Qualifizierung des Grünzugs Altglienicke im Kosmosviertel; Vergabe von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, hier: Brunnentechnik Referenznummer der Bekanntmachung: TK 02092021-0900

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/service-und-organisationseinheiten/facility-management/zentraler-einkauf/artikel.1204
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Qualifizierung des Grünzugs Altglienicke im Kosmosviertel; Vergabe von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, hier: Brunnentechnik

Referenznummer der Bekanntmachung: TK 02092021-0900
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der zentrale Grünzug im Kosmosviertel - Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin - wird mit Mitteln des Städtebauförderprogramms „Zukunft Stadtgrün“ nachhaltig umgestaltet. Die öffentlichen Grünflächen in dem QM-Gebiet sind in großen Teilen über- bzw. abgenutzt und Ursache vieler Beschwerden von Anwohnenden. Im Hinblick auf die Qualifizierung des öffentlichen Raums stellt die Umgestaltung der stadtbildprägenden und identitätsstiftenden zentralen Grünfläche ein Schlüsselprojekt dar.

Im Ergebnis eines Beteiligungsverfahrens ist in der zentralen Ladenpassage u.a. die (Wieder-) Errichtung eines Brunnens vorgesehen; ein in den 1990er Jahren errichteter Brunnen musste im Zuge anderer Maßnahmen rückgebaut werden.

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Fachplanung der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55 für den Teilbereich Brunnentechnik, Leistungsphasen 1-9.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

12524 Berlin Treptow-Köpenick (QM-Gebiet Kosmosviertel)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Nahversorgungszentrum zwischen EDEKA und Sparkasse wurde in den 1990er Jahre eine Brunnenanlage mit vertieftem Wasserbecken mit "Wasservorhängen" installiert, umgeben von Mauerelementen, wovon heute noch Reststücke vorzufinden sind. Auf Grund Vandalismus, Veralgung und Müllaufkommen wurde die Anlage abgebrochen, in Teilen rückgebaut. Zudem wurde der Supermarkt abgerissen und ein neuer Einkaufsmarkt (EDEKA) 2018 fertiggestellt. Die Ladenpassage wurde nur provisorisch wiederhergestellt.

Die Überprüfung des Bestandes hat erbracht, dass der noch vorhandene Technikschacht für das neue Fontänenfeld nicht verwendet werden kann. Die Leitungsführung ist wegen unzureichender Bestandsunterlagen nurmehr schwer nachvollziehbar. Daher wurden weitere Schachtdeckel untersucht, um festzustellen, welche Funktionen diese heute (noch) aufweisen. Deshalb wird es im Bereich des Fontänenfeldes zu Leitungsumverlegungen kommen (z.B. Trink- und Regenwasserleitung). Zudem werden Leitungsanpassungen im Bereich Ladenpassage erforderlich.

Die Planung sieht anstelle des ehemaligen Wasserbeckens ein Fontänenfeld vor mit neuem Technikschacht und Wasserreservoir. Das Feld soll mit 9 Sprudlerdüsen ausgestattet werden, eine mittlere Düse soll eine max. 2m hohe Fontäne erzeugen, die restlichen Düsen von ca. 1,0 bis 1,50 m variieren, sodass in zeitlichen Abfolgen ein Wechselspiel der Fontänen erzeugt werden kann. Die Düsen sollen in eine gebundene Klinkeroberfläche eingebunden werden (Kernbohrungen für die Düsentöpfe) umgeben von einer gebundenen Klinkerpflasterrinne, welche Regenwasser sammelt und über vier Punktabläufe in unterirdische Rigole leitet. Über einen zentralen Ablaufpunkt soll das von den Düsen versprühte Wasser in das neue Trinkwasserreservoir im 2-Kammer Technikschacht mittels Rohrleitung zurückgeführt werden.

Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind neben weiteren erforderlichen Anlagenteilen (Filter-, Desinfektions- und Dosieranlage, Pumpen, Wassernachfülleinrichtung, Schalt- und Steuerungsanlage) auch der Rückbau bzw. Teilrückbau der Bestandstechnik u.ä.. Die Kosten für die Brunnentechnik (KGr 542 nach DIN 276) wurden auf rund 155.000 € netto eingeschätzt.

