NQT, 2. BA, Baugrube Referenznummer der Bekanntmachung: T10-2021-0005
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.50hertz.com
Abschnitt II: Gegenstand
NQT, 2. BA, Baugrube
Herstellung einer Trogbaugrube für den Erweiterungsbau der Hauptverwaltung der 50Hertz Transmission GmbH in Berlin (50Hertz Netzquartier, 2. BA)
- Durchführung Beweissicherung
- Kampfmittelerkundung
- Spundwandarbeiten
- Düsenstrahlkörper herstellen (horizontal: 850 m² / vertikal: 350 m³)
- Herstellung temporärer Verpressanker
- Erdarbeiten: 4.790 m³ Böden lösen, laden, entsorgen
- Sauberkeitsschicht herstellen
- Wasserhaltung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachfolgend aufgeführte Angaben, Erklärungen und Nachweise sind, soweit sie als "Ausschlusskriterium" gekennzeichnet sind, zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrages vorzulegen und führen bei Nichtvorlage zu einem Ausschluss des Bewerbers. Sonstige fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise führen bei Nichtvorlage zu einer Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung. Für die Angaben des Bewerbers ist die Anlage "Bewerberfragebogen_Baugrube.xls" zu verwenden.
Erforderliche Angaben/Unterlagen:
a) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug darf zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein) oder vergleichbare Dokumente. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von Gerichts oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes vorzulegen. (Ausschlusskriterium)
b) Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach §§123 + 124 GWB vorliegen. Sofern ein solches Ereignis später im laufenden Vergabeverfahren eintritt, ist dies der Vergabestelle unverzüglich anzuzeigen. (Ausschlusskriterium)
c) Erklärung, dass der Bewerber den gesetzlichen Mindestlohn bzw. tarifliche Vergütungsregelungen sowie Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß zahlt (Ausschlusskriterium)
d) Erklärung, dass das Unternehmen in der Lage ist, die Angebotserarbeitung und die Abwicklung des gesamten Auftrags sowie der Dokumentation in der deutschen Sprache abzuwickeln (Ausschlusskriterium)
e) Erklärung, ob und wenn auf welche Art der Bieter / die Bietergemeinschaft mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist oder ob und wenn auf welche Art der Bieter / die Bietergemeinschaft auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeiten. (Ausschlusskriterium)
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen.
Nachfolgend aufgeführte Angaben, Erklärungen und Nachweise sind, soweit sie als "Ausschlusskriterium" gekennzeichnet sind, zwingend bis zum Ablauf der Frist
für die Einreichung des Teilnahmeantrages vorzulegen und führen bei Nichtvorlage zu einem Ausschluss des Bewerbers. Sonstige fehlende Angaben, Erklärungen
und Nachweise führen bei Nichtvorlage zu einer Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung. Für die Angaben des Bewerbers ist die Anlage "Bewerberfragebogen_Baugrube.xls" zu verwenden.
Erforderliche Angaben/Unterlagen:
a) Erklärung über eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit und Angabe Gesamtumsätze und Umsätze vergleichbare Leistungen (Spezialtiefbau) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Ausschlusskriterium)
b) Auskunft der jeweiligen Hausbank (der Auszug darf zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 2 Monate sein). (Ausschlusskriterium)
Die vorstehenden Nachweise sind von den Bewerbern und den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Die Umsätze von Mitgliedern einer
Bewerbergemeinschaft sind zu addieren.
Nachfolgend aufgeführte Angaben, Erklärungen und Nachweise sind, soweit sie als "Ausschlusskriterium" gekennzeichnet sind, zwingend bis zum Ablauf der Frist
für die Einreichung des Teilnahmeantrages vorzulegen und führen bei Nichtvorlage zu einem Ausschluss des Bewerbers. Sonstige fehlende Angaben, Erklärungen
und Nachweise führen bei Nichtvorlage zu einer Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung. Für die Angaben des Bewerbers sind die Anlagen "Bewerberfragebogen_Baugrube.xls" und "Referenzliste_Muster_ Baugrube.xls" zu verwenden.
