Videoaufzeichnung U-Bahn Fahrzeuge DT4 Referenznummer der Bekanntmachung: FE2-909-20210129
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Videoaufzeichnung U-Bahn Fahrzeuge DT4
Videoaufzeichnung U-Bahn Fahrzeuge DT4
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Die Hamburger Hochbahn AG plant die Erneuerung der Videoaufzeichnungssysteme in den Fahrzeugen der Serie DT4. Dazu erfolgt eine Beschaffung von 126 Video-Aufzeichnungssystemen mit 360°-Kameras und die Ausrüstung der U-Bahn-Fahrzeuge sowie einem dazugehörigen Management- und Servicesystem. Die Video-Aufzeichnungssysteme müssen über eine Selbstdiagnose verfügen und Störungen automatisch melden.
Über Funkdatenübertragungen kommunizieren die Aufzeichnungssysteme mit einem zu liefernden Managementsystem, das stationär und virtualisiert zu betreiben ist. Das Managementsystem ermöglicht die Kopplung zu den bei der Hochbahn bestehenden Systemen, um Videobilder in der Leitstelle darzustellen. Zusätzlich können Videoaufzeichnungen an Auswertestationen gesichtet und verarbeitet werden.
Die Auswertung der aufgezeichneten Daten erfolgt nach Entnahme eines Wechseldatenträgers aus dem Fahrzeug lokal oder über eine Funkdatenübertragung an den Auswertestationen. Ausschnitte aufgezeichneter Daten können direkt aus den Fahrzeugen zur Auswertestation übertragen werden.
Weiterer Liefergegenstand ist ein Servicesystem, das den Gesamtstatus aller Komponenten des Gesamtsystems in einer Übersicht, den Einzelstatus je System und defekte Komponenten an stationären Service-Arbeitsplätzen darstellt. Mit den Service-Arbeitsplätzen werden die Updates für Firmware und Konfiguration aller Komponenten auf das Gesamtsystem verteilt.
Für die Nutzung des Gesamtsystems sind unterschiedliche Benutzergruppen und Gruppenrechte innerhalb der Betriebssysteme und der Dienstsoftwaren vorgesehen, die zentral vorgehalten werden.
Der spätere Systembetrieb durch die Hochbahn wird durch eine umfangreiche Dokumentation und Schulungen vorbereitet.
Das Gesamtsystem ist entsprechend der zu liefernden Datenschutzkonzepte und Auflagen zu realisieren.
Die Ausschreibung beinhaltet Optionen für unterschiedliche Wechseldatenträger, das automatisierte Laden von Aufzeichnungen über WLAN, eine Schnittstelle zu einem übergeordneten herstellerunabhängigen Auswertesystem. Diese müssen angeboten werden und können optional beauftragt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
Die unter Ziffer III.1) genannten Eignungsnachweise sind dem Auftraggeber vollständig, spätestens mit dem Antrag auf Zulassung über die DTVP Plattform hochzuladen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Diese Eignungsnachweise sind hierbei nach o. g. Reihenfolge zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bewerberauswahl berücksichtigt. Unternehmen die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache, bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RE8S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]