Ingenieurleistungen Baubegleitung/Bauüberwachung Brandschutz [bq] Referenznummer der Bekanntmachung: QS 006_200
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen Baubegleitung/Bauüberwachung Brandschutz [bq]
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Vergabe von Dienstleistungen für Bauüberwachung Brandschutz im Zuge eines Verhandlungsverfahrens. Die qualifizierten Bieter werden jeweils zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt
II. 2.4 "Beschreibung der Beschaffung", beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu
erbringen. Für das Prüfsystem werden daher nur Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits
erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen. Um am Verfahren
teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen Nachweise formlos
einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob
er/sie qualifiziert ist, um an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen. Weiterhin sind die
Forderungen unter Pkt. VI.3 "zusätzliche Angaben" zu einzuhalten.
1. Allgemeine Anforderung:
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
2. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (zwingendes Ausschlusskriterium);
3. Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben (Zwingendes
Ausschlusskriterium);
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe);
5. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe);
6. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer
Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall Planungsfehler und Personenschäden (zwingendes Ausschlusskriterium);
zu 2. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis
nicht erbracht wird.
zu 3. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis
nicht erbracht wird.
zu 4. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Unternehmens, wenn ein
Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt.
zu 5. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung und ggfs. Angabe dieser Ausschlussgründe. Fakultativer
Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt und hierfür keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß
§124 GWB wird bei der Bewertung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
zu 6. Vorlage einer Kopie einer entsprechenden aktuellen Versicherungspolice oder schriftlichen Bestätigung
der Versicherung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
7. Mindestumsatz von 2,0 Mio EUR/a im Durchschnitt der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Brandschutzplanung, Ingenieurmethoden, organisatorischer Brandschutz, Bauüberwachung Brandschutz, Brandschutzprüfung
(zwingendes Ausschlusskriterium);
8. Eigenerklärung und entsprechende schlüssige Erläuterung, dass und wie der Bewerber im Auftragsfalle eine Verfügbarkeit innerhalb von maximal 3 Stunden in Sonderfällen / Notfällen am vertraglich vereinbarten Ort in Hamburg sicherstellen wird. (zwingendes Ausschlusskriterium)
Zu 7. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn
diese Anforderung nicht erfüllt wird.
Zu 8. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn
diese Anforderung nicht erfüllt wird.
3) Technische Leistungsfähigkeit:
Der Dienstleister hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit zu
erbringen.
Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter Ziffer II. 2.4 "Beschreibung der Beschaffung" genannten
Leistungen vom Bewerber in Eigenleistung erbracht werden.
9. Eigenerklärung über Mitarbeiter mit folgenden Qualifikationen: Das Team muss mindestens einen Teamleiter in der Qualifikation "öffentlich bestellter Sachverständiger für Brandschutz" oder "Prüfingenieur für Brandschutz" tragen (Ernennungsurkunde beifügen); (Ausschlusskriteriuem)
10. Detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten, Bauwerke öffentlicher Verkehrsinfrastruktur, Projektmitarbeit in der Fachrichtung Brandschutz für die letzten 5 Jahre mit einem Bauvolumen von je min. 2 Mio EUR, mit Kurzbeschreibung, Angabe des Auftraggebers, des Auftragsvolumens, eines Ansprechpartners beim
Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse (zwingendes Ausschlusskriterium)
Zu 9. formlose Darstellung der vorhandenen Nachweise; Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese
Anforderung nicht erfüllt wird.
Zu 10. formlose Darstellung der Referenzprojekte; Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese
Anforderung nicht erfüllt wird.
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet.
Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.
Der Auftragnehmer hat Deutsch sprechendes Schlüsselpersonal (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter) einzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Zusammenhang mit der geplanten Netzerweiterung in Hamburg sollen Dienstleistungen zur Baubegleitung/Bauüberwachung Brandschutz ausgeschrieben werden. Informationen zu den geplanten Neubauvorhaben finden Sie hier: https://www.schneller-durch-hamburg.de.
Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet.
Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Unternehmen, die
eine Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen wollen, haben beim Auftraggeber einen formlosen
Teilnahmeantrag vorzulegen um hiermit ihre Eignung nachzuweisen. Diesen Teilnahmeantrag sind die gemäß
Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 geforderten Angaben und Nachweise vollständig formlos beizufügen und vorzulegen.
Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) unter den qualifizierten Bewerbern vergeben.
Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben einen bevollmächtigtem Vertreter zu benennen.
Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
(Bietergemeinschaftserklärung) im Original abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
- in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht vorgelegt oder ist diese nicht von allen Mitgliedern im Original
unterschrieben, wird die betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bewerbergemeinschaften haben außerdem anzugeben, welches Mitglied jeweils die Anforderungen gemäß Nr.
III.1.9, Ziffern 11 (Referenzen) erfüllt
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3REJH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
§160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]