Erforderliche Angaben/Unterlagen:
a.1) Angaben zu Referenzen (mind. 5 Projekte) über die in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen vergleichbaren Leistungen (Spezialtiefbau) (Ausschlusskriterium)
a.2) Referenzschreiben des jeweiligen Auftraggebers (Referenzschreiben sind mit der jeweiligen Referenznummer zu kennzeichnen) (Ausschlusskriterium)
b) Angabe der Unfallquote in den letzten 3 Geschäftsjahren nach SCC (Ausschlusskriterium)
c) Nachweis über die externe / interne Qualitätssicherung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (z.B. ISO 9001 oder gleich gestellte Verfahren).
d) Nachweis relevanter Zertifikate zu den Themen Arbeits-, Sicherheit- und Gesundheitsschutz (z.B. SCC, ISO 14001 o vglb.)
s. Anlage "B_Vertragtext_Baugrube.pdf"
Bei Bewerbergemeinschaften ist unter Nutzung der Anlage "Bewerbergemeinschaftserklärung_Formblatt.doc" eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, für diese das Vergabeverfahren durchzuführen. Die entsprechende Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Es ist detailliert anzugeben, welcher Bietergemeinschaftspartner welchen Teil der Gesamtleistung erbringen soll. Jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat die unter III.1.1) - III.1.3) geforderten Bescheinigungen und Nachweise vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahme-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht und eigenhändig unterschrieben bei der unter I.1.3 genannten Stelle eingeht.
2. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache einzureichen. Mit dem Teilnahmeantrag sind ebenfalls die geforderten Angaben/Erklärungen und Nachweise in deutscher Sprache einzureichen.
3. Ausländische Bewerber haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, in übersetzter (vereidigter Dolmetscher, beglaubigte Übersetzung) vorzulegen und die Gleichwertigkeit zu beweisen.
4. Eine Nichteinhaltung der als Mindestbedingungen gekennzeichneten Kriterien führt zwingend zum Ausschluss.
5. Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne das die Bewerber hierauf einen Anspruch haben, Erklärungen und Nachweise (auch bei Mindestbedingungen) nachzufordern.
6. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbwerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, das Verhandlungsverfahren in aufeinanderfolgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln.
7. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu bezeichnen. Soweit der Bewerber zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Nachunternehmen,
verbundenen Unternehmen und/oder sonstigen Dritten zurückgreifen will, sind sämtliche nach Ziffer III.2) geforderten Bescheinigungen, Erklärungen, Nachweise und sonstige Angaben ebenfalls in Bezug auf die Nachunternehmer, verbundenen Unternehmen und/oder sonstigen Dritten vorzulegen. Außerdem ist eine
rechtsverbindliche Erklärung der Nachunternehmer, verbundenen Unternehmen und/oder sonstigen Dritten vorzulegen, wonach diese in der Lage und bereit sind, die entsprechenden Leistungen, finanziellen Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verfügbarkeitserklärung).
8. Der Antrag ist in der unten bezeichneten Reihenfolge einzureichen.
1.) ausgefülltes und unterschriebenes Bewerberformular
2.) Erklärung zur Bewerbergemeinschaft, sofern relevant
3.) Nachweise zur persönlichen Leistungsfähigkeit
4.) Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
5.) Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit
9. die Prüfung ergeben, dass mehr als 7 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die folgenden Eignungsvoraussetzungen jeweils einzeln bewerten
und entsprechend gewichten:
- Referenzen mit vergleichbarer Leistungen: 80%
- Nachweis Qualitätsmanagement: 10%
- Zertifikate / Mitgliedschaften: 5%
- Unfallquote: 5%
Hierzu werden diese Eignungsanforderungen jeweils anhand der nachfolgenden Bewertungskriterien bewertet und entsprechend benotet: Die vorgenannten Eignungsanforderungen belegen jeweils ein für die Ausführung der Leistung
4 Punkte: sehr gutes
3 Punkte: gutes
2 Punkte: befriedigendes
1 Punkt: ausreichendes
0 Punkte: nicht ausreichendes
Qualitäts- bzw. Sicherheitsmanagement bzw. Erfahrungsspektrum im Bereich von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen. Es werden jeweils nur volle Punktezahlen vergeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."