Instandhaltung Rückkühlanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-052-17-BL380
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung Rückkühlanlagen
Reinigung, Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung an Rückkühlanlagen im Jakob-Kaiser-Haus, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Reichstagsgebäude, Wilhelmstr. 64 und an der Ausfahrt des Unterirdischen Erschließungssystems des Deutschen Bundestages
Referat BL 3
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Gegenstand des Vertrages sind: - Reinigung von Rückkühlanlagen, Wartung und Inspektion gemäß DIN 31051 - nachstehend als Wartung bezeichnet, - Instandsetzungsarbeiten gemäß DIN 31051 und - Störungsbeseitigungsarbeiten. Hierzu gehören die kurzfristige Beseitigung von Anlagenstörungen und Sofortmaßnahmen bei Havarien mit dem Ziel, den bestimmungsgemäßen Betrieb wieder herzustellen, jedoch mindestens weitere Behinderungen, Schäden, Belästigungen und Folgeschäden auszuschließen. Die Leistungen sind auf dem Dach des Jakob-Kaiser-Hauses, im Reichstagsgebäude, auf dem Dach des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses, an der Einfahrt zum unterirdischen Erschließungssystem und auf dem Dach der Wilhelmstraße an 64 Rückkühlwerken zu erbringen. Gemäß den Arbeitskarten sind Kalt- und Warmwassertiefenreinigungen an Axialkühlern von horizontaler und vertikaler Bauform vorzunehmen. Aufgrund der zeitlich beschränkten Arbeitsmöglichkeiten im Deutschen Bundestag muss der Auftragnehmer (AN) in der Lage sein, stets den zeitgleichen Einsatz von mindestens 2 für die Durchführung der Leistung erforderlichen qualifizierten Arbeitskräften sicherzustellen. Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten mit Lieferung benötigter Klein- beziehungsweise Ersatzteile bis zu einem Nettopreis von insgesamt 25 € je Wartung und Anlage auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in den Arbeitskarten erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Vom AN ist eine tägliche 24-Stunden-Rufbereitschaft (Rufbereitschaft) vorzuhalten. Die Reaktionszeit zur Beseitigung von Störungen beträgt 24 Stunden.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, längstens bis zum 31.10.2025, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit durch die AG schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Instandhaltung Rückkühlanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wildau
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.