2021-10126 Unterhaltsreinigung, Bedarfsleistungen und Lieferung von Verbrauchsmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-10126
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-10126 Unterhaltsreinigung, Bedarfsleistungen und Lieferung von Verbrauchsmaterial
Unterhaltsreinigung, Bedarfsleistungen und Lieferung von Verbrauchsmaterialien für die Autobahn GmbH des Bundes-Zentrale Berlin
Standort: Weidt Park Corner, Otto-Weidt-Platz, Europacity Berlin
Adresse: Heidestraße 15, 10557 Berlin
Unterhaltsreinigung, Bedarfsleistungen und Lieferung von Verbrauchsmaterialien für die Autobahn GmbH des Bundes-Zentrale Berlin
-Unterhaltsreinigung: 110.133,17 m²/Monat
-Tagesdienste: 216,50 h pro Monat
-Bedarfsleistungen: Reinigungsleistungen, Lieferung und Bestückung von Verbrauchsmaterialien
Die Laufzeit des Rahmenvertrages kann optional um weitere 12 Monate verlängert werden.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages kann optional um weitere 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
1.1 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft)
a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1- „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auchAngaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
1.2 Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftsragnehmern oder einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft)
-Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
-Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
-Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
1.3 Allgemeine Angaben zum Unternehmen
1.4 Vorlage des Objektbesichtigungsdnachweises
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2.1. Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft),
dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird.
2.2 Angaben zu den Umsätzen des Unternehmens
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
zu 2.1. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die
nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen
abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall, zweifach maximiert pro Jahr
- Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, zweifach maximiert pro Jahr
- Für Schlüsselverlustschäden incl. Karten/Transponder [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, zweifach maximiert pro Jahr
Vorlage der Eigenerklärung wie zu 2.1 ausgeführt.
zu 2.2 Angaben zu den Umsätzen des Unternehmens
Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3.1 Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Angaben zum praktizierten Qualitätsmanagement
3.2 Eigenerklärung zu Referenzen des Unternehmens
- Unterhaltsreinigung
- Tagesdienste
zu 3.1 Eigenerklärung zur Eignung
Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben
zu 3.2 Eigenerklärung zu Referenzen
Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben
-Unterhaltsreinigung:
Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand in Leistungsart und -umfang dem Ausschreibungsgegenstand nahekommt. Dabei muss eine Referenz mindestens über eine gleichgroße Reinigungsfläche pro Monat verfügen. Die zwei weiteren Referenzen müssen mindestens über 50 % der ausgeschriebenen Reinigungsfläche pro Monat verfügen.
-Tagesdienste:
Benennung von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand in Leistungsart und -umfang dem Ausschreibungsgegenstand nahekommt. Dabei müssen beide Referenzen über mindestens 4,5 h pro Tag im Bereich Tagedienstleistungen verfügen.
Die Auftraggeber im Bereich Unterhaltsreinigung dürfen dabei auch gleichzeitig Referenzgeber für den Tagesdienstbereich sein.
Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach § 56 VgV.
Hier setzt der Auftraggeber eine Frist und übt sein Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Ein Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1 . Übermittlung der Angebote:
Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Schriftlich eingereichte oder auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabe-Plattform, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail,sind nicht zugelassen.
2. Bieterfragen:
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer 2021-10126 ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Sie werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 01.10.2021, 12:00 Uhr eingehen. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünkfte werden nicht erteilt.
3. Maximale Leistungswerte:
Bei der Kalkulation der Angebotspreise dürfen maximale Leistungswerte pro Raumgruppe und Leistungsart nicht überschritten werden. Nähere Ausführungen dazu können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen.
3. Objektbesichtigung:
Es ist eine verpflichtende Objektbesichtigung vorzunehmen. Wir bitten Sie sich per E-Mail für die Besichtigungstermine am 28.09.2021 und 30.09.2021 jeweils um 10:00 Uhr bis zum 27.09.2021 bei dem angegebenen Ansprechpartner anzumelden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-iminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).