20201123_3701__Ho_Generalplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-SE FM-VgV-098
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
20201123_3701__Ho_Generalplanung
Erweiterungsbau Ringelnatz-Grundschule (BSO)
Wilhelm-Gericke-Straße 7-13
13437 Berlin
Wilhelm-Gericke-Straße 7-13, 13437 Berlin-Reinickendorf
Die bestehende Grundschule befindet sich in Wilhelm-Gericke-Straße 7-13 im Ortsteil Berlin-Reinickendorf. Die vorhandene Bebauung besteht aus dem 4 geschossigen Schulgebäude (Bauzeit 1971) sowie einer Sporthalle.
Diese wurden in den Jahren 2016-2020 energetisch saniert. Die Flächen im Bestandsgebäude mit Sporthalle betragen: BGF ca. 5.600 m2 und NF (inkl. Sport und Hort) ca. 5.000 m2.Aufgrund steigender Schülerzahlen ist es erforderlich, die Kapazitäten der Ringelnatz Grundschule von 2,2 auf 3 Züge zu erhöhen.Für die Erweiterung ist ein Neubau sowie der Einbau einer Mensa mit Ausgabeküche im Erdgeschoss geplant. Die BGF ist mit ca. 1.899 m2 geplant.Für den Neubau sind auf dem Grundstück diverse Änderungen an den vorhandenen Außenanlagen erforderlich. So müssen u.a. das Sportfeld umverlegt und der Schulhof wiederhergestellt werden.Maßnahmen Neubau- Barrierefreiheit- Konventionelle Bauweise in Anlehnung an das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB Silber); Anforderungen KfW-Effizienzhaus 55- Fassadenbegrünung gem. Berliner Schulbauoffensive- Compartments auf zwei Geschossebenen; Mensa mit Küche im EG- Ausgabeküche für Caterer- Anschluss an die bestehende Heizungsanlage (durch die energetische Sanierung der Bestandsschule ist die Versorgung für den Erweiterungsbau möglich)- Neuanschluss / Erstellung der technischen Anlagen der KG 410/430/440/450/460/470Maßnahmen Freianlagen- Wiederherstellung Schulhof- Umverlegung des Sportfeldes- Zufahrt Caterer / neue GehwegüberfahrtMaßnahmen Bestandsgebäude- Sanierung der ehem. Flächen der Mensa
Beauftragt wird mit Vertragsschluss die Stufe 1,2 und anteilig 3 (HOAI-Leistungsphasen 2-5 und anteilig 6) mit folgenden Optionen:
-Stufe 3 (Leistungsphasen 7)
-Stufe 4 (Leistungsphase 8)
-Stufe 5 (Leistungsphase 9)
Sollten sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, müssen die Leistungsbilder dementsprechend angepasst werden.
Die „Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau)“ ist in der Projektarbeit durchgängig zu berücksichtigen. Kenntnisse werden vorausgesetzt. Die ABau kann eingesehen werden unter:http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen;
2. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber oder den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. D. h., dass im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied zwingend ein Bewerberfragebogen auszufüllen ist sowie alle geforderten Nachweise eingereicht werden müssen;
3. Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bewerberfragebogen vollständig ausgefüllt eingereicht wird;
4. Beabsichtigt der Bewerber, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, sind Art und Umfang der Leistungen über das entsprechende Formular im Rahmen des Angebotes anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vor Zuschlagserteilung vorzulegen, in der sich die benannten Unterauftragnehmer verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Eignungsnachweise auch für Nachunternehmen abzufordern;
5. Erfüllt der Bieter selbst nicht alle Eignungsvoraussetzungen und bedient sich deswegen der Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“), so muss er dessen Eignung mit Angebotsabgabe nachweisen, die geforderten Eignungsnachweise – soweit er sich auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft –und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen;
6. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben des Bewerbers/Bieters nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Bewerbungen/Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen;
7. Der Auftraggeber sowie der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft ggf. inkl. Nachunternehmer bestätigen wechselseitig, dass die aus dem Vergabeverfahren resultierenden personenbezogenen Daten gespeichert, verarbeitet und weitergeleitet werden dürfen, soweit dies zur Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich damit verbundener Dokumentationspflichten ggf. von seiten Dritter erforderlich ist.
8. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
9. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/notwendig, wenn das Unternehmen nicht bereits registriert ist. Zu beachten ist, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Fragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/