Lieferung und Inbetriebnahme eines Koordinatenmessgerätes Referenznummer der Bekanntmachung: V_2021-0888
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iwt-bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Inbetriebnahme eines Koordinatenmessgerätes
Das Leibniz-Institut für Werkstofforientierte Technologien - IWT, Bremen, benötigt für
die Qualitätsprüfung von Versuchskörpern, Bauteilen und komponenten, die mit Verfahren der spanenden Mikrobearbeitung hergestellt werden, eine Koordinatenmessmaschine mit drei kartesischen Achsen zur Analyse makro- und mikroskopischer Eigenschaften.
Die Messaufgaben betreffen Bauteile/-komponenten und definierte Strukturelemente mit Zentimeter-, Millimeter- und Submillimeterabmessungen sowie die Erfassung der Oberflächenfeingestalt (Mikrotopografie). Dabei sind die Abmessungen und Strukturen der herzustellenden Versuchskörper, Bauteile und -komponenten mit sehr engen Toleranzen im Mikro- und Submikrometerbereich behaftet. Darum muss sich das ausgeschriebene Koordinatenmessgerät durch eine hohe statische und dynamische Steifigkeit sowie eine hohe Messgenauigkeit auszeichnen.
Das Gerät ist zu liefern und vor Ort in Betrieb zu nehmen.
Für weitere Informationen siehe unter Pkt. II.2.4)
28359 Bremen
In den im Folgenden beschriebenen Anforderungen sind Kriterien und Eigenschaften definiert, die als zwingende Mindestanforderungen gelten und über welche das Koordinatenmessgerät zwingend verfügen muss:
Messaufgaben:
- Messung der Standardgeometrieelemente Gerade, Ebene, Kreis, Kugel, Zylinder und Kegel sowie Datenanalyse nach Gauß
- Erfassung von Punktewolken / Punktenetzen z.B. auf Freiformflächen
- Export von aufgenommenen Koordinatenpunkten im TEXT-, ASCII- oder CSV-Format zur weiteren Verarbeitung in eigenen erstellten Analyse-Programmen (z.B. in Matlab)
- Bestimmung von Maß-, Form- und Lageabweichungen
- Generierung von individuellen Werkstückkoordinatensystemen durch Rotation und Verschiebung von Koordinatensystemen
- Antastung der Messpunkte aus beliebigen Raumrichtungen, um z.B. Werkstückkoordinatensysteme zu definieren
- Erfassung von regelmäßigen Strukturen mit lateralen und vertikalen Abmessungen im Sub-Millimeterbereich
Messbereich:
- Min. X = 300 mm, Y = 300 mm, Z = 300 mm
Messgenauigkeit (nach ISO 10360):
- Min. (2,1 + L/300) μm taktil mit Dreh-Schwenk-Gelenk
Auflösung Positionsmess-system:
<10 nm
Messwertaufnehmer:
- Taktil und/oder optisch
- Punkt- und Linien-Messungen
- Dreh- und schwenkbar
taktile Sensoren:
- Einzeltastformabweichung (PFTU): ~ 1,7 µm
- Minimaler Tasterdurchmesser: 0,3 mm
- Antastkraft: ~ 0,1 N (zur schädigungsfreien Erfassung optischer Oberflächen)
- Wiederholspannweite R0 < = 1,0 µm
optische Sensoren:
- Flächenhaft messend:
o Wiederholgenauigkeit: ≤ 10µm
- Punktförmig messend:
o Wiederholgenauigkeit: ≤ 5µm
Schutzvorrichtungen:
- Gegen Kollision und Fehl-Positionierungen
Sensorkopfwechsel:
- Automatische Einwechslung im Messzyklus
Messsoftware:
- Möglichkeit zur Erstellung von Messroutinen in denen auch Schleifen und Prozeduren programmiert werden können. (DMIS-Code / BASIC-Code oder vergleichbar)
- Teach-In-Programmierung
- Manuelle Prüfung einzelner Geometrieelemente
- Nutzbarkeit Programmier-/Mess-Software auf externen Rechnern
Analysesoftware:
- Einlesemöglichkeit von CAD-Modellen (im STEP- oder IGES-Format)
- Soll-/Ist-Vergleich am CAD-Modell (inkl. Standardgeometrieelementen)
- Bestimmung von Maß-, Form- und Lagetoleranzen
- Protokollierung der Messergebnisse in normgerechten Formularen. Ausgabe der Messpunkte mit X-, Y- und Z-Koordinaten im Textfile (Punktewolke / Punktenetz), CSV-, STEP- oder IGES-Format;
- Nutzung Analyse-Software auf externen Rechnern
Support:
- Ersatzteil- und Zubehör-Lieferbarkeit (mind. 5 Jahre ab Beschaffungsdatum)
- Deutschsprachige Einweisung und Schulung von min. 2 Personen in der Betriebsstätte des Käufers
- Deutschsprachiger Support durch den Hersteller
- Deutschsprachiger Wartungs- und Kalibrierungs-Service
Weitere Vorgaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Weitere Wertungskriterien sind dem beigefügten Dokument „227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien“ zu entnehmen.
Das Gerät ist zu liefern und vor Ort in Betrieb zu nehmen.
Inbetriebnahme soll bis zum 30.11.2021 erfolgen.
Ein Überschreiten des geschätzten Wertes von 300.000,00 € (Netto) führt zwingend zum Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Inbetriebnahme eines Koordinatenmessgerätes
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35578
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
Entsprechend der Regelungen in §160 GWB
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfverfahren gemäß der §§ 160 ff GWB bei der unter VI.4.1. genannte Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
– der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften in dem Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §
135 Abs.1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]