GeoNetBake Fachverfahren
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://lsbg.hamburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
GeoNetBake Fachverfahren
Erstellung einer Individualsoftware (GeoNetBake Fachverfahren) zur Bereitstellung einer Schnittstelle sowie zum Management, zur Verarbeitung und Qualitätssicherung von sensorgestützen Echtzeit-Baustellendaten im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg auf Basis bestehender Softwarekomponenten des Auftragnehmers.
Weiterhin umfasst die Vergabe den Betrieb (Softwarepflege), das Hosting und die inkrementelle Weiterentwicklung des Systems für einen Zeitraum von drei Jahren nach Projektende.
Hamburg
Mit der zu erstellenden Individualsoftware „GeoNetBake Fachverfahren“ sollen zukünftig in Hamburg Baustellenflächen mittels in Baustellenleuchte integrierter Sensorik aus dem Vorgängerprojekt GeoNetBake in Echtzeit erfasst werden. Die Anforderung, Baustellen als Fläche abzubilden, ist erforderlich, um den Ansprüchen unterschiedlicher Nutzergruppen gerecht zu werden. Grund hierfür sind z.B. Anforderungen aus dem autonomen und vernetzten Fahren oder z.B. dem Routing von Einsatzfahrzeugen der Polizei und Feuerwehr. Weicht das aufgestellte Polygon erheblich von der tatsächlichen Position ab (in das Baufeld oder in den Verkehr) werden die Baustellenflächen falsch dargestellt und die Fahrzeuge fehlgeleitet.
Das System muss in der Lage sein, Sensordaten von mehreren Herstellern anzunehmen, diese zu speichern, ein Qualitätsmanagement durchzuführen und an standardisierte Schnittstellen zur Veröffentlichung auszugeben. Dabei liegt der Fokus auf der Kombination der unterschiedlichen, einzigartigen Herausforderungen. Die Software verbindet Elemente der Datenfusionierung, unterschiedlichste Schnittstellen und Korrekturalgorithmen. Eine entsprechende Anwendung steht am Markt nicht als Standardlösung zur Verfügung und wird nach Kenntnis des Auftraggebers (AG) weltweit erstmalig realisiert. Sie umfasst die folgenden Leistungen:
Annahme, Verarbeitung und Bereitstellung von großen Mengen Echtzeit-Daten:
• Entwicklung einer standardisierten Schnittstelle zur Annahme von Sensordaten; Management unterschiedlicher Schnittstellen zu Baustellenclouds von ausgewählten Sensorherstellern; zur Qualifikation der Hersteller für die Übermittlung von Daten an das Fachverfahren
• Annahme und Verarbeitung von großen Datenmengen (alle Hamburger Baustellen werden zukünftig mit GNSS Sensorik zur Erfassung der Fläche in Echtzeit ausgestattet (bis zu 30.000 Baustellen mit jeweils einer Vielzahl von Sensoren in Hamburg).
• Verarbeitung der parallel laufenden Prozesse ohne signifikante Latenz im Fachverfahren und Bereitstellung der Daten an Datendrehscheiben und Marktplätze, wie die Urban Data Plattform (UDP) oder den Mobilitätsdatenmarktplatz (MDM)
Datenfusionierungssystem zur Erfüllung der Anforderungen an die Baustellenabbildung:
• System für die Fachliche Leitstelle GeoNetBake zur Qualifikation, Management und Qualitätssicherung während der Baudurchführung
• Intelligentes System zur Datenfusionierung, Auswertung und Verbesserung
Intelligente, kontinuierliche, Echtzeit-Baustellenflächenplausibilisierung und -korrektur:
Erkennung und automatische Korrektur von Straßensperrungen/befahrbaren Straßen, die mit dem gelieferten Baustellenpolygon nicht angezeigt/abgebildet werden; Änderungserkennung der Baufelder z.B. durch Unfälle und Verschieben der Baken; Fahrspursperrungen, die mit dem gelieferten Baustellenpolygon nicht angezeigt/abgebildet werden
Erkennung von Umleitungen des Verkehrs um die Baumaßnahme
• Erkennung und automatische Korrektur von Fahrspuränderungen und Fahrtrichtung
(als Beispiele: 1. Fahrspur wird durch Verschwenkung umgeleitet, 2. Fahrtrichtung wird gesperrt, Verkehr wird mit der Hälfte der Spuren in den Gegenverkehr umgeleitet oder 3. Änderung der Fahrtrichtung z. B. Einbahnstraße)
• Plan-/Ist-Verifikation der Echtzeit zur Prüfung von Aufbau-, Abbau und Batterieladestand: System zur Prüfung der korrekten Auf- und Abbauzeiten von Baustellen durch Datenfusionierung und Plan-/Ist-Abgleich
Weiterhin ist der Auftragnehmer (AN) beauftragt nach Projektende für drei Jahre das Hosting der Baustellencloud weiterzuführen, den technischen Betrieb der Software aufrechtzuerhalten und das System inkrementell weiterzuentwickeln. Die inkrementelle Weiterentwicklung bezieht sich lediglich auf geringfügige Anpassungen zur Verbesserung der Software.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Bei der vom Auftraggeber benötigten Anwendung handelt es sich um eine besonders innovative Lösung, bei deren Erstellung vom Auftragnehmer zahlreiche Anforderungen zu erfüllen sind, die sich durch eine extreme Komplexität auszeichnen. Die Komplexität der Anwendung liegt in der engen Interaktion der einzelnen Komponenten miteinander. Außerdem bedürfen einzelne Komponenten spezifischer Expertise.
