunale Gebietskörperschaften und Ansprechpartner deren Verwaltungen sowie die lokale Wirtschaft) • Überblick über Fördermöglichkeiten geben • das Aufzeigen von Nutzungsmöglichkeiten: Gebäudekonzepte, Raumkonzepte, Betreibung sowie Übersicht zu Best Practice im Land Brandenburg und anderen Regionen • Informationen und fachliche Begleitung zu Grunderwerb, Baurecht und Freistellungsverfahren von Bahnflächen • Begleitung der Umsetzung (u.a. bei der Akquisition von Fördermitteln, Abstimmung mit Behörden) Damit sollen auch die noch verbliebenen ungenutzten Empfangsgebäude einer neuen Nutzung zugeführt werden, bzw. nicht mehr benötigte und verwertbare Anlagen zum Abriss frei gegeben werden.
Da Empfangsgebäude insbesondere in jenen Fällen, in denen die Kommunen selbst Eigentümer der Immobilien sind, oftmals nur ein Baustein in der Entwicklung des gesamten Bahnhofsumfeldes sind, soll der VBB künftig auch verstärkt im Bereich der Vorplatzplanungen – insbesondere im Bereich Bike-and-Ride- und Park-and-Ride-Anlagen – beratend tätig werden. Hierfür wurden Fördergelder des BMVI für ein zunächst auf drei Jahre befristetes Projekt akquiriert. Anfallende Aufgaben sind:
• Beratung zu Anlagentypen, Standortwahl, Zugangssystemen und Kostenstrukturen • Überblick zu Fördermöglichkeiten geben • Unterstützung bei der Durchführung der durch das Land Brandenburg vorgegebenen Bedarfsberechnung • Unterstützung beim Grunderwerb geeigneter Flächen Der Auftragnehmer soll den VBB bei der Erledigung dieser Aufgaben fachlich beraten. Ggf. auch durch die Erarbeitung zusätzlicher Konzepte und Studien.
Einzelaufträge Schätzmenge für vier Jahre: 16 Stk.
Einzelaufträge verbindliche Höchstmenge für vier Jahre: 32 Stk.
Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
— Referenzen für vergleichbare Leistungen mit Angabe der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber Der Auftraggeber beabsichtigt, fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, wenn mindestens fünf Bewerber die Eignungskriterien (III.1.2 und III.1.3 dieser Auftragsbekanntmachung) erfüllen. Erfüllen mehr als fünf Bewerber die Mindestanforderungen, erfolgt die Auswahl gemäß den nachfolgend aufgelisteten Gesichtspunkten. Nach Erfüllung der Mindestanforderungen erhalten Bewerber für jede zusätzliche Referenz, die die nachfolgenden Auswahlkriterien erfüllt, je Merkmal einen Punkt.
