Digitalisierung der Instandhaltungsprozesse für Infrastrukturanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: FE3-907-20201030_VGA
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung der Instandhaltungsprozesse für Infrastrukturanlagen
Digitalisierung der Instandhaltungsprozesse für Infrastrukturanalgen der Hamburger Hochbahn AG, gemäß des Lastenheftes.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Für die Instandhaltung der HOCHBAHN-Infrastrukturanlagen sind vier Abteilungen des Bereichs Infrastruktur (TI) zuständig, die heute vorrangig anlagenorientiert die Einzelmaßnahmen der Instandhaltung von unterschiedlichen Standorten aus durchführen. In einer Untersuchung der TI-Instandhaltung wurde ein abteilungsübergreifendes, einheitliches Instandhaltungs-Konzept entwickelt, das die heute vorrangig manuelle Dokumentation der Instandhaltungsleistungen insbesondere Checklisten und SAP-Auftragsrückmeldung zukünftig einheitlich digitalisieren soll. Die Handwerker und Techniker sollen mit mobilen Endgeräten direkt vor Ort die SAP-Aufträge und Meldungen bearbeiten bzw. mobil auf Dokumente zugreifen. Im Rahmen der Untersuchung wurden die Prozessabläufe für die Instandhaltungsleistungen aller beteiligter TI-Organisationseinheiten analysiert. Eingeschlossen ist ein Teil der FFG, die als Tochterunternehmen der HOCHBAHN u.a. Aufzüge und Fahrtreppen instand hält. Zur Vereinheitlichung der sehr unterschiedlichen Prozesse wurden Soll-Prozesse in Form von Musterprozessen modelliert.
Folgende Ziele werden verfolgt:
Neugestaltung durchgängiger, integrierter und digitalisierter Prozessabläufe für die Instandhaltungsleistungen zur Vereinfachung und zur Schaffung schlanker, transparenter Abläufe.
Einheitliche und durchgängige Nutzung geeigneter DV-Anwendungen z.B. zur zentralen Datenvorhaltung und dezentralen Datennutzung durch mobilen Datenaustausch.
Neugestaltung der Logistikprozesse unter Einbeziehung moderner Logistik-DV-Anwendungen (Bestellung, Lieferung, Lagerung).
Gewährleistung eines nachhaltigen, optimierten Ressourceneinsatzes im Bereich TI.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitalisierung der Instandhaltungsprozesse
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3REVP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]