Dienstleister für das Landesrahmenprogramm Integrationslotsinnen und Integrationslotsen Referenznummer der Bekanntmachung: 03-2021-ZVS-OV-I B
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleister für das Landesrahmenprogramm Integrationslotsinnen und Integrationslotsen
Übernahme der Aufgaben der Fachstelle für das Landesrahmenprogramm Integrationslotsinnen und ?lotsen in Berlin in zwei Bereichen, die eng miteinander verknüpft sind,
Verwaltungshilfe und fachliche Begleitung. Dies beinhaltet zum einen die Wahrnehmung der Verwaltungs- und Abrechnungsaufgaben des Landes Berlin beim Einsatz von Integrationslotsinnen und ?lotsen, sowie zum anderen die fachliche Begleitung des Programms.
Berlin
Einzelvertrag: Übernahme der Aufgaben der Fachstelle für das Landesrahmenprogramm Integrationslotsinnen und lotsen in Berlin in zwei Bereichen, die eng miteinander verknüpft sind,
Verwaltungshilfe und fachliche Begleitung. Dies beinhaltet zum einen die Wahrnehmung der Verwaltungs- und Abrechnungsaufgaben des Landes Berlin beim Einsatz von Integrationslotsinnen und lotsen, sowie zum anderen die fachliche Begleitung des Programms, d.h. unter anderem die Organisation und Begleitung eines Netzwerks der beteiligten Träger, sowie die Bereitstellung von Qualifizierungs- und Supervisionsangeboten für die Integrationslotsinnen und lotsen und die fachlich und inhaltliche Unterstützung des Auftraggebers.
Ziel des Auftrags ist es, durch eine effiziente Verwaltungshilfe und Programmumsetzung die zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu entlasten. Der Auftragnehmer ist Ansprechpartner für alle fördertechnisch und administrativen Fragen der Träger, sowie die operative Programmumsetzung und fachliche Begleitung. Die zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nimmt die Vorgaben zur strategischen Programmsteuerung vor.
Im Bereich der Verwaltungshilfe entlastet der Auftragnehmer die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie das Landesamt für Gesundheit und Soziales durch die eigenständige Vorbereitung der Verwaltungs- und Abrechnungsaufgaben, sowie des Controllings in enger Kooperation und Abstimmung mit den Trägern. Die Umsetzung der einzelnen Aufgaben im Bereich der fördertechnischen-administrativen Begleitung der Projekte des Landesrahmenprogramms übernimmt der Verwaltungshelfer selbstständig. Die Bewilligung der Zuwendungen sowie die Mittelauszahlung an die Träger obliegen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales. Bei strittigen Fragestellungen wendet sich der Auftragnehmer zur Klärung direkt an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Der Auftragnehmer achtet dabei darauf, dass alle zur Entscheidung notwendigen Informationen kompakt vorliegen, inhaltliche Auswirkungen fördertechnischer Entscheidungen auf das Landesrahmenprogramm dargestellt und dem Auftraggeber verwaltungs- und zuwendungsrechtlich-konforme Lösungsvorschläge per E-Mail inklusive aller relevanten Anlagen vorgelegt werden.
Weiterhin erstellt der Auftragnehmer für den Auftraggeber einen jährlichen Sachbericht zur Zielerreichung in den einzelnen Aufgabenpaketen in den Bereichen Verwaltungshilfe und fachliche Begleitung unter Einbeziehung qualitativer und quantitativer Anforderungen. Der Sachbericht wird dem Auftraggeber ausgedruckt in Papierform bis Ende Januar 2023 bzw. 2024 zur Verfügung gestellt.
Das Landesrahmenprogramm unterliegt einer stetigen und bedarfsgerechten Weiterentwicklung. Der Dienstleister organisiert die berufsbegleitende Basisqualifizierung zu Beginn der Lotsentätigkeit (und deren kontinuierliche Weiterentwicklung und Aktualisierung) sowie ein- bis zweitägige Zusatzqualifikationen mit externen Dozentinnen und Dozenten zu Themen und Kompetenzen, die für die Lotsinnen- und Lotsenarbeit wichtig sind. Außerdem organisiert er Supervisionsangebote und ist Ansprechpartnerin für die Träger des Landesrahmenprogramms.Für die Durchführung der Qualifizierungsangebote sind durch den Auftragnehmer geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer stellt hierfür ein Tool zur Verfügung.Die Bereitstellung von einheitlichen Qualifizierungsmodulen ist im Landesrahmenprogramm ein wesentlicher Bestandteil. Allen Integrationslotsinnen und lotsen werden vom Dienstleister berufsbegleitend unterschiedliche Qualifizierungsmaßnahmen angeboten, die sie während der Arbeitszeit absolvieren können. Allen neu eingestellten Integrationslotsinnen und –lotsen wird eine verbindliche Basisqualifizierung angeboten.
Die Auftraggeberin behält sich die Option der einmaligen Verlängerung um die Laufzeit von längstens einem Jahr vor.
Die Auftraggeberin behält sich die Option der einmaligen Verlängerung um die Laufzeit von längstens einem Jahr vor. Die Beauftragung des Auftragnehmers mit der optionalen Leistung erfolgt schriftlich durch die auftraggebende Stelle bis zum 30.09.2023.
Der Auftragnehmer hat sein Angebot entsprechend der Anlagentabelle des Aufforderungsschreibens vollständig einzureichen und sämtliche den Vergabeunterlagen beigefügten Dateien zu beachten. Die Unterschrift auf dem eingereichten Angebotsdeckblatt gilt als Willenserklärung für alle anderen Teile des Angebotes und den zugrundeliegenden Vergabeunterlagen insbesondere Vertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister dieses Staats, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist und sofern der Herkunftsstaat über ein solches Registereintragungssystem verfügt, ein entsprechender und alternativer Beleg der Erlaubnis der Berufsausübung *EB, *UAN, *EV
III.1.1.2) (A) Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars F3, *EB, *UAN; *EV
III.1.1.3) (A) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formulars F4; *EB, *UAN, *EV
Legende:
A = Ausschlusskriterium,
*EB = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*UAN = allen Unterauftragnehmern (Hersteller und Distributoren werden in der Regel nicht als Unterauftragnehmer angesehen)
*EV = Eignungsverleiher
- Vorlage der Eigenerklärungen aus der Anlage Nr. 6 „Formularverzeichnis Eigenerklärungen" ausgefüllt und – ausgenommen Einzelbieter und Bietergemeinschaften – in Textform unterschrieben. (Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft unter Verwendung des Formulars F10 und Vollmacht unter Verwendung des Formulars F11 soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.) entsprechend der „Übersicht Eigenerklärungen und Nachweise“ Anlage Nr. 5.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2023
VI.3.1 Änderungen in den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
VI.3.2 Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. Die Vergabestelle behält sich die Vorlage von Nachweisen im Original vor.
VI. 3.3 Zusätzliche Auskünfte sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform Berlin an die Vergabestelle zu richten. Die Anfragen und Antworten werden ebenfalls auf der Vergabeplattform allen Bietern zur Verfügung gestellt. Die Bieter haben sich dort unaufgefordert regelmäßig über den aktuellen Stand und vorgenommene Anpassungen zu informieren.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
Land: Deutschland
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland