Gelände- und Sensorpflege an den Wetterstationen Lingen-Baccum, Chemnitz, Magdeburg; Hausmeisterservice an den Wetterstationen Hof, Göttingen, Chemnitz, Magdeburg und Unterhaltsreinigung am Wetterfunksender Pinneberg des Deutschen Wetterdienstes - siehe hierzu Vergabeunterlagen Referenznummer der Bekanntmachung: OV-46423/21-STE-ULL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dwd.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gelände- und Sensorpflege an den Wetterstationen Lingen-Baccum, Chemnitz, Magdeburg; Hausmeisterservice an den Wetterstationen Hof, Göttingen, Chemnitz, Magdeburg und Unterhaltsreinigung am Wetterfunksender Pinneberg des Deutschen Wetterdienstes - siehe hierzu Vergabeunterlagen
Gelände- und Sensorpflege an den Wetterstationen Lingen-Baccum, Chemnitz, Magdeburg; Hausmeisterservice an den Wetterstationen Hof, Göttingen, Chemnitz, Magdeburg und Unterhaltsreinigung am Wetterfunksender Pinneberg des Deutschen Wetterdienstes - siehe hierzu Vergabeunterlagen
Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Lingen-Baccum
Wetterstation Lingen-Baccum, Sandweg/Deeringhook, 49811 Lingen (Ems)-Baccum
Sensor- und Geländepflege an der Wetterstation Lingen-Baccum gemäß Leistungsbeschreibung
Die Mindestvertragslaufzeit endet mit Ablauf des 31.03.2023. Sofern der Vertrag
nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um
jeweils ein weiteres Jahr.
Die Kündigungsfrist beträgt hierbei zwei Monate zum Monatsende.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.03.2026, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf
Verlängerung der Vertragszeit über den 31.03.2026 hinaus zu den dann
geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung
des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens drei Monate
vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen
sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Hausmeisterservice an der Wetterstation Hof
Wetterstation Hof, Hohe Str. 3, 95030 Hof
Hausmeisterservice an der Wetterstation Hof gemäß
Leistungsbeschreibung
Die Mindestvertragslaufzeit endet mit Ablauf des 31.03.2023. Sofern der Vertrag
nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um
jeweils ein weiteres Jahr.
Die Kündigungsfrist beträgt hierbei zwei Monate zum Monatsende.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.03.2026, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf
Verlängerung der Vertragszeit über den 31.03.2026 hinaus zu den dann
geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung
des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens drei Monate
vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen
sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Hausmeisterservice an der Wetterstation Göttingen
Hausmeisterservice an der Wetterstation Göttingen gemäß Leistungsbeschreibung
Sofern der Vertrag nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr.
Die Kündigungsfrist beträgt hierbei zwei Monate zum Monatsende.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.10.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 31.10.2024 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung
des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens drei Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Unterhaltsreinigung Wetterfunksender Pinneberg
Wetterfunksender Pinneberg des Deutschen Wetterdienstes, Haidkamp 100, 25421 Pinneberg
Unterhaltsreinigung am Wetterfunksender Pinneberg des Deutschen Wetterdienstes
Die Mindestvertragslaufzeit endet mit Ablauf des 31.03.2023. Sofern der Vertrag
nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um
jeweils ein weiteres Jahr.
Die Kündigungsfrist beträgt hierbei zwei Monate zum Monatsende.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.03.2026, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf
Verlängerung der Vertragszeit über den 31.03.2026 hinaus zu den dann
geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung
des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens drei Monate
vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen
sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Hausmeisterservice an der Wetterstation Chemnitz
Wetterstation Chemnitz, Neukirchner Str. 93, 09122 Chemnitz
Hausmeisterservice an der Wetterstation Chemnitz gemäß Leistungsbeschreibung
Die Mindestvertragslaufzeit endet mit Ablauf des 31.03.2023. Sofern der Vertrag
nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein weiteres Jahr.
Die Kündigungsfrist beträgt hierbei zwei Monate zum Monatsende.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.03.2026, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf
Verlängerung der Vertragszeit über den 31.03.2026 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens drei Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Chemnitz
Wetterstation Chemnitz, Neukirchner Str. 93, 09122 Chemnitz
Sensor- und Geländepflege an der Wetterstation Chemnitz gemäß Leistungsbeschreibung
Die Mindestvertragslaufzeit endet mit Ablauf des 31.03.2023. Sofern der Vertrag
nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um
jeweils ein weiteres Jahr.
Die Kündigungsfrist beträgt hierbei zwei Monate zum Monatsende.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.03.2026, ohne dass es einer
Kündigung bedarf
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf
Verlängerung der Vertragszeit über den 31.03.2026 hinaus zu den dann
geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung
des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens drei Monate
vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen
sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Hausmeisterservice an der Wetterstation Magdeburg
Wetterstation Magdeburg (bestehend aus ZWEI Grundstücken), Aßmannstr. 12, 39116 Magdeburg UND Gemarkung Magdeburg, Flur 603, Flurstück 2/1
Hausmeisterservice an der Wetterstation Magdeburg gemäß Leistungsbeschreibung
Die Mindestvertragslaufzeit endet mit Ablauf des 31.03.2023. Sofern der Vertrag
nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um
jeweils ein weiteres Jahr.
Die Kündigungsfrist beträgt hierbei zwei Monate zum Monatsende.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.03.2026, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf
Verlängerung der Vertragszeit über den 31.03.2026 hinaus zu den dann
geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung
des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens drei Monate
vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen
sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Magdeburg
Wetterstation Magdeburg (bestehend aus ZWEI Grundstücken), Aßmannstr. 12, 39116 Magdeburg UND Gemarkung Magdeburg, Flur 603, Flurstück 2/1
Sensor- und Geländepflege an der Wetterstation Magdeburg gemäß Leistungsbeschreibung
Die Mindestvertragslaufzeit endet mit Ablauf des 31.03.2023. Sofern der Vertrag
nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um
jeweils ein weiteres Jahr.
Die Kündigungsfrist beträgt hierbei zwei Monate zum Monatsende.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.03.2026, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf
Verlängerung der Vertragszeit über den 31.03.2026 hinaus zu den dann
geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung
des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens drei Monate
vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen
sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe III.1.1)
siehe III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die
Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber
eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160
Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht
abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach
Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle
für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen
Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch
den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der
Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für
Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax:+49 (0)228 / 94 99-163