Es liegt eine Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 vor. Die BPU der Objektplaner wurde bereits durch SenUVK geprüft und bestätigt.

Die Planung für die Brunnentechnik muss in enger Zusammenarbeit mit den beauftragten Fachplanungsbüros - Objektplanung Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung, Teilbereich Beleuchtung - sowie den betroffenen städtischen Dienststellen erfolgen. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen.

Die beabsichtigte Beauftragung umfasst die Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55, Teilbereich Brunnentechnik (Anlagengruppe 542): Grundleistungen LPh 1-9 sowie ausgewählte Besondere Leistungen. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s.a. II.2.11). Optionale Leistungen: s. Ziffer II.2.11.

Gesucht wird ein Ingenieurbüro mit Erfahrung im Bereich Brunnentechnik und Gestaltung von Wasserspielen/Brunnenanlagen o. vgl.. Für Planung/Umsetzung sind fundierte Kenntnisse bezüglich Nutzungs- und Unterhaltungsanforderungen, gute Material- und Gestaltungsdetailkenntnisse sowie kosten- und umweltbewusstes Handeln erforderlich.

Folgende Unterlagen liegen vor und sind im Internet abrufbar (s. Ziff. I.3): Bestands-/Planungsinformationen (Datei "KOS-210622-GL_Brunnen.pdf"). Eine Kenntnis ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich. Das Vertragsmuster (ABau Formblatt IV 411.H F) sowie ergänzende Unterlagen sind im Internet bei der SenSW einsehbar.

Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 12/2021; 2. Planung/Vergabe: LPh 1-4 bis 03/2022/ LPh 5-7 bis 06/2022; 3. Realisierung: bis 06/2023; 4. Projektabschluss: im Nachgang (Hinweis zu Ziffer II.2.7: Angaben ohne LPh 9 / Gewährleistungszeit, Verwendungsnachweis).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatzkonzept / Gewichtung: 27,1
Qualitätskriterium - Name: Strukturelle Herangehensweise / Gewichtung: 22,9
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an komplexe fachtechnische Aufgabenstellungen / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 25
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrages sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gem. HOAI §55 (Leistungsstufe 1) beauftragt werden, soweit nach Ziff. II.2.4 Bestandteil der beabsichtigten Beauftragung.

Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind insb. die Einhaltung der Kosten und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen.

(2) Vergabe Besonderer Leistungen, sofern und soweit diese erforderlich werden.

(3) In der 2. Stufe des Verfahrens werden den zur Teilnahme an der Stufe 2 des Verfahrens ausgewählten Unternehmen weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt, insb.: Vertragsentwurf nebst Anlagen, Formblatt für Honorarangebote, Planungsunterlagen aus den 1990er Jahren (soweit vorhanden, nicht vollständig!).

(4) Im Falle der Angebotsaufforderung/ Einladung zur Verhandlung sind neben einem Honorarangebot und einem Konzept zu den nichtpreislichen Zuschlagskriterien weitere Unterlagen/Erklärungen vorzulegen: Erklärungen gemäß BerlAVG; ggf. (soweit nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag erklärt) Erklärungen für Unterauftragnehmer.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Grundlage der Beauftragung /Auftragsbearbeitung ist die ABau (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml). Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen AVB.

Der Bauherr schreibt die Leistung europaweit aus, um ggf. Fördermittelvorgaben zu entsprechen; der EU-Schwellenwert wird mit der Einzelleistung nicht erreicht.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 151-401170
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die nachfolgenden Hinweise auf den Rechtsweg vor den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen erfolgt vorsorglich. Der Bauherr schreibt die Leistungen europaweit aus, um ggf. Vorgaben der Fördermittelgeber des Bauprojektes zu entsprechen. Unabhängig von diesen fördermittelrechtlichen Vorgaben erreicht der Auftragswert nicht den Schwellenwert für EU-Vergaben. Insoweit ist der Rechtsweg zu den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen – konkret der Vergabekammer Land Berlin – ggf. nicht eröffnet; Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte unterliegen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit den Zivilgerichten.

1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/09/2021