Vertrag über Postdienstleistungen (Abholung, Frankierung, Konsolidierung und Zustellung von Post- u. Briefsendungen, Päckchen und Paketen sowie Bearbeitung von Retouren) Referenznummer der Bekanntmachung: VBG/2021/05/5063
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vbg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag über Postdienstleistungen (Abholung, Frankierung, Konsolidierung und Zustellung von Post- u. Briefsendungen, Päckchen und Paketen sowie Bearbeitung von Retouren)
Es ist das Ziel der VBG (nachfolgend "AG"), mehrere Postdienstleistungen, aufgeteilt in insgesamt 8 Losen an verschiedenen Standorten, im Wege einer europaweiten Ausschreibung zu vergeben. Leistungsgegenstände der einzelnen Lose sind insbesondere das Abholen, Frankieren, Konsolidieren und Zustellen von Post-und Briefsendungen, Päckchen und Paketen, sowie Bearbeitung von Retouren. Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um eine Vergabe von Aufträgen, für die eine hochwertige, zügige und zuverlässige Leistungserbringung für die AG von entscheidender Bedeutung ist. Es ist deshalb für die AG unabdingbar, dass die Auftragnehmer (nachfolgend "AN") die für die Post sowie die für die Zustellungsurkunden relevanten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und sonstigen Normen jederzeit einhalten und eine einwandfreie Leistungserbringung garantieren. Durch den Abschluss eines Vertrages soll ein schneller, verlässlicher und wirtschaftlicher Posttransfer durch die AN gewährleistet werden.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen - insbesondere den Leistungsbeschreibungen für Lose 1 bis 8 - zu entnehmen.
Postalischer Versand von Massenaussendungen
Externer Dienstleister 22952 Lütjensee
Gegenstand ist ein bundesweiter und teilweise internationaler Versand von Massenaussendungen mit monatlichem Planungsvorlauf. Die Abholung der Sendungen erfolgt einheitlich von einem Abholstandort (z.Z. 22952 Lütjensee). Die Sendungen umfassen sowohl Briefe als auch Pakete. Es wird ein Retourenmanagement gefordert. Im Los 1 kann es ab dem 01.09.2022 zu einem Wechsel des externen Dienstleisters und damit einen neuen Abholstandort geben.
Für Los 1 ist in den Vergabeunterlagen eine Option vorgesehen, ein eigenes Verfahren zur elektronischen Freimachung der Sendungen anzubieten. Beabsichtigt der Bieter ein solches Verfahren zu verwenden, ist bei der Angebotsabgabe zwingend ein Konzept zur Migration seines Verfahrens zur elektronischen Freimachung einzureichen. Ist eine Übernahme des Verfahrens durch den AN erforderlich und es wird kein Konzept eingereicht, ist das Angebot auszuschließen. Einzelheiten zu den Inhalten des Konzeptes, sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Das Konzept wird benötigt, da sichergestellt werden muss, dass die Leistungserbringung wie gefordert erfolgt. Somit wird das Konzept Vertragsbestandteil, sobald die Option durch die AG beauftragt wird. Sollte der Bieter die vorhandenen Lösungen der AG oder Ihrer Dienstleister nutzen können, so muss kein Konzept eingereicht werden. In diesem Fall ist im Preisblatt an der Optional Position die entsprechende Auswahl zu treffen.
Postalischer Versand von Tagespost vom zentralen Druck
Externer Dienstleister 22952 Lütjensee
Gegenstand ist ein bundesweiter und teilweise internationaler Versand von Tagespost, die bei einem für den Druck zuständigen Dienstleister abgeholt wird (z.Z. 22952 Lütjensee). Die Sendungen umfassen überwiegend Briefe, selten auch Pakete. Im Los 2 kann es ab dem 01.10.2023 zu einem Wechsel des externen Dienstleisters und damit einen neuen Abholstandort geben.
Für Los 2 ist in den Vergabeunterlagen eine Option vorgesehen, ein eigenes
Verfahren zur elektronischen Freimachung der Sendungen anzubieten. Beabsichtigt
der Bieter ein solches Verfahren zu verwenden, ist bei der Angebotsabgabe zwingend
ein Konzept zur Migration seines Verfahrens zur elektronischen Freimachung
einzureichen. Ist eine Übernahme des Verfahrens durch den AN erforderlich und es
wird kein Konzept eingereicht, ist das Angebot auszuschließen. Einzelheiten zu den
Inhalten des Konzeptes, sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Das Konzept wird benötigt, da sichergestellt werden muss, dass die
Leistungserbringung wie gefordert erfolgt. Somit wird das Konzept
Vertragsbestandteil, sobald die Option durch die AG beauftragt wird. Sollte der Bieter die vorhandenen Lösungen der AG oder Ihrer Dienstleister nutzen können, so muss kein Konzept eingereicht werden. In diesem Fall ist im Preisblatt an der Optional Position die entsprechende Auswahl zu treffen.
Postalischer Versand des Kundenmagazins
Externer Dienstleister 25335 Elmshorn
Gegenstand ist der Versand des Kundenmagazins, das bei einem für den Druck zuständigen Dienstleister abgeholt wird (z.Z. 25335 Elmshorn). Der Versand erfolgt zweimal jährlich zu fest-gelegten Terminen. Die Sendungen umfassen sowohl Briefe als auch Pakete. Im Los 3 kann es ab dem 01.08.2023 zu einem
Wechsel des externen Dienstleisters und damit einen neuen Abholstandort geben.
Für Los 3 ist in den Vergabeunterlagen eine Option vorgesehen, ein eigenes Verfahren zur elektronischen Freimachung der Sendungen anzubieten. Beabsichtigt der Bieter ein solches Verfahren zu verwenden, ist bei der Angebotsabgabe zwingend ein Konzept zur Migration seines Verfahrens zur elektronischen Freimachung einzureichen. Ist eine Übernahme des Verfahrens durch den AN erforderlich und es
wird kein Konzept eingereicht, ist das Angebot auszuschließen. Einzelheiten zu den
Inhalten des Konzeptes, sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Das Konzept wird benötigt, da sichergestellt werden muss, dass die Leistungserbringung wie gefordert erfolgt. Somit wird das Konzept
Vertragsbestandteil, sobald die Option durch die AG beauftragt wird. Sollte der Bieter die vorhandenen Lösungen der AG oder Ihrer Dienstleister nutzen können, so muss kein Konzept eingereicht werden. In diesem Fall ist im Preisblatt an der Optional Position die entsprechende Auswahl zu treffen.
Postalischer Versand der Tagespost vom Standort Hamburg
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg Massaquoipassage 1 22305 Hamburg
Gegenstand ist ein bundesweiter und teilweise internationaler Versand von Tagespost, die am Hauptstandort Hamburg abgeholt wird. Die Sendungen umfassen sowohl Briefe als auch Ein-schreiben und Zustellungsurkunden.
Im Los 1 kann es ab dem 01.09.2022, im Los 2 ab dem 01.10.2023 und im Los 3 ab dem 01.08.2023 zu einem Wechsel der externen Dienstleister und damit einen neuen Abholstandort geben.
Für die Lose 1 - 3 ist eine Option vorgesehen, ein eigenes Verfahren zur elektronischen Freimachung der Sendungen anzubieten.
Beabsichtigt der Bieter ein solches Verfahren zu verwenden, ist bei der Angebotsabgabe zwingend ein Konzept zur Migration seines Verfahrens zur elektronischen Freimachung einzureichen. Ist eine Übernahme des Verfahrens durch den AN erforderlich und es wird kein Konzept eingereicht, ist das Angebot auszuschließen. Einzelheiten zu den Inhalten des Konzeptes, sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Das Konzept wird benötigt, da sichergestellt werden muss, dass die Leistungserbringung wie gefordert erfolgt. Somit wird das Konzept Vertragsbestandteil, sobald die Option durch die AG beauftragt wird.
Sollte der Bieter die vorhandenen Lösungen der AG oder Ihrer Dienstleister nutzen können, so muss kein Konzept eingereicht werden. In diesem Fall ist im Preisblatt an der Optional Position die entsprechende Auswahl zu treffen.