Die größte Komplexität stellt die Erfassung, Verifikation und automatisierte Anpassung der Baustellenflächen ohne manuelle Nachbearbeitung der Baustellenflächen dar. Die Herausforderung liegt darin, dass keine Plandaten der Baustellenflächen zentral vorliegen um die Flächen zu verifizieren. Insbesondere die Echtzeitprüfung (Datenübermittlung in 1 Min. und weitgehend latenzfreie Verarbeitung) der Baustellenflächen kann nur der Auftragnehmer durchführen. Eine Prüfung über mehrere Tage ist nicht zulässig, da die Flächen für die angestrebten Anwendungsfälle qualitätsgesichert und in naher Echtzeit der Öffentlichkeit und für weitere, öffentliche, verwaltungsspezifische Anwendungsfälle zur Verfügung stehen müssen.
Der Auftraggeber verfügt über sehr weitreichende und eingehende Marktkenntnisse und Erfahrungen über innovative IT-Lösungen im Bereich Straßenbau, Verkehr und Mobilität. Daher ist er sicher, dass kein weiteres Unternehmen die Anforderung „Echtzeitkorrektur von Baustellenflächen ohne Plandaten“ erbringen kann.
Weiterhin ist der Auftragnehmer in der Lage in Echtzeit durch eigene Algorithmen zu erkennen, wie und ob der Verkehr um die Baumaßnahme in die Gegenrichtung umgeleitet wurde. Die Kombination dieser Kompetenzen ist derzeit einmalig, da keine vergleichbaren Anwendungsfälle auf dem Markt vorlagen.
Der Auftragnehmer ist Anbieter von location-based solutions und verfügt über 30 Jahre Erfahrung im Bereich Mapping, Routing und Genehmigungsprozesse im Verkehrsbereich. Er hat bereits Softwarekomponenten in LTC Plattform, Routing-API, Isolinien Routing und Live Traffic Information entwickelt. Aufgrund einer komponentenbasierten Softwareentwicklung können einzelne Bestandteile anderer Produkte des Auftragnehmers im Fachverfahren GeoNetBake eingesetzt werden.
Zu den Kernaktivitäten des Auftragnehmers gehört u.a. die Verarbeitung von großen Datenströmen. Andes Software wird zur Verarbeitung von Echtzeit- und statischen Daten eingesetzt. Die eigenentwickelten Komponenten und Algorithmen dienen als Basis zur Weiterentwicklung für das Fachverfahren.
Ferner verfügt das Unternehmen über umfangreiche Lösungen und weitreichende Erfahrungen und Eigenentwicklungen in den Bereichen Map Rendering (Kartenherstellung, Datenvorbereitung und Einfügen in existierende Kartensysteme) sowie Routenplanung (derzeit für multimodale Routenplanung / Emergencies / Distanz Kalkulation und Straßensegmente eingesetzt), deren Einsatz im Fachverfahren für Polygonberechnung und Verkehrsreferenz vorgesehen sind. Außerdem werden eigens entwickelte Geocoding Komponenten zur Übersetzung von Adressinformationen in Koordinaten (z.B. zur Identifikation von befahrbaren Spuren) sowie weitere funktionale Komponenten verwendet.
Insbesondere weil die Individuallösung auf Grundlage der vom Auftragnehmer entwickelten Software ähnlicher Art beruht und deren Rechte ausschließlich beim Auftragnehmer liegen, ist es anderen Unternehmen nicht möglich eine vergleichbare Lösung in angemessener Zeit realisieren zu können. Nur das Unternehmen kann durch Einsatz vorhandener Komponenten und Expertisen in unterschiedlichen Kompetenzbereichen eine Lösung entwickeln, die Baustellenflächen durch die Fusionierung unterschiedlicher, spezifischer Drittdaten und der Entwicklung von Maschine Learning Algorithmen verifiziert und automatisch korrigiert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen per E-Mail an die in I.1.1) genannte Kontaktstelle zu senden.