1. Referenzen für Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Reaktivierung von Bahnhofsgebäuden mit Angabe des Projektes, Auftraggeber, Art der erbrachten Leistung. Jede Referenz erzielt einen Punkt (Max. 10 Punkte) 2. Referenzen für Beraterleistungen zum Umgang mit bahntechnischen Anlagen im Sinne von § 4 Abs. 1 EBO, Freistellung im Sinne von § 23 AEG, Grunderwerb und Baurecht. Zu jedem Punkt sind mit dem Auftraggeber auch das konkrete Thema sowie das Ergebnis aufzulisten. Jede Referenz erzielt einen Punkt (Max. 10 Punkte) 3. Referenzen zur Mitwirkung an Bahnhofsumfeldplanungen, die u.a. die Schaffung von neuen oder zusätzlichen dauerhaft ortsfesten Bike-and-Ride- oder Park-and-Ride-Anlagen zum Ziel hatten. Jede Referenz erzielt einen Punkt (Max. 10 Punkte) 4. Referenzen für die Organisation von Öffentlichkeitsveranstaltungen zur Entwicklung von Bahnhofsgebäuden und Bahnhofsumfeldern mit Auftraggeber, Art der Veranstaltung, und Teilnehmerkreis. Jede Referenz erzielt einen Punkt (Max. 10 Punkte) 5. Referenzen zur Kenntnis der organisatorischen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Zusammenhänge in Berlin-Brandenburg sowie der spezifischen Situation im VBB oder anderen großen Verbünden bzw. Landesnahverkehrsgesellschaften. Darstellung von Projekt, Programm bzw. Auftraggeber sowie Aufgabe im Projekt (Projektleitung, -steuerung bzw. -controlling oder Projektmitarbeit). Jede Referenz erzielt einen Punkt (Max. 10 Punkte) 6. Referenzen zur Mitwirkung an der Entwicklung von modular zusammenstellbaren bzw. erweiterbaren, nicht dauerhaft ortsgebundenen Bike-and-Ride-Anlagen bzw. Fahrradparkhäusern. Jede Referenz erzielt einen Punkt (Max. 10 Punkte) Die Referenz(en), die zum Nachweis der Mindestanforderungen eingereicht wird/werden, zählt/zählen nicht zu den Referenzen, die für die Bewerberauswahl einzureichen sind. Eine Referenz darf mehrere der vorgenannten Merkmale abdecken. Diese Referenz zählt insoweit für mehrere Merkmale, Beispiel:
- Referenz Nr. 1 deckt alle Merkmale 1 bis 7 ab.
- Referenz Nr. 2 deckt Merkmale 1 und 4 ab.
- Referenz Nr. 3 deckt Merkmale 2 und 3 ab.
Da in dem Beispiel die Referenz Nr. 1 alle Merkmale abdeckt, zählt sie als Nachweis für alle sieben Merkmale. Die Referenzen Nr. 1 bis Nr. 3 erfüllen zudem die Merkmale 1 bis 7 – wie gefordert – zweifach.
Es muss anhand der Angaben des Bewerbers überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Merkmale 1 bis 7 erfüllt sind, d.h. die Bewerber sind aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf die genannten Merkmale einzugehen, sofern diese vom Bewerber als erfüllt angesehen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Verpflichtung der Bewerber zur Angabe einer HRA/HRB-Nummer und des Registergerichts bei dem er eingetragen ist (Bei Nichtvorhandensein der geforderten Angaben: Abgabe einer Erklärung, dass und aus welchem Grund (Bsp. Rechtsform), keine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register besteht). Bei einer Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Anlage 2 des Teilnahmeantrags auszufüllen.
Zur Nachweisführung ist das Formular "Teilnahmeantrag" zu verwenden. Eigene Nachweise sind bei Bedarf als Anlagen zum Teilnahmeantrag beizufügen.
Zur Nachweisführung ist das Formular "Teilnahmeantrag" zu verwenden. Eigene Nachweise sind bei Bedarf als Anlagen zum Teilnahmeantrag beizufügen.
1) Bankauskunft mit Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers, dessen Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit, nicht älter als sechs Monate bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist. Bei einer Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft diese Bankauskunft beizufügen.
2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungssumme je Schadensfall in Höhe von min. 2 Mio. € für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (zweifach maximiert je Versicherungsjahr): Die Eigenerklärung muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden ausweisen. Alternativ dazu ist der Nachweis einer verbindlichen Erklärung eines Versicherers, den Bewerber im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten (z.B. ein Angebot mit den vorgesehenen Deckungssummen), ausreichend. Bei einer Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft diese Eigenerklärung beizufügen.
3) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungsart (Verkehrsplanung und -analyse, insbesondere Entwicklung von Bahnhofsumfeldern) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Zur Nachweisführung ist das Formular "Teilnahmeantrag" zu verwenden. Eigene Nachweise (z. B. Bankerklärung) sind bei Bedarf als Anlagen zum Teilnahmeantrag beizufügen.
