2021-10105 Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromaterial Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-10105
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-10105 Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromaterial
Gegenstand der Ausschreibung ist die Belieferung aller Standorte der Autobahn GmbH des Bundes (Auftraggeber/AG) mit Büromitteln aus einem fest definierten Katalog.
Der Auftragnehmer (AN) bindet das ERP-System des AG über eine OCI-Schnittstelle (Open Catalog Interface) an seinen elektronischen Katalog / Webshop an.
Berlin und bundesweite Standorte. Die Lieferorte können Sie der Standortliste entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Belieferung aller Standorte der Autobahn GmbH des Bundes (Auftraggeber/AG) mit Büromitteln aus einem fest definierten Katalog.
Der Auftragnehmer (AN) bindet das ERP-System des AG über eine OCI-Schnittstelle (Open Catalog Interface) an seinen elektronischen Katalog / Webshop an.
Die Einzelprodukte können Sie dem Preisblatt entnehmen. Die zu belieferten Einzelstandorte sind in der Standortliste hinterlegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2021-10105 Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromaterial
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36039
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mupi.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1 . Übermittlung der Angebote:
Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Schriftlich eingereichte oder auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabe-Plattform, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen.
2. Bieterfragen:
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer 2021-10105 ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Sie werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 29.06.2021, 12:00 Uhr eingehen. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünkfte werden nicht erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).