Software Update Bestandserfassung
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.degewo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software Update Bestandserfassung
Updates einer Software zur Datenerfassung zum technischen Zustand der Bestände von degewo für zukünftige Investitionsentscheidungen
Berlin
Mit rund 75.000 Wohnungen im Bestand gehört degewo zu den größten und leistungsfähigsten Unternehmen der Branche in Deutschland. Die Bestände erstrecken sich über das gesamte Stadtgebiet und wir erweitern unseren Wohnungsbestand bis 2021 jährlich um 1.500 Wohnungen durch Neubau und Zukauf. In der Vergangenheit wurde für die Erfassung über Zustands- und Baualtersinformationen als Planungsgrundlage für Bestandspflege und damit für weitreichende Investitionsentscheidungen, die Software epiqr von Calcon verwendet. Die Datenpflege erfolgte durch Vorortaufnahme und konnte nicht laufend fortgeschrieben werden. Es besteht keine Schnittstelle zum ERP-System von degewo. Die nunmehr veralteten Daten sind als Grundlage für eine Investitionsplanung nicht mehr geeignet.
Ziel des jetzt geplanten Updates auf die neue Version AiBATROS mit der Datenerfassung ist die Schaffung einer aussagekräftigen Datenbasis zum technischen Zustand der Bestände von degewo für zukünftige Investitionsentscheidungen. Die Daten werden dann im ERP-System degewo geführt und bilden über Zustands- und Baualtersinformationen die Planungsgrundlage für Bestandspflege und damit für weitreichende Investitionsentscheidungen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Ziel des geplanten Updates von epiqr auf die neuste Fassung AiBATROS, ist die Schaffung einer aussagekräftigen Datenbasis zum technischen Zustand der degewo Bestände für zukünftige Investitionsentscheidungen.
Die Daten werden werden im ERP-System von degewo geführt. Die bereits vorhandenen Daten aus epiqr können in AiBATROS migriert werden.
Das Unternehmen CalCon Deutschland GmbH ist ein Tochterunternehmen der Aareon-Gruppe, die das ERP-System bei degewo betreibt. Damit kommt es zu folgenden wirtschaftlichen und zeitlichen Vorteilen:
1. Geringerer Aufwand bei der Umsetzung und Migration des Systems
2. Geringere Implementierungskosten
3. Weniger Schulungsaufwand für die Mitarbeiter
4. Vermeidung von Mehrfachsystemen im Unternehmen
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante Transparenz-bekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland