Kombivergabe von Winterdienst-Räumleistungen und ganzjährigen Sicherungsleistungen , sowie bauaffine Dienstleistungen im Bereich der DB AG 2020/2021 ff mit Verlängerungsoption
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 19FEA43096
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Kombivergabe von Winterdienst-Räumleistungen und ganzjährigen Sicherungsleistungen , sowie bauaffine Dienstleistungen im Bereich der DB AG 2020/2021 ff mit Verlängerungsoption
Kombivergabe von Winterdienst-Räumleistungen und Sicherungsleistungen für Vegetations- und Winterdienst-Räumleistungen sowie für Instandhaltungs-Maßnahmen und bauaffine Dienstleistungen im Bereich der DB AG2020/2021 ff mit Verlängerungsoption
Kombivergabe von Winterdienst-Räumleistungen und ganzjährigen Sicherungsleistungen , sowie bauaffine Dienstleistungen im Bereich der DB AG 2020/2021 ff mit Verlängerungsoption
Kombivergabe von Winterdienst-Räumleistungen und ganzjährigen Sicherungsleistungen , sowie bauaffine Dienstleistungen im Bereich der DB AG 2020/2021 ff mit Verlängerungsoption für 1960 Lose bundesweit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe derVergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabeder Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisbzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). DesWeiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.