Postalischer Versand der Tagespost Nord
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Bezirksverwaltung Hamburg Sachsenstraße 18 20097 Hamburg, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Bezirksverwaltung Bielefeld Nikolaus-Dürkopp-Straße 8 33602 Bielefeld
Gegenstand ist ein überwiegend regionaler, teilweise bundesweiter und geringfügig internationa-ler Versand von Tagespost, die an den Standorten Hamburg und Bielefeld abgeholt wird. Die Sendungen umfassen sowohl Briefe als auch Einschreiben und Zustellungsurkunden.
Im Los 1 kann es ab dem 01.09.2022, im Los 2 ab dem 01.10.2023 und im Los 3 ab dem 01.08.2023 zu einem Wechsel der externen Dienstleister und damit einen neuen Abholstandort geben.
Für die Lose 1 - 3 ist eine Option vorgesehen, ein eigenes Verfahren zur elektronischen Freimachung der Sendungen anzubieten.
Beabsichtigt der Bieter ein solches Verfahren zu verwenden, ist bei der Angebotsabgabe zwingend ein Konzept zur Migration seines Verfahrens zur elektronischen Freimachung einzureichen. Ist eine Übernahme des Verfahrens durch den AN erforderlich und es wird kein Konzept eingereicht, ist das Angebot auszuschließen. Einzelheiten zu den Inhalten des Konzeptes, sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Das Konzept wird benötigt, da sichergestellt werden muss, dass die Leistungserbringung wie gefordert erfolgt. Somit wird das Konzept Vertragsbestandteil, sobald die Option durch die AG beauftragt wird.
Sollte der Bieter die vorhandenen Lösungen der AG oder Ihrer Dienstleister nutzen können, so muss kein Konzept eingereicht werden. In diesem Fall ist im Preisblatt an der Optional Position die entsprechende Auswahl zu treffen.
Postalischer Versand der Tagespost Ost
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Bezirksverwaltung Berlin Markgrafenstraße 18 10969 Berlin, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Bezirksverwaltung Erfurt Koenbergkstraße 1 99084 Erfurt, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Bezirksverwaltung Dresden Wiener Platz 6 01069 Dresden, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Akademie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Storkau Im Park 1 39590 Tangermünde/OT Storkau, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Akademie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Dresden Königsbrücker Landstraße 4c 01109 Dresden
Gegenstand ist ein überwiegend regionaler, teilweise bundesweiter und geringfügig internationa-ler Versand von Tagespost, die an den Standorten Berlin, Erfurt, Dresden und Tangermünde abgeholt wird. Die Sendungen umfassen sowohl Briefe als auch Einschreiben und Zustellungsurkunden.
Im Los 1 kann es ab dem 01.09.2022, im Los 2 ab dem 01.10.2023 und im Los 3 ab dem 01.08.2023 zu einem Wechsel der externen Dienstleister und damit einen neuen Abholstandort geben.
Für die Lose 1 - 3 ist eine Option vorgesehen, ein eigenes Verfahren zur elektronischen Freimachung der Sendungen anzubieten.
Beabsichtigt der Bieter ein solches Verfahren zu verwenden, ist bei der Angebotsabgabe zwingend ein Konzept zur Migration seines Verfahrens zur elektronischen Freimachung einzureichen. Ist eine Übernahme des Verfahrens durch den AN erforderlich und es wird kein Konzept eingereicht, ist das Angebot auszuschließen. Einzelheiten zu den Inhalten des Konzeptes, sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Das Konzept wird benötigt, da sichergestellt werden muss, dass die Leistungserbringung wie gefordert erfolgt. Somit wird das Konzept Vertragsbestandteil, sobald die Option durch die AG beauftragt wird.
Sollte der Bieter die vorhandenen Lösungen der AG oder Ihrer Dienstleister nutzen können, so muss kein Konzept eingereicht werden. In diesem Fall ist im Preisblatt an der Optional Position die entsprechende Auswahl zu treffen.
