Videoaufzeichnung U-Bahn Fahrzeuge DT4 Referenznummer der Bekanntmachung: FE2-909-20210129

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Videoaufzeichnung U-Bahn Fahrzeuge DT4

Referenznummer der Bekanntmachung: FE2-909-20210129
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Videoaufzeichnung U-Bahn Fahrzeuge DT4

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32323500 Video-Überwachungssystem
32333000 Videoaufzeichnungs- und -wiedergabegeräte
32333100 Videorecorder
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Hamburger Hochbahn AG plant die Erneuerung der Videoaufzeichnungssysteme in den Fahrzeugen der Serie DT4. Dazu erfolgt eine Beschaffung von 126 Video-Aufzeichnungssystemen mit 360°-Kameras und die Ausrüstung der U-Bahn-Fahrzeuge sowie einem dazugehörigen Management- und Servicesystem. Die Video-Aufzeichnungssysteme müssen über eine Selbstdiagnose verfügen und Störungen automatisch melden.

Über Funkdatenübertragungen kommunizieren die Aufzeichnungssysteme mit einem zu liefernden Managementsystem, das stationär und virtualisiert zu betreiben ist. Das Managementsystem ermöglicht die Kopplung zu den bei der Hochbahn bestehenden Systemen, um Videobilder in der Leitstelle darzustellen. Zusätzlich können Videoaufzeichnungen an Auswertestationen gesichtet und verarbeitet werden.

Die Auswertung der aufgezeichneten Daten erfolgt nach Entnahme eines Wechseldatenträgers aus dem Fahrzeug lokal oder über eine Funkdatenübertragung an den Auswertestationen. Ausschnitte aufgezeichneter Daten können direkt aus den Fahrzeugen zur Auswertestation übertragen werden.

Weiterer Liefergegenstand ist ein Servicesystem, das den Gesamtstatus aller Komponenten des Gesamtsystems in einer Übersicht, den Einzelstatus je System und defekte Komponenten an stationären Service-Arbeitsplätzen darstellt. Mit den Service-Arbeitsplätzen werden die Updates für Firmware und Konfiguration aller Komponenten auf das Gesamtsystem verteilt.

Für die Nutzung des Gesamtsystems sind unterschiedliche Benutzergruppen und Gruppenrechte innerhalb der Betriebssysteme und der Dienstsoftwaren vorgesehen, die zentral vorgehalten werden.

Der spätere Systembetrieb durch die Hochbahn wird durch eine umfangreiche Dokumentation und Schulungen vorbereitet.

Das Gesamtsystem ist entsprechend der zu liefernden Datenschutzkonzepte und Auflagen zu realisieren.

Die Ausschreibung beinhaltet Optionen für unterschiedliche Wechseldatenträger, das automatisierte Laden von Aufzeichnungen über WLAN, eine Schnittstelle zu einem übergeordneten herstellerunabhängigen Auswertesystem. Diese müssen angeboten werden und können optional beauftragt werden.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 023-056694
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/09/2021
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.

Die unter Ziffer III.1) genannten Eignungsnachweise sind dem Auftraggeber vollständig, spätestens mit dem Antrag auf Zulassung über die DTVP Plattform hochzuladen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Diese Eignungsnachweise sind hierbei nach o. g. Reihenfolge zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bewerberauswahl berücksichtigt. Unternehmen die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache, bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RE8S

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/09/2021