VST Ottensen, kaufmännische Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54782
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VST Ottensen, kaufmännische Projektsteuerung
Verkehrsstation Ottensen, kaufmännische Projektsteuerung in der Leistungsstufe 3 Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Projektabschluss vom 03.01.-31.12.2022.
Ottensen
Verkehrsstation Ottensen, kaufmännische Projektsteuerung in der Leistungsstufe 3 Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Projektabschluss vom 03.01.-31.12.2022.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschlusskriterien nach §§ 123/124 GWB (gemäß Anlage 1 des Dokumentes Teilnahmeantrag 21FEI54782).
Erklärung der Bewerbergemeinschaft (gemäß Anlage 2 des Dokumentes Teilnahmeantrag 21FEI54782).
Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (gemäß Anlage 3 des Dokumentes Teilnahmeantrag 21FEI54782).
Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmers (gemäß Anlage 4 des Dokumentes Teilnahmeantrag 21FEI54782).
Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen Angabe von mindestens drei und maximal fünf in den letzten fünf Geschäftsjahren geplanten, abgeschlossenen und nach folgenden Kriterien vergleichbaren Projekten:
1. Für EIU und inbetriebnahmegenehmigungspflichtig (IBG) mit EG-Zertifikat
2. Projektsteuerung IOH (Ingenieurbau, Oberbau, Hochbau)
3. Mindestens 1 Projekt mit einem Volumen GWU ≥ 30 Mio. € und Spezifika der S-Bahn der Technik Hamburg gem. DB Regelwerk (mit Projektname, Ansprechpartner/ Kontaktdaten beim AG, Auftragssummen und benannten Mitarbeitern)
4. Nachweis der Steuerung folgender Teilbereiche: Kostenplanfortschreibung, Rechnungsprüfung, Nachtragsbearbeitung, Planlaufmanagement (gemäß Anlage 5 des Dokumentes Teilnahmeantrag 21FEI54782).
Qualifikation an den / die eingesetzten Mitarbeiter:
Qualifikationsanforderung an die vorgesehene kfm. Projektsteuerung und / oder den/die Projektingenieur/in:
1. Abschluss: mind. Dipl.-Ing (= FH / Bachelor), Master oder vergleichbar,
2. mind. 2 Jahre Berufserfahrung in vergleichbaren Positionen
3. Angabe von zwei vergleichbaren Leistungen (Kriterien gem. Pkt. 2.4 aus Anlage 01.1) innerhalb der letzten zwei Jahre, in denen das Personal in Eisenbahninfrastrukturvorhaben tätig war.
4. Vorhandene Lizenz für die Projektkommunikationsplattform von DB Station & Service AG (inkl. vorhandener Schulung)
5. Vorhandene Lizenz für die Software iTWO (inkl. vorh. Schulung) und Erfahrung von mind. 2 Jahren
6. Nachweisliche Erfahrung mit Rechnungsbearbeitungstool InPro von 1 Jahr (gemäß Anlage 6 des Dokumentes Teilnahmeantrag 21FEI54782).
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.