Postalischer Versand der Tagespost Süd
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Bezirksverwaltung Ludwigsburg Martin-Luther-Str. 79 71636 Ludwigsburg, Verwaltungs- Berufsgenossenschaft (VBG) - Bezirksverwaltung München Barthstraße 20 80339 München, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Bezirksverwaltung Würzburg Riemenschneiderstraße 2 97072 Würzburg, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Akademie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Ludwigsburg Martin-Luther-Str. 79 71636 Ludwigsburg, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Akademie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Lautrach Schlossstraße 1 87763 Lautrach, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Akademie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Untermerzbach Schlossweg 2 96190 Untermerzbach
Gegenstand ist ein überwiegend regionaler, teilweise bundesweiter und geringfügig internationaler Versand von Tagespost, die an den Standorten Ludwigsburg, München, Würzburg, Lautrach und Untermerzbach abgeholt wird. Die Sendungen umfassen sowohl Briefe als auch Einschreiben und Zustellungsurkunden als auch inhaltsgleiche Aussendungen.
Im Los 1 kann es ab dem 01.09.2022, im Los 2 ab dem 01.10.2023 und im Los 3 ab dem 01.08.2023 zu einem Wechsel der externen Dienstleister und damit einen neuen Abholstandort geben.
Für die Lose 1 - 3 ist eine Option vorgesehen, ein eigenes Verfahren zur elektronischen Freimachung der Sendungen anzubieten.
Beabsichtigt der Bieter ein solches Verfahren zu verwenden, ist bei der Angebotsabgabe zwingend ein Konzept zur Migration seines Verfahrens zur elektronischen Freimachung einzureichen. Ist eine Übernahme des Verfahrens durch den AN erforderlich und es wird kein Konzept eingereicht, ist das Angebot auszuschließen. Einzelheiten zu den Inhalten des Konzeptes, sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Das Konzept wird benötigt, da sichergestellt werden muss, dass die Leistungserbringung wie gefordert erfolgt. Somit wird das Konzept Vertragsbestandteil, sobald die Option durch die AG beauftragt wird.
Sollte der Bieter die vorhandenen Lösungen der AG oder Ihrer Dienstleister nutzen können, so muss kein Konzept eingereicht werden. In diesem Fall ist im Preisblatt an der Optional Position die entsprechende Auswahl zu treffen.
Postalischer Versand der Tagespost West
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Bezirksverwaltung Duisburg Wintgensstraße 27 47058 Duisburg, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Bezirksverwaltung Bergisch Gladbach Kölner Straße 20 51429 Bergisch Gladbach, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Bezirksverwaltung Mainz Isaac-Fulda-Allee 3 55124 55124, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Akademie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Gevelinghausen Schlossstraße 1 59939 Olsberg, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Akademie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Mainz Isaac-Fulda-Allee 3 55124 55124
Gegenstand ist ein überwiegend regionaler, teilweise bundesweiter und geringfügig internationaler Versand von Tagespost, die an den Standorten Duisburg, Bergisch Gladbach, Mainz und Olsberg abgeholt wird. Die Sendungen umfassen sowohl Briefe als auch Einschreiben und Zu-stellungsurkunden.
Im Los 1 kann es ab dem 01.09.2022, im Los 2 ab dem 01.10.2023 und im Los 3 ab dem 01.08.2023 zu einem Wechsel der externen Dienstleister und damit einen neuen Abholstandort geben.
Für die Lose 1 - 3 ist eine Option vorgesehen, ein eigenes Verfahren zur elektronischen Freimachung der Sendungen anzubieten.
Beabsichtigt der Bieter ein solches Verfahren zu verwenden, ist bei der Angebotsabgabe zwingend ein Konzept zur Migration seines Verfahrens zur elektronischen Freimachung einzureichen. Ist eine Übernahme des Verfahrens durch den AN erforderlich und es wird kein Konzept eingereicht, ist das Angebot auszuschließen. Einzelheiten zu den Inhalten des Konzeptes, sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Das Konzept wird benötigt, da sichergestellt werden muss, dass die Leistungserbringung wie gefordert erfolgt. Somit wird das Konzept Vertragsbestandteil, sobald die Option durch die AG beauftragt wird.
