Coporate Publishing -Kundenmagazin Plus, -Mitarbeitermagazin Plus Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0163-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Coporate Publishing -Kundenmagazin Plus, -Mitarbeitermagazin Plus
Relaunch sowie Redaktion, regelmäßiges Layout, druckfertige Produktion und Anzeigenvermarktung des BVG Kundenmagazins Plus sowie des Mitarbeitermagazins Profil
Kundenmagazin Plus
Berlin
Relaunch sowie Vollredaktion, regelmäßiges Layout, druckfertige Produktion und Anzeigenvermarktung von BVG-Kundenmagazin "PLUS" Einmalige Leistungen: u.a. - Erstellung eines überarbeiteten inhaltlichen, redaktionellen und optischen Konzepts für die Kundenzeitschrift mit zielgruppengerechter Tonality der Text- und Bildsprache - Fokus auf Themen rund um die BVG ("Die BVG erschließt die Stadt - über die BVG die Stadt erschließen") - Berücksichtigung der Pflichtbestandteile seitens BVG (Netzspinne, Clubseiten) - Integration der Fahrgastinformation "navi" auf acht Seiten je Heft - Weiterentwicklung des Konzepts in Zusammenarbeit mit der BVG-Redaktion zum fertigen Produkt Monatliche Leistungen: u.a. Regelmäßige Redaktion, Produktion, Layout, Anzeigenvermarktung und Erstellung druckfertiger Seiten (12 Ausgaben/Jahr) - Mitwirkung an der Blattplanung - Teilnahme an einer Redaktionskonferenz pro Monat durch je ein Mitglied von Projektleitung und Redaktion - Erstellung der Seitenlayouts - Erstellung von Grafikelementen/Illustrationen/Infografiken als seitentragende Elemente oder zweite Leseebene, mit mindestens einem seitentragenden Element pro Ausgabe auf Doppelseite - Gestaltung der Cover auf Basis des bestehenden Titel-Konzepts ("Prominente") - Einbindung von Response/Dialogelementen - Enger Kontakt zu den Fotografen der BVG, Auswahl des Bildmaterials zusammen mit Redaktion, ggf. nach Rücksprache mit Redaktion Beauftragung von Fotografen, Bildbearbeitung - Layoutkorrekturen - Lektorat hinsichtlich Orthografie/Grammatik - Erstellung von Proofs zur Abnahme durch CR/Redaktion - Produktion druckfertiger Daten - Erstellung eines barrierefreien PDF der jeweiligen Ausgabe - Bereitstellung und Übergabe der Druckdaten an die Druckerei - Regelmäßige Abstimmung mit der Chefredaktion
Mitarbeitermagazin Profil
Berlin
Relaunch, regelmäßiges Layout und druckfertige Produktion der BVG Mitarbeiterzeitschrift "PROFIL" Einmalige Leistungen: u.a. - Erstellung eines überarbeiteten inhaltlichen, redaktionellen und optischen Konzepts für die Mitarbeiterzeitschrift mit zielgruppengerechter Text- und Bildsprache - Konzept für zweimonatliches erscheinendes Magazin mit 32 Seiten - Weiterentwicklung des Konzepts in Zusammenarbeit mit der BVG-Redaktion zum fertigen Produkt monatliche Leistungen: u.a. Regelmäßige Produktion, Layout und Erstellung druckfertiger Seiten - Mitwirkung an der Blattplanung - monaliche Teilnahme an einer Redaktionskonferenz - Erstellung von bis zu sechs Seiten pro Ausgabe nach vorgegebenem Konzept, in eigener Recherche sowie nach inhaltlichen Vorgaben der BVG - Erstellung des Seitenlayouts mit A- und B-Seiten, d.h. in Absprache mit der Redaktion Identifizierung von Themen, die optisch besonders hervorgehoben werden und anspruchsloseren Standardseiten - Erstellung von Grafikelementen/Illustrationen/Infografiken als seitentragende Elemente oder zweite Leseebene dabei mit mindestens einem seitentragenden Element pro Ausgabe auf ganzer Seite oder Doppelseite - Gestaltung der Titelseite auf Basis des entwickelten Titel-Konzepts - Enger Kontakt zu den Fotografen der BVG, Auswahl des Bildmaterials zusammen mit Redaktion - Layoutkorrekturen, Lektorat - Produktion druckfertiger Daten - Bereitstellung und Übergabe der Druckdaten an die Druckerei - Regelmäßige Abstimmung mit der Chefredaktion - Verwendung des Redaktionssystems K4 (Version 9.1) - Beratung und Begleitung Relaunch
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kundenmagazin Plus
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10999
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mitarbeitermagazin Profil
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10999
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.