Mindeststandard zu 3):
Gesamtumsatz in den letzten drei Jahren bezogen auf vergleichbare Leistungen im Bereich der Verkehrsplanung und -analyse, insbesondere Entwicklung von Bahnhofsumfeldern von mindestens 320.000 € pro Jahr.
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
1. Mindestens eine Referenz für Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Reaktivierung von Bahnhofsgebäuden mit Angabe des Projektes, Auftraggeber, Art der erbrachten Leistung 2. Mindestens eine Referenz für Beraterleistungen zum Umgang mit bahntechnischen Anlagen im Sinne von § 4 Abs. 1 EBO, Freistellung im Sinne von § 23 AEG, Grunderwerb und Baurecht. Zu jedem Punkt sind mit dem Auftraggeber auch das konkrete Thema sowie das Ergebnis aufzulisten.
3. Mindestens eine Referenz zur inhaltlichen und redaktionellen Mitwirkung an Leitfäden oder sonstigen Informationsmaterialien (wie z.B. Artikel auf Internetseiten) zur Entwicklung von Bahnhofs-gebäuden und Bahnhofsumfeldern. Auflistung der Dokumente mit Auftraggeber und der inhaltlichen Mitarbeit.
4. Mindestens eine Referenz zur Mitwirkung an Bahnhofsumfeldplanungen, die u.a. die Schaffung von neuen oder zusätzlichen dauerhaft ortsfesten Bike-and-Ride- oder Park-and-Ride-Anlagen zum Ziel hatten.
5. Mindestens eine Referenz zur Mitwirkung an der Entwicklung von modular zusammenstellbaren bzw. erweiterbaren, nicht dauerhaft ortsgebundenen Bike-and-Ride-Anlagen bzw. Fahrradparkhäusern.
6. Mindestens eine Referenz zu organisatorischen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Zusammenhängen in Berlin-Brandenburg sowie der spezifischen Situation im VBB oder anderen großen Verbünden bzw. Landesnahverkehrsgesellschaften. Darstellung von Projekt, Programm bzw. Auftraggeber sowie Aufgabe im Projekt (Projektleitung, -steuerung bzw. -controlling oder Projektmitarbeit) Eine Referenz darf mehrere der vorgenannten Merkmale abdecken. Diese Referenz zählt insoweit für mehrere Merkmale, Beispiel:
- Referenz Nr. 1 deckt alle Merkmale 1 bis 7 ab.
- Referenz Nr. 2 deckt Merkmale 1 und 4 ab.
- Referenz Nr. 3 deckt Merkmale 2 und 3 ab.
Da in dem Beispiel die Referenz Nr. 1 alle Merkmale abdeckt, zählt sie als Nachweis für alle sieben Merkmale. Die Referenzen Nr. 1 bis Nr. 3 erfüllen zudem die Merkmale 1 bis 7 – wie gefordert – zweifach.
Es muss anhand der Angaben des Bewerbers überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Merkmale 1 bis 7 erfüllt sind, d.h. die Bewerber sind aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf die genannten Merkmale einzugehen, sofern diese vom Bewerber als erfüllt angesehen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerber haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Für die Erklärung ist das Formular "Teilnahmeantrag" zu verwenden.
2. Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss das Formular „Teilnahmeantrag“ ausfüllen und einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare in dem Umfang nachweisen, indem sich der Bewerber darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (III.1.1 der Auftragsbekanntmachung) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und §124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare individuell und vollständig nachweisen. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund (§ 123 GWB) vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund (§124 GWB) vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt.
3. Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerbergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber als auch Bewerbergemeinschaften gemeint. Im Teilnahmeantrag haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formular „Teilnahmeantrag“ und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus §123 und § 124 GWB mit dem Formular „Teilnahmeantrag“ individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die Formulare für die Eignungsprüfung nur so weit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist zusätzlich das Formular „Unterauftragnehmer“ auszufüllen und einzureichen. Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.