Sollte der Bieter die vorhandenen Lösungen der AG oder Ihrer Dienstleister nutzen können, so muss kein Konzept eingereicht werden. In diesem Fall ist im Preisblatt an der Optional Position die entsprechende Auswahl zu treffen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Deutsche Post InHaus Services GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der AN ist berechtigt, den sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Leistungsverpflichtungen auch dadurch nachzukommen, dass er Unterauftragnehmer beauftragt, wenn der AN diese Unterauftragnehmer inkl. Art und Umfang der von ihnen auszuführenden Leistungen in der Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (Anlage C) vor Vertragsschluss angegeben hat. Der AN darf darüber hinaus nach Erteilung des Zuschlags andere Unterauftragnehmer mit der Durchführung von Leistungen nur beauftragen, sofern die AG schriftlich ihre ausdrückliche Zustimmung hierzu erteilt hat. Auch für die Änderung der Art oder des Umfangs von Einsätzen der Unterauftragnehmer ist die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der AG erforderlich. Der AN ist nicht berechtigt, einen durch die Beauftragung eines Unterauftragnehmers oder eines dritten Dienstleisters entstehenden Mehraufwand geltend zu machen. Er haftet für etwaiges Verschulden seiner Unterauftragnehmer oder Dienstleister wie für eigenes Verschulden und stellt die AG von Ansprüchen Dritter frei.
Soweit der AN Teile von Leistungen an andere Unternehmer überträgt (Unterauftrag), darf er dem jeweiligen Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise - stellen, als zwischen dem AN und der AG vereinbart. Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge hat der AN kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen.
Der AN ist verpflichtet, seinen Unterauftragnehmern, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag einsetzt, sämtliche ihm obliegenden Pflichten aus diesem Vertrag entsprechend aufzuerlegen. Unterauftragnehmer gelten als Erfüllungsgehilfen des AN. Der AN bleibt unter allen Umständen alleiniger Vertragspartner und Ansprechpartner der AG sowie alleiniger Schuldner der vertragsgegenständlichen Leistungen gegenüber der AG. Der Einsatz von Unterauftragnehmern hat somit keinen Einfluss auf das zwischen der AG und dem AN bestehende Vertragsverhältnis und die Verantwortung des AN für die von ihm übernommenen vertraglichen Verpflichtungen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Deutsche Post InHaus Services GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der AN ist berechtigt, den sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Leistungsverpflichtungen auch dadurch nachzukommen, dass er Unterauftragnehmer beauftragt, wenn der AN diese Unterauftragnehmer inkl. Art und Umfang der von ihnen auszuführenden Leistungen in der Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (Anlage C) vor Vertragsschluss angegeben hat. Der AN darf darüber hinaus nach Erteilung des Zuschlags andere Unterauftragnehmer mit der Durchführung von Leistungen nur beauftragen, sofern die AG schriftlich ihre ausdrückliche Zustimmung hierzu erteilt hat. Auch für die Änderung der Art oder des Umfangs von Einsätzen der Unterauftragnehmer ist die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der AG erforderlich. Der AN ist nicht berechtigt, einen durch die Beauftragung eines Unterauftragnehmers oder eines dritten Dienstleisters entstehenden Mehraufwand geltend zu machen. Er haftet für etwaiges Verschulden seiner Unterauftragnehmer oder Dienstleister wie für eigenes Verschulden und stellt die AG von Ansprüchen Dritter frei.
Soweit der AN Teile von Leistungen an andere Unternehmer überträgt (Unterauftrag), darf er dem jeweiligen Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise - stellen, als zwischen dem AN und der AG vereinbart. Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge hat der AN kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen.
