Scoping-Phase zur Einführung von SAP S4/HANA Referenznummer der Bekanntmachung: FE3-907-20201209_VGA
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Scoping-Phase zur Einführung von SAP S4/HANA
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Dienstleistung zum Scoping zur Einführung von SAP S4/HANA.
Die Leistungen bestehen im Wesentlichen aus vier Kernaufgaben: Aufnahme und Dokumentation der IST-Prozesse, Erarbeitung strategischer Ziele durch Optimierung von Prozessen, Entwicklung von Zielszenarien in Bezug auf S4/HANA und einer detaillierten Projektplanung mit Aufwandseinschätzung.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Dienstleistung zum Scoping zur Einführung von SAP S4/HANA.
Die Leistungen bestehen im Wesentlichen aus vier Kernaufgaben: Aufnahme und Dokumentation der IST-Prozesse, Erarbeitung strategischer Ziele durch Optimierung von Prozessen, Entwicklung von Zielszenarien in Bezug auf S4/HANA und einer detaillierten Projektplanung mit Aufwandseinschätzung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Scoping-Phase zur Einführung von SAP S/4HANA
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3REVD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]