Stromversorgungsanpassung Stellwerken Freiburg Frf und Frn Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 152-373199
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
Stromversorgungsanpassung Stellwerken Freiburg Frf und Frn
Freiburg
Die Vergabe erfolgt in Anwendung der Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, Stand 18.04.2016) sowie der Sektorenverordnung (SektVO,
Stand 18.04.2016) im Nichtoffenem Verfahren (§167; 119 Abs. 1 und Abs. 3 GWB, § 167; 14 SektVO).
Beteiligt werden alle Rahmenvertragsinhaber ETCS L1LS
Vergabeart von Projekt ETCS Ausrüstung Karlsruhe bis Rastatt und Freiburg aus Basis L1 LS mit der
Projektnummer 19FEI42032 wurde von Steffen Rippel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Stromversorgungsanpassung - Los 2 Freiburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Im Rahmen des o.g. Projektes soll die Stromversorgung in den Stellwerken Freiburg Frf und Frn für ETCS angepasst werden. Diese Mehrleistungen waren im Hauptauftrag nicht enthalten und sind hier im Nachtragsangebot bewertet.
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
Stromversorgungsanpassung Stellwerken Freiburg Frf und Frn
Nachtragsleistung zwingend erforderlich um das vertraglich zugesicherte Ergebnis zu erreichen.undb)Wechsel des AN istaus wirtschaftlichen Gründen nicht möglichBegründung:oderc)aus technischen Gründen nicht möglichBegründung:Erfordernis einer engen logistischen Kooperation. Für andere AN nicht umsetzbar.undd)mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbundenBegründung:Es wäre mit beträchtlichen zusatzkosten zu rechnen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z.B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden könnenDatum Anordnung/Beauftragung Leistungsänderung: 20072021Frist für EU-Bekanntmachung 20082021(spätestens 30 Kalendertage nach Anordnung der Leistungsänderung – gilt nicht bei der Änderung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach § 47 UVgO)Schlussfolgerungen