Winterdienst öffentlicher Bereich Campus BER Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2021-0029
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12521
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst öffentlicher Bereich Campus BER
Die zu vergebende Leistung umfasst die eigenverantwortliche Planung und Durchführung sämtlicher Winterdienstdienstleistung im Öffentlichkeitsbereich des Flughafen BER.
Dabei sind sämtliche Maßnahmen zur Beseitigung von Eis und Schnee, zur Glättebekämpfung sowie die dafür notwendigen Qualitätskontrollen durch den Auftragnehmer durchzuführen. Grundlage bildet die Verkehrssicherungspflicht und die Straßenreinigungsverordnung (StrRS) der Gemeinde Schönefeld sowie die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers.
Die Leistung wird in 2 Losen vergeben:
Los 1-öffentlicher Bereich - Flughafen BER, südlicher Teil
Los 2-öffentlicher Bereich - Flughafen BER, nördlicher Teil
Die Leistungen sind wetterabhängig, bei laufendem Verkehr und ganztägig, d.h. während der Betriebszeit des Flughafens und vor Beginn der allgemeinen Arbeitszeiten eigenständig durchzuführen.
Die Leistung ist für jedes Los jeweils vom 01.11. bis 31.03. (bzw. in der Wintersaison) während der Vertragslaufzeit zu erbringen.
öffentlicher Bereich - Flughafen BER, südlicher Teil
Landkreis Dahme Spreewald
Eigenständige Durchführung der Winterdienstleistungen (Eis- und Schneebeseitigung, abstumpfende Maßnahmen, Schneeabfuhr) im Öffentlichkeitsbereich des BER, auf kommunalen Flächen (Straßen, Plätze, Geh- und Radwege, Betriebshöfe, Eingänge). Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht auf den zu bewirtschaftenden Flächen, bezogen auf die zu erbringende Leistung. Die Leistungen sind wetterabhängig, während der Betriebszeit des Flughafens (von 5:00 Uhr bis 24:00 Uhr), bei laufendem Verkehr (Fußgänger, Fahrzeuge) und in der Nacht (vor Beginn des Flugbetriebes um 5:00 Uhr) eigenständig durchzuführen. Die vom Dienstleister einzusetzenden Maschinen bzw. Fahrzeugen und Geräte, die auf Geh- und Radwegen eingesetzt werden, dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3,5t nicht überschreiten. Der Leistungsumfang umfasst: ca. 477.110 m² Straßen/Fahrbahn, Geh - und Radwege, Parkplätze, Eingangsbereiche und Bushaltestellen Zudem sind Qualitätskontrollen durchzuführen und zu dokumentieren.
Verlängerung des Vertrages um 2 mal 12 Monate. Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) zweimal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
öffentlicher Bereich - Flughafen BER, nördlicher Teil
Landkreis Dahme Spreewald
Eigenständige Durchführung der Winterdienstleistungen (Eis- und Schneebeseitigung, abstumpfende Maßnahmen, Schneeabfuhr) im Öffentlichkeitsbereich (Landseite) des Nordteils (Flächen des "Alt-Flughafens Schönefeld") und auf der Verbindungsstraße von der B 96 a zum Gelände des BER, auf kommunalen Flächen (Straßen, Plätze, Geh- und Radwege, Betriebshöfe, Eingänge). Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht auf den zu bewirtschaftenden Flächen, bezogen auf die zu erbringende Leistung. Die Leistungen sind wetterabhängig, bei laufendem Verkehr (Fußgänger, Fahrzeuge) ganztägig bzw. vor Beginn der allgemeinen Arbeitszeiten (07.00 Uhr bis 20.00 Uhr), eigenständig durchzuführen. Die vom Dienstleister einzusetzenden Maschinen bzw. Fahrzeugen und Geräte, die auf Geh- und Radwegen eingesetzt werden, dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3,5t, nicht überschreiten. Der Leistungsumfang umfasst: ca. 170.540 m² Straßen/Fahrbahn, Geh - und Radwege, Parkplätze, Eingangsbereiche und Bushaltestellen Zudem sind Qualitätskontrollen durchzuführen und zu dokumentieren.
Verlängerung des Vertrages um 2 mal 12 Monate. Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) zweimal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
öffentlicher Bereich - Flughafen BER, südlicher Teil
Abschnitt V: Auftragsvergabe
öffentlicher Bereich - Flughafen BER, nördlicher Teil
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de