Der AN ist verpflichtet, seinen Unterauftragnehmern, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag einsetzt, sämtliche ihm obliegenden Pflichten aus diesem Vertrag entsprechend aufzuerlegen. Unterauftragnehmer gelten als Erfüllungsgehilfen des AN. Der AN bleibt unter allen Umständen alleiniger Vertragspartner und Ansprechpartner der AG sowie alleiniger Schuldner der vertragsgegenständlichen Leistungen gegenüber der AG. Der Einsatz von Unterauftragnehmern hat somit keinen Einfluss auf das zwischen der AG und dem AN bestehende Vertragsverhältnis und die Verantwortung des AN für die von ihm übernommenen vertraglichen Verpflichtungen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Postcon National GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40878
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der AN ist berechtigt, den sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Leistungsverpflichtungen auch dadurch nachzukommen, dass er Unterauftragnehmer beauftragt, wenn der AN diese Unterauftragnehmer inkl. Art und Umfang der von ihnen auszuführenden Leistungen in der Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (Anlage C) vor Vertragsschluss angegeben hat. Der AN darf darüber hinaus nach Erteilung des Zuschlags andere Unterauftragnehmer mit der Durchführung von Leistungen nur beauftragen, sofern die AG schriftlich ihre ausdrückliche Zustimmung hierzu erteilt hat. Auch für die Änderung der Art oder des Umfangs von Einsätzen der Unterauftragnehmer ist die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der AG erforderlich. Der AN ist nicht berechtigt, einen durch die Beauftragung eines Unterauftragnehmers oder eines dritten Dienstleisters entstehenden Mehraufwand geltend zu machen. Er haftet für etwaiges Verschulden seiner Unterauftragnehmer oder Dienstleister wie für eigenes Verschulden und stellt die AG von Ansprüchen Dritter frei.
Soweit der AN Teile von Leistungen an andere Unternehmer überträgt (Unterauftrag), darf er dem jeweiligen Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise - stellen, als zwischen dem AN und der AG vereinbart. Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge hat der AN kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen.
Der AN ist verpflichtet, seinen Unterauftragnehmern, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag einsetzt, sämtliche ihm obliegenden Pflichten aus diesem Vertrag entsprechend aufzuerlegen. Unterauftragnehmer gelten als Erfüllungsgehilfen des AN. Der AN bleibt unter allen Umständen alleiniger Vertragspartner und Ansprechpartner der AG sowie alleiniger Schuldner der vertragsgegenständlichen Leistungen gegenüber der AG. Der Einsatz von Unterauftragnehmern hat somit keinen Einfluss auf das zwischen der AG und dem AN bestehende Vertragsverhältnis und die Verantwortung des AN für die von ihm übernommenen vertraglichen Verpflichtungen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Deutsche Post InHaus Services GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der AN ist berechtigt, den sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Leistungsverpflichtungen auch dadurch nachzukommen, dass er Unterauftragnehmer beauftragt, wenn der AN diese Unterauftragnehmer inkl. Art und Umfang der von ihnen auszuführenden Leistungen in der Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (Anlage C) vor Vertragsschluss angegeben hat. Der AN darf darüber hinaus nach Erteilung des Zuschlags andere Unterauftragnehmer mit der Durchführung von Leistungen nur beauftragen, sofern die AG schriftlich ihre ausdrückliche Zustimmung hierzu erteilt hat. Auch für die Änderung der Art oder des Umfangs von Einsätzen der Unterauftragnehmer ist die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der AG erforderlich. Der AN ist nicht berechtigt, einen durch die Beauftragung eines Unterauftragnehmers oder eines dritten Dienstleisters entstehenden Mehraufwand geltend zu machen. Er haftet für etwaiges Verschulden seiner Unterauftragnehmer oder Dienstleister wie für eigenes Verschulden und stellt die AG von Ansprüchen Dritter frei.
Soweit der AN Teile von Leistungen an andere Unternehmer überträgt (Unterauftrag), darf er dem jeweiligen Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise - stellen, als zwischen dem AN und der AG vereinbart. Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge hat der AN kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen.
Der AN ist verpflichtet, seinen Unterauftragnehmern, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag einsetzt, sämtliche ihm obliegenden Pflichten aus diesem Vertrag entsprechend aufzuerlegen. Unterauftragnehmer gelten als Erfüllungsgehilfen des AN. Der AN bleibt unter allen Umständen alleiniger Vertragspartner und Ansprechpartner der AG sowie alleiniger Schuldner der vertragsgegenständlichen Leistungen gegenüber der AG. Der Einsatz von Unterauftragnehmern hat somit keinen Einfluss auf das zwischen der AG und dem AN bestehende Vertragsverhältnis und die Verantwortung des AN für die von ihm übernommenen vertraglichen Verpflichtungen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Deutsche Post InHaus Services GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der AN ist berechtigt, den sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Leistungsverpflichtungen auch dadurch nachzukommen, dass er Unterauftragnehmer beauftragt, wenn der AN diese Unterauftragnehmer inkl. Art und Umfang der von ihnen auszuführenden Leistungen in der Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (Anlage C) vor Vertragsschluss angegeben hat. Der AN darf darüber hinaus nach Erteilung des Zuschlags andere Unterauftragnehmer mit der Durchführung von Leistungen nur beauftragen, sofern die AG schriftlich ihre ausdrückliche Zustimmung hierzu erteilt hat. Auch für die Änderung der Art oder des Umfangs von Einsätzen der Unterauftragnehmer ist die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der AG erforderlich. Der AN ist nicht berechtigt, einen durch die Beauftragung eines Unterauftragnehmers oder eines dritten Dienstleisters entstehenden Mehraufwand geltend zu machen. Er haftet für etwaiges Verschulden seiner Unterauftragnehmer oder Dienstleister wie für eigenes Verschulden und stellt die AG von Ansprüchen Dritter frei.
Soweit der AN Teile von Leistungen an andere Unternehmer überträgt (Unterauftrag), darf er dem jeweiligen Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise - stellen, als zwischen dem AN und der AG vereinbart. Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge hat der AN kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen.
Der AN ist verpflichtet, seinen Unterauftragnehmern, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag einsetzt, sämtliche ihm obliegenden Pflichten aus diesem Vertrag entsprechend aufzuerlegen. Unterauftragnehmer gelten als Erfüllungsgehilfen des AN. Der AN bleibt unter allen Umständen alleiniger Vertragspartner und Ansprechpartner der AG sowie alleiniger Schuldner der vertragsgegenständlichen Leistungen gegenüber der AG. Der Einsatz von Unterauftragnehmern hat somit keinen Einfluss auf das zwischen der AG und dem AN bestehende Vertragsverhältnis und die Verantwortung des AN für die von ihm übernommenen vertraglichen Verpflichtungen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Deutsche Post InHaus Services GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der AN ist berechtigt, den sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Leistungsverpflichtungen auch dadurch nachzukommen, dass er Unterauftragnehmer beauftragt, wenn der AN diese Unterauftragnehmer inkl. Art und Umfang der von ihnen auszuführenden Leistungen in der Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (Anlage C) vor Vertragsschluss angegeben hat. Der AN darf darüber hinaus nach Erteilung des Zuschlags andere Unterauftragnehmer mit der Durchführung von Leistungen nur beauftragen, sofern die AG schriftlich ihre ausdrückliche Zustimmung hierzu erteilt hat. Auch für die Änderung der Art oder des Umfangs von Einsätzen der Unterauftragnehmer ist die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der AG erforderlich. Der AN ist nicht berechtigt, einen durch die Beauftragung eines Unterauftragnehmers oder eines dritten Dienstleisters entstehenden Mehraufwand geltend zu machen. Er haftet für etwaiges Verschulden seiner Unterauftragnehmer oder Dienstleister wie für eigenes Verschulden und stellt die AG von Ansprüchen Dritter frei.
Soweit der AN Teile von Leistungen an andere Unternehmer überträgt (Unterauftrag), darf er dem jeweiligen Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise - stellen, als zwischen dem AN und der AG vereinbart. Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge hat der AN kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen.
Der AN ist verpflichtet, seinen Unterauftragnehmern, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag einsetzt, sämtliche ihm obliegenden Pflichten aus diesem Vertrag entsprechend aufzuerlegen. Unterauftragnehmer gelten als Erfüllungsgehilfen des AN. Der AN bleibt unter allen Umständen alleiniger Vertragspartner und Ansprechpartner der AG sowie alleiniger Schuldner der vertragsgegenständlichen Leistungen gegenüber der AG. Der Einsatz von Unterauftragnehmern hat somit keinen Einfluss auf das zwischen der AG und dem AN bestehende Vertragsverhältnis und die Verantwortung des AN für die von ihm übernommenen vertraglichen Verpflichtungen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Deutsche Post InHaus Services GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der AN ist berechtigt, den sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Leistungsverpflichtungen auch dadurch nachzukommen, dass er Unterauftragnehmer beauftragt, wenn der AN diese Unterauftragnehmer inkl. Art und Umfang der von ihnen auszuführenden Leistungen in der Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (Anlage C) vor Vertragsschluss angegeben hat. Der AN darf darüber hinaus nach Erteilung des Zuschlags andere Unterauftragnehmer mit der Durchführung von Leistungen nur beauftragen, sofern die AG schriftlich ihre ausdrückliche Zustimmung hierzu erteilt hat. Auch für die Änderung der Art oder des Umfangs von Einsätzen der Unterauftragnehmer ist die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der AG erforderlich. Der AN ist nicht berechtigt, einen durch die Beauftragung eines Unterauftragnehmers oder eines dritten Dienstleisters entstehenden Mehraufwand geltend zu machen. Er haftet für etwaiges Verschulden seiner Unterauftragnehmer oder Dienstleister wie für eigenes Verschulden und stellt die AG von Ansprüchen Dritter frei.
Soweit der AN Teile von Leistungen an andere Unternehmer überträgt (Unterauftrag), darf er dem jeweiligen Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise - stellen, als zwischen dem AN und der AG vereinbart. Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge hat der AN kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen.
Der AN ist verpflichtet, seinen Unterauftragnehmern, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag einsetzt, sämtliche ihm obliegenden Pflichten aus diesem Vertrag entsprechend aufzuerlegen. Unterauftragnehmer gelten als Erfüllungsgehilfen des AN. Der AN bleibt unter allen Umständen alleiniger Vertragspartner und Ansprechpartner der AG sowie alleiniger Schuldner der vertragsgegenständlichen Leistungen gegenüber der AG. Der Einsatz von Unterauftragnehmern hat somit keinen Einfluss auf das zwischen der AG und dem AN bestehende Vertragsverhältnis und die Verantwortung des AN für die von ihm übernommenen vertraglichen Verpflichtungen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Deutsche Post InHaus Services GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der AN ist berechtigt, den sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Leistungsverpflichtungen auch dadurch nachzukommen, dass er Unterauftragnehmer beauftragt, wenn der AN diese Unterauftragnehmer inkl. Art und Umfang der von ihnen auszuführenden Leistungen in der Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (Anlage C) vor Vertragsschluss angegeben hat. Der AN darf darüber hinaus nach Erteilung des Zuschlags andere Unterauftragnehmer mit der Durchführung von Leistungen nur beauftragen, sofern die AG schriftlich ihre ausdrückliche Zustimmung hierzu erteilt hat. Auch für die Änderung der Art oder des Umfangs von Einsätzen der Unterauftragnehmer ist die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der AG erforderlich. Der AN ist nicht berechtigt, einen durch die Beauftragung eines Unterauftragnehmers oder eines dritten Dienstleisters entstehenden Mehraufwand geltend zu machen. Er haftet für etwaiges Verschulden seiner Unterauftragnehmer oder Dienstleister wie für eigenes Verschulden und stellt die AG von Ansprüchen Dritter frei.
Soweit der AN Teile von Leistungen an andere Unternehmer überträgt (Unterauftrag), darf er dem jeweiligen Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise - stellen, als zwischen dem AN und der AG vereinbart. Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge hat der AN kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen.
Der AN ist verpflichtet, seinen Unterauftragnehmern, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag einsetzt, sämtliche ihm obliegenden Pflichten aus diesem Vertrag entsprechend aufzuerlegen. Unterauftragnehmer gelten als Erfüllungsgehilfen des AN. Der AN bleibt unter allen Umständen alleiniger Vertragspartner und Ansprechpartner der AG sowie alleiniger Schuldner der vertragsgegenständlichen Leistungen gegenüber der AG. Der Einsatz von Unterauftragnehmern hat somit keinen Einfluss auf das zwischen der AG und dem AN bestehende Vertragsverhältnis und die Verantwortung des AN für die von ihm übernommenen vertraglichen Verpflichtungen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSUYYDYHAQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
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Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134, Informations- und Wartepflicht,
§ 135, Unwirksamkeit,
§ 160, Einleitung